Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
15. Italie
15.1. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 70
volume linkBern 1982
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#345* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 81 | |
Dossier title | Handelsvertrag mit Italien: Allgemeines (1928–1932) | |
File reference archive | 8.2.2 • Additional component: Italien |
dodis.ch/45612 Le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Meine hiesigen Verhandlungen haben leider einen gänzlich unerwarteten Anfang und damit ein noch unerwarteteres rasches Ende gefunden.
Wie Sie sich erinnern, haben wir auf das italienische Begehren um Freigabe der Aluminiumzölle2 zunächst geantwortet, dass vor allem auch die Frage der italienischen Verzollung der Automobilbestandteile, in welcher Frage Italien den bestehenden Handelsvertrag in krasser Weise verletzt hat, geordnet werde. Als die Italiener das letzte Mal in Bern waren3, ist dieser Punkt sehr eingehend diskutiert worden, und wir haben insbesondere den italienischen Wunsch nach Fixierung von Minimalgewichten für die einzelnen Automobilteile des bestimmtesten ablehnen müssen, weil dies den äusserst vielgestaltigen Interessen der Firma Fischer in Schaffhausen stark widersprochen hätte4 und wir nicht das Recht hatten, zu ihrem Nachteile auf unzweifelhafte Vertragsansprüche zu verzichten. Wir gaben den Italienern zwei ausgearbeitete Alternativvorschläge mit und baten sie um Mitteilung, welchen von beiden sie nach nochmaligem reiflichem Studium annehmen wollten. Am 24. Januar erklärten sie der hiesigen Gesandtschaft5 grundsätzliche Annahme des zweiten Vorschlages, immerhin wünschten sie noch einige Abänderungen. Diesen Abänderungsvorschlägen stimmten wir nach Prüfung derselben mit dem Vorort sowohl als mit der Firma Fischer fast vollständig zu und sandten ein entsprechend umgearbeitetes Projekt nach Rom. Ich habe die Italiener ausdrücklich und mehrfach durch Herrn Dr. Vieli6 wissen lassen, dass ich nur dann die übrigen Fragen (Kunstseide7 usw.) diskutieren könne, wenn man unsern letztem, äusserst weitgehenden Vorschlag mit Bezug auf die Automobilzölle annehme. Herr Dr. Vieli erhielt hierauf längere Zeit keine Antwort und schliesslich die Mitteilung, es bestände nur noch eine kleine Differenz bezüglich der Gewichtsgrenze. Da ich hier auch noch etwas hätte entgegenkommen können, so glaubte ich in dieser Frage keinerlei Schwierigkeiten mehr erwarten zu sollen.
Heute hat mir nun nach dem Mittagessen bei Minister Wagnière mein italienischer Kollege plötzlich ein Papier in die Hand gedrückt, das einen vollständig neuen Vorschlag über die Verzollung der Automobilbestandteile darstellt und insbesondere die in Bern längst als absolut unmöglich abgelehnte Minimalgewichtsgrenze aufweist. Ich habe selbstverständlich zunächst auf das durchaus Unkorrekte dieser Verhandlungsmethode hingewiesen und sodann jede Diskussion auf der Grundlage des neuen italienischen Vorschlages abgelehnt. Auch eine Erörterung der übrigen Fragen wies ich angesichts dieser Tatsache zurück, da wir unbedingt an dem Grundsätze festhalten müssen, dass, bevor man sich über eine Änderung des bestehenden Vertrages einigt, dessen bisheriger Inhalt nicht ungestraft weiter verletzt werden darf. Die italienischen Herren waren sichtlich verlegen und gaben sich offenbar über unsere Gutmütigkeit unbegreiflichen Illusionen hin. Wenn, was nicht ausgeschlossen ist, sie in den nächsten Tagen ihre Haltung nicht grundsätzlich ändern, so wird man ihnen meines Erachtens sehr rasch Vorschlägen müssen, den Streitfall über die Behandlung der Automobilbestandteile einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Da auch Deutschland und Frankreich sich über die gleiche vertragswidrige Behandlung dieser Automobilbestandteile beklagen, so dürfte es Italien kaum soweit kommen lassen.
Ich sende Ihnen beiliegend Kopie des heutigen obenerwähnten italienischen Vorschlages8 und bitte Sie, diesen durch Herrn Vollenweider9 dem Vorort, dem Verein schweizerischer Maschinenindustrieller und der Firma Fischer in Schaffhausen zukommen zu lassen. Sollten diese drei Stellen meine Auffassung, dass auf dieser Basis eine weitere Verhandlung unmöglich ist, nicht teilen, so bitte ich um umgehenden telegraphischen Bericht und telephonische Detailauskunft durch Herrn Vollenweider, morgens 9 Uhr ins Hotel Eden. [...]
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