Sprache: Französisch
19.4.1927 (Dienstag)
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, E. Schulthess, an den schweizerischen Gesandten in Paris, A.Dunant
Schreiben (L)
Schulthess übermittelt Dunant den Entwurf einer Note über die Aufnahme von Wirtschaftsverhandlungen mit Frankreich. Vorläufig soll eine Besprechung der Zollansätze angestrebt werden, die Revision der Vertragstexte wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.2. Handelsvertragsverhandlungen

Darin: Text der schweizerischen Note über die Aufnahme von Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich. Annex vom 20.4.1927
Darin: Text der französischen Antwortnote. Die französische Regierung erklärt sich zur Aufnahme von Handelsvertragsverhandlungen bereit. Annex vom 28.4.1927
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 301

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Bern 1980

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Aufbewahrungsort

dodis.ch/45318
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, E. Schulthess, an den schweizerischen Gesandten in Paris, A. Dunant1

Bezugnehmend auf unsere letzte Besprechung und die heutige telephonische Unterhaltung beehren wir uns, Ihnen beiliegend den Entwurf zu einer Note zuzustellen, die im Verlaufe des morgigen Tages durch Sie der französischen Regierung zu übergeben wäre 2.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, redaktionelle Änderungen, die Sie für zweckmässig erachten sollten, vorzunehmen. In diesem Falle bitten wir um Zusendung einer Kopie des überreichten Wortlauts. Wie wir bereits mündlich vereinbart haben, würden Sie bei der Übergabe der Note durchblicken lassen, dass der Bundesrat durch den Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 vom Parlament die Ermächtigung erhalten hat, die Zölle jederzeit der wirtschaftlichen Lage anzupassen, so dass er in keiner Weise etwa an den provisorischen Generaltarif vom November 19253 gebunden wäre.

Was die schweizerische Begehrenliste anbelangt, so ist diese letzten Samstag von der bestellten Kommission einlässlich geprüft worden. Nach den gefassten Beschlüssen bedarf sie noch verschiedener Abänderungen, weshalb wir Ihnen das Dokument erst in zwei bis drei Tagen zusenden können. Immerhin ist mit Sicherheit damit zu rechnen, dass Sie so rechtzeitig in seinem Besitz sein werden, dass der Austausch noch in dieser Woche erfolgen kann, falls Frankreich dazu bereit ist.

Die Begehrenliste muss ausdrücklich als provisorisch bezeichnet werden, da es angesichts der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war, eine endgültige Liste aufzustellen. Die Schweiz muss sich also gewisse Ergänzungen, eventuell auch Abänderungen, noch Vorbehalten.

Endlich bitten wir Sie darauf hinzuweisen, dass es sich vorläufig nur um die Besprechung der Zollansätze handeln kann und eine Revision der heute noch geltenden Vertragstexte offenbar im beidseitigen Interesse und der mangelnden Zeit halber auf später verschoben werden muss.

1
Schreiben: E 2200 Paris 1/2052. Paraphe: KB. Handelsvertragsunterhandlungen.
2
Diese Note vom 20.4.1927 ist als Annex 1, die französische Antwortnote als Annex 2 abgedruckt.
3
Vgl. dazu Nr. 112.