Langue: allemand
16.10.1925 (vendredi)
Der Vorsteher des Politischen Departementes, G.Motta, an den schweizerischen Gesandten in Rom, G. Wagnière
Lettre (L)
Motta teilt Wagnière mit, dass den schweizerischen Zollbehörden keine Grenzverletzungen durch Schweizer Grenzwächter bekannt sind. Hingegen wird den in der italienischen Note vom 9.9.1925 erlassenen Weisungen offenbar nicht an allen italienischen Grenzposten die wünschbare Aufmerksamkeit geschenkt.

Darin: Text der schweizerischen Note. Den Schweizer Zoll behörden sind keine Grenzverletzungen durch Schweizer Grenzwächter bekannt. Hingegen scheint es, dass die Ermahnung der italienischen Behörden nicht alle Grenzposten erreicht hat. Annex vom 21.10.1925
Darin: Text der italienischen Antwortnote. Die italienischen Behörden setzen sich dafür ein, dass Grenzzwischenfälle inskünftig vermieden werden können. Annex vom 31.10.1925
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Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 9, doc. 105

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Bern 1980

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