Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
23. Union soviétique
23.2. Visa d’un journaliste de l’agence Tass
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 10, doc. 37
volume linkBern 1982
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#12582* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 26.09.-29.09.1930 (1930–1930) |
dodis.ch/45579
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 septembre 19301
1590. Dauervisum für einen Vertreter der Agentur Tass
Procès-verbal de la séance du 29 septembre 19301
Der Vorsteher des Politischen Departements führt aus, dass die sowjetrussische Telegraphenagentur Tass jeweilen Vertreter an die internationalen Konferenzen, Ratssitzungen und Versammlungen des Völkerbundes nach Genf abgeordnet, die für jede einzelne Tagung das Passvisum erhalten und dabei verpflichtet sind, nach Beendigung der Verhandlungen wiederum wegzureisen. Die Agentur Tass wünscht nun einen ständigen Vertreter nach Genf zu entsenden, und zwar einen gewissen Romm2, der längere Zeit in Japan zugebracht hat und dessen Verhalten bisher in keiner Weise zu Beanstandungen Anlass gegeben hat.
Die Journalisten der Agentur Tass, die sich jeweilen nach Genf begeben, haben ihren ständigen Wohnsitz in Paris. Unsere Gesandtschaft hat ihnen bisher weisungsgemäss das Visum erteilt. Da es immerhin etwas umständlich ist, für jede einzelne Einreise um das Visum nachzusuchen und da überdies in den nächsten Monaten beständig internationale Konferenzen in Genf stattfinden werden, möchte die Agentur Tass wenigstens für einen ihrer Vertreter ein Dauervisum für 6 Monate erhalten. Sowohl das Völkerbundssekretariat als verschiedene Mitglieder der gegenwärtigen Völkerbundsversammlung empfehlen dieses Gesuch zur Berücksichtigung. Nach Ansicht des Vorstehers des Politischen Departements sollte dem Begehren entsprochen werden, in der Meinung, dass sich der in Frage kommende Journalist jeder Propagandatätigkeit zu enthalten hätte, und dass das Visum jederzeit zurückgezogen werden kann. Falls das Verhalten des Vertreters der Agentur Tass zu Beanstandungen nicht Anlass gäbe, so würde nach Ablauf der 6 Monate das Visum wiederum auf eine bestimmte Zeit verlängert. Das Völkerbundssekretariat möchte zwar, dass die Dauer des Visums auf 1 Jahr festgesetzt würde. Doch sollten wenigstens für den Anfang 6 Monate genügen.
Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements will sich der Erteilung eines solchen Dauervisums nicht widersetzen, obgleich ihm die Sache nicht recht gefällt. Bisher konnte vor jeder einzelnen Einreise der Fall genau geprüft werden. Das wäre bei Erteilung eines Dauervisums nicht mehr möglich. Die Erfahrungen lehren uns, dass wir gegenüber Sowjetrussland sehr vorsichtig und überaus zurückhaltend sein müssen.
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements möchte den Vermittlungsvorschlag machen, es solle das Dauervisum nur für 3 statt 6 Monate erteilt werden.
Herr Bundespräsident Musy äussert sich entschieden gegen die Erteilung eines Dauervisums. Der Bolschewismus bildet eine Gefahr für unsere Einrichtungen und für die europäische Kultur überhaupt; es ist unsere Pflicht, uns dagegen mit allen Mitteln zu wehren. Der jetzige Augenblick, in welchem die religiösen Verfolgungen3
in Russland sowie die Massenhinrichtung von Leuten, die nicht auf das Regime schwören, wiederum in gewaltigem Umfange zugenommen und in unserem Lande zu Protestkundgebungen sowohl der protestantischen als der katholischen Volkskreise geführt haben, wäre übrigens sehr schlecht gewählt, um irgendwelchen Agenten Sowjetrusslands die Einreise in die Schweiz durch Erteilung eines Dauervisums zu erleichtern. Das Dauervisum würde dem Vertreter der Agentur Tass gestatten, während 6 Monaten in Genf zu bleiben, währenddem er diese Stadt heute jeweilen kurz nach Beendigung der internationalen Konferenzen wiederum verlassen muss. Ob das Visum für 3 oder für 6 Monate erteilt wird, ist ohne Belang; wichtig ist allein der Grundsatz.
Der Vorsteher des Politischen Departements entgegnet auf diese Einwände, die Erteilung des Dauervisums solle keineswegs die Errichtung eines ständigen Wohnsitzes des Vertreters der Agentur Tass in Genf ermöglichen oder einleiten. Es ist Sache des Kantons, über Aufenthalt oder Niederlassung eines Ausländers zu entscheiden. Der Journalist Romm wird nach wie vor seinen Wohnsitz in Paris behalten. Zu Beginn des nächsten Jahres wird in Genf die «Commission d’études» für die Paneuropäische Union4 zusammentreten. Es ist beabsichtigt, auch die Türkei und Sowjetrussland zu den Verhandlungen einzuladen. Voraussichtlich werden damit fast sämtliche Staaten einverstanden sein. Italien hat die Beiziehung Russlands schon ausdrücklich verlangt. Die Schweiz wird dagegen kaum Einspruch erheben können. Auch anlässlich dieser Konferenz wird den Vertretern der Agentur Tass das Einreisevisum erteilt werden müssen. Das Dauervisum an den Journalisten Romm für 6 oder 3 Monate - Redner kann sich dem Vorschläge des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements auf Beschränkung der Dauer auf 3 Monate anschliessen - ist eine unbedeutende Konzession, gegen die keine Bedenken bestehen sollten.
Herr Bundespräsident Musy stellt den Gegenantrag, es solle die Erteilung eines Dauervisums abgelehnt, hingegen die Gesandtschaft in Paris ermächtigt werden, bis auf weiteres den Agenten der Agentur Tass das Einzelvisum zu erteilen, ohne vorher jedesmal die Instruktionen des Bundesrates oder seiner Departemente in Bern einholen zu müssen. Einer Einladung an Sowjetrussland zur Beschickung der Paneuropa-Konferenz möchte sich Redner hingegen nicht widersetzen.
Der Vorsteher des Politischen Departements betont ausdrücklich, dass die Erteilung eines Dauervisums unter keinen Umständen zur Folge hätte, dass der Vertreter der Agentur Tass zwischen zwei internationalen Tagungen in Genf bleiben könnte. Das Visum würde nicht das Recht zum bleibenden Aufenthalte in Genf geben. Der einzige Unterschied gegenüber heute wäre, dass Herr Romm nicht jedesmal vor seiner Einreise in unser Land zur Gesandtschaft in Paris gehen müsste, um dort das Visum zu erhalten. Unter diesen Umständen bittet Herr Motta den Rat, seinem Antrage zuzustimmen.
Herr Bundespräsident Musy erklärt, dass er sich dem Antrage auf Erteilung eines Dauervisums für 3 Monate nicht länger wider setzen wolle, wenn dieses Visum dem betreffenden Journalisten nicht gestattet, ausserhalb der Sessionen in Genf zu bleiben und das Dauervisum nicht etwa einer Aufenthaltsbewilligung gleich kommt.
Der Rat beschliesst somit, dem Antrage des Politischen Departements auf Erteilung eines Dauervisums für 3 Monate an den Vertreter der russischen Agentur Tass, Herrn Romm, zuzustimmen, in der Meinung, dass dieser Journalist nur während der Dauer von internationalen Konferenzen unter den Auspizien des Völkerbundes in Genf bleiben darf.
- 1
- E 1004 1/324.↩
- 2
- W. Romm. (Cf. E 2001 (C) 5/5.)↩
- 3
- Cf. no 4. Le Ier septembre, la Ligue pour le christianisme, dont le siège est Lausanne, a déposé une pétition signée par 70000 personnes, dont 80 conseillers nationaux et aux Etats demandant que la Suisse intervienne auprès de la SdN contre les persécutions religieuses en Russie. Lors de la discussion sur les instructions à donner à la délégation suisse à la XF Assemblée de la SdN, G. Motta et J.-M. Musy prennent position contre une telle démarche, qui n’aura par conséquent pas lieu (E 2001 (C) 5/26, procès-verbal de la séance du 1er septembre et E 1004 1/324, PVCF du 6 septembre). Une décision analogue est prise en 1933 (E 2001 (C) 5/174, discussion sur les instructions à donner à la délégation suisse à la XIVe Assemblée de la SdN, 20 septembre 1933).↩
- 4
- Cf. no 54.↩
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