dodis.ch/45383 Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes, H. Häberlin, an den Zürcher Stadtrat B. Kaufmann1
Ihre Zuschrift vom 10. Februar2 kommt erst heute zur Beantwortung, weil wir Wert darauf legten, auch die Stellungnahme des Bundesrates zu kennen. Dieser hat sich im Jahre 1926 mit einer ähnlichen Frage zu befassen gehabt. Er hat sich damals auf den Standpunkt gestellt, die Teilnehmer an Sitzungen des Executiv-Komitees der sozialistischen Arbeiter-Internationale sollen sich politischer Tätigkeit ausserhalb der Konferenz enthalten. So war es seinerzeit vorgesehen worden bei Bewilligung der Einreise des Sekretärs, Herrn Dr. Friedrich Adler, von der man wusste, dass sie ohnedies stark angefochten werden dürfte.
Auch heute noch haben sowohl die zulassende Behörde als Herr Dr. Adler alles Interesse daran, dass nicht die Auffassung Nahrung gewinne, Herr Adler bilde den Mittelpunkt von politischen Agitationskundgebungen, die von Ausländern in der Schweiz ausserhalb der Kongresstätigkeit veranstaltet werden. Wenn der Bundesrat trotzdem den angemeldeten Vorträgen nichts in den Weg legen will, so geschieht das unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass dabei der Gaststaat als solcher und seine völkerrechtlichen Beziehungen zu ändern Staaten respektiert werden. Dass die Referate in geschlossenen Parteiversammlungen abgehalten werden, müssen wir schon deshalb verlangen, um die Voraussetzungen, unter welchen seinerzeit die Zulassung des Herrn Dr. Adler zustande kam, nicht ganz vergessen zu lassen. Wir sind im übrigen überzeugt, dass Sie selbst das Nötige veranlassen werden, um aus unserer heutigen Zustimmung keine Dissonanzen für die Zukunft erstehen zu lassen.
Von den angemeldeten Rednern bedarf wohl nur Herr Abramovitsch als Russe eines Visums; er wird es erhalten. Die Nationalität des Herrn Albarda ist mir unbekannt.