Lingua: tedesco
30.12.1925 (mercoledì)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 30.12.1925
Verbale segreto del Consiglio federale (PVCF-S)
Motta informiert den Bundesrat über die offiziöse Ankündigung der russischen Regierung, wegen der Affäre Worowski nicht an der vorbereitenden Konferenz zur Abrüstungskonferenz teilzunehmen. Das Generalsekretariat des Völkerbundes will sich dafür verwenden, dass diejenigen Völkerbundsmitglieder, die Russland anerkannt haben, dieses zur Teilnahme an der Konferenz bewegen sollen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
22. Russland
22.1. Wiederaufnahme von Handelsbeziehungen
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Pubblicato in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 9, doc. 137

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Bern 1980

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Collocazione

dodis.ch/45154
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 30. Dezember 19251

Russland und die Vorkonferenz zur Abrüstungskonferenz

Der Vorsteher des politischen Departementes führt folgendes aus:

«Am 15. Februar soll in Genf unter der Führung des Völkerbundes eine internationale Konferenz zusammentreten, deren Aufgabe es sein wird, eine künftige Abrüstungskonferenz vorzubereiten. Es ist zu wünschen, dass schon an diese Vorkonferenz möglichst alle Staaten Vertreter entsenden, besonders auch Deutschland, Russland und die Vereinigten Staaten. Eine schriftliche Antwort Russlands auf die Einladung zur Vorkonferenz liegt noch nicht vor; doch hat die Sovietregierung bekanntlich offiziös verlauten lassen, sie könne an der Vorkonferenz nicht teilnehmen, wenn sie in Genf stattfinde. Sie nimmt somit denselben Standpunkt ein, wie im Jahr 1923, als Tschitscherin in einem Telegramm an den Völkerbund den Wunsch ausdrückte, Vertreter Russlands an die internationale Flottenabrüstungskonferenz zu entsenden, was aber nur möglich wäre, wenn die Konferenz nicht in der Schweiz stattfinde, und gegenüber dem «angeblichen» Völkerbund diese Stellungnahme mit der bekannten Legende begründete, die schweizerischen Behörden hätten durch ihre Haltung in der Angelegenheit Worowski eigentlich zur Begehung weiterer politischer Mordtaten dieser Art aufgemuntert. Die Flottenabrüstungskonferenz ist darum bekanntlich nach Rom verlegt worden. Gegenüber der Stellungnahme Russlands ist daran zu erinnern, dass das politische Departement gestützt auf die Ermächtigung durch den Bundesrat im Jahre 1924 das Generalsekretariat des Völkerbundes wissen liess, die Schweiz werde wie über die Sicherheit der Vertreter anderer Staaten auch über die Sicherheit russischer Abgeordneter zu einer vom Völkerbund veranstalteten Konferenz wachen, und im selben Jahr wurde der gleichen Stelle zugesichert, dass einem russischen Beobachter, von dessen Entsendung zur Völkerbundsversammlung die Rede war, von der Schweiz dieselbe Stellung und derselbe Schutz eingeräumt werde, wie einem Beobachter eines ändern Staates. Die eingangs erwähnte Haltung Russlands wird durch eine mir zugegangene telephonische Mitteilung bestätigt, wonach bei einer jüngsten Besprechung zwischen dem französischen Botschafter Herbette in Moskau und dem gegenwärtigen russischen Botschafter in Paris, Rakowski, dieser erklärt hätte, die Schweiz habe Russland in der Angelegenheit Worowski keinerlei Genugtuung gewährt, weshalb Russland keine Vertreter nach Genf entsenden könne. Frankreich scheint allerdings entschlossen zu sein, in dieser Sache keinerlei Druck auszuüben.

Gestern sprach nun Herr von Montenach vom Völkerbundssekretariat beim politischen Departement vor. Er trug den Entwurf eines Schreibens des Generalsekretariates2 bei sich, der an die Mitglieder des Völkerbundsrates gerichtet werden soll und worin denjenigen Mitgliedern, deren Staaten Russland anerkannt haben, nahegelegt wird, zu prüfen, ob sie einen Schritt tun können, um die Befürchtungen Russlands hinsichtlich der Entsendung von Delegierten nach Genf zu zerstreuen. Das Generalsekretariat Hess durch Herrn von Montenach den Wunsch aussprechen, der Bundesrat möchte ihm eine Mitteilung in dieser Sache zugehen lassen. Ich habe nun den Entwurf eines Schreibens3 aufgesetzt und den Mitgliedern des Bundesrates zustellen lassen. Darin wird, wie in frühem Erklärungen, auseinandergesetzt, dass die Beziehungen zwischen dem Staat, worin der Völkerbund seinen Sitz hat oder eine Konferenz veranstaltet, und irgend einem ändern Staat, sei er Mitglied des Völkerbundes oder nicht, keinerlei Einfluss haben dürfen auf die Freiheit der Verhandlungen der Behörden des Völkerbundes mit den Vertretern dieses Staates, so wenig als die Zusammenarbeit der Organe des Völkerbundes mit irgend einem ändern Staat die Beziehungen zwischen diesem und demjenigen Staat beeinflussen soll, auf dessen Gebiet der Völkerbund seinen Sitz hat oder eine Konferenz veranstaltet. Hieraus wird dann für den vorliegenden Fall die Schlussfolgerung gezogen und versichert, dass Abgeordnete Russlands zur Vorkonferenz für die Abrüstungskonferenz in Genf dieselbe Behandlung wie die Abgeordneten irgend eines ändern Staates geniessen werden, dass ihnen dieselben Erleichterungen für die Einreise in die Schweiz, dieselben Privilegien und Freiheiten für die Durchführung ihrer Aufgabe eingeräumt werden und dass für ihre Sicherheit in derselben Weise gesorgt werde.

Ich habe Herrn von Montenach eine Abschrift dieses Briefes übergeben und ihn ermächtigt, den Generalsekretär wissen zu lassen, dass ich diesen Brief heute dem Bundesrate vorlegen werde. Infolgedessen wird voraussichtlich das Generalsekretariat auf seine Absicht, in dieser Sache schriftlich an den Bundesrat zu gelangen, verzichten.

Die Absendung dieses Schreibens scheint mir notwendig. Ob damit alle Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden, ist nicht sicher. Russland versucht, die Frage des Sitzes des Völkerbundes als Druckmittel auszunützen, und die sozialistische Presse hilft wacker, Genf damit zu schrecken. Doch ist kaum anzunehmen, dass der Völkerbund diesem Druck erliege, da er von einem Staat ausgeht, der bei jeder Gelegenheit den Völkerbund herabzusetzen sich bestrebt und jüngst mit der Türkei vertraglich sich verpflichtet zu haben scheint, dem Völkerbund nicht beizutreten. Jedenfalls liegt in dem Schreiben der Beweis, dass die Haltung der Schweiz keinen Grund dafür abgeben kann, die Vorkonferenz zur Abrüstungskonferenz wegen der allfälligen Teilnahme von Vertretern Russlands anderswo als, wie geplant, in Genf abzuhalten.»

In der Beratung wird das vom politischen Departement vorgelegte Schreiben allgemein gebilligt; immerhin wird es als wünschbar bezeichnet, in einem Schlusssatz zu dem Schreiben der Erwartung Ausdruck zu geben, dass, nachdem die Schweiz sich bereit erkläre, alle aus ihrer Stellung zum Völkerbund sich ergebenden Verpflichtungen peinlich genau zu erfüllen, nun auch die in Frage stehende Vorkonferenz in Genf stattfinde.

Der Vorsteher des politischen Departementes erklärt sich damit einverstanden, das Schreiben in diesem Sinne zu ergänzen.

Der Rat genehmigt unter Vorbehalt dieser Ergänzung den Schreibensentwurf.

1
E 1005 2/3.
2
Nicht ermittelt.
3
E 2001 (C) 5/5.Vgl. Nr. 139 (definitiver Text).