Lingua: tedesco
15.10.1925 (giovedì)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 15.10.1925
Verbale segreto del Consiglio federale (PVCF-S)
Der Vorsteher des Finanzdepartementes befürwortet die schweizerische Beteiligung an einer belgischen Anleihe, die zum Ziel hat, Belgien die Rückkehr zur Goldwährung zu erleichtern.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
3. Belgien
3.3. Stabilisierung der Währung
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Pubblicato in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 9, doc. 104

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Bern 1980

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Collocazione

dodis.ch/45121
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 15. Oktober 19251

Belgische Währung

Mündlich

Der Vorsteher des Finanzdepartements führt aus, Belgien sei entschlossen, seine Währung auf der Grundlage: 100 jetzige belgische Franken – 25 Goldfranken, zu festigen. Um dies zu tun, muss zunächst das Gleichgewicht im ordentlichen Staatshaushalt Belgiens hergestellt werden, und es scheint, dass alle Parteien geneigt sind, die zu diesem Zwecke nötigen Steuern zu bewilligen. Die Wirtschaftslage des Landes ist nicht ungünstig, es wird in Belgien fleissig gearbeitet, der Hafen von Antwerpen ist belebt und das Land hat eine befriedigende Handelsbilanz. Dagegen fehlt es an der Deckung des Notenumlaufs durch Gold und kurzfristige Papiere. Belgien plant nun eine Anleihe von 150 Millionen Dollars = heute ungefähr 800 Millionen Goldfranken aufzunehmen, die unter pari mit einem Zinsfuss von ll/2% ausgegeben würde. Sie wird vornehmlich in Nordamerika, England und Holland untergebracht werden und zwar bei privaten Zeichnern. Die Staaten als solche sollen ausser dem Spiel bleiben. Ein Betrag von 50 Millionen Franken dieser Anleihe ist zur Auflage in der Schweiz bestimmt, und ein Vertreter der schweizerischen Bank weit hat sich an den Vorsteher des Finanzdepartements gewandt mit der Anfrage, ob er gegen die Auflage der belgischen Anleihe in der Schweiz allenfalls Einwendungen zu erheben habe. Es geschah dies gemäss der Verständigung zwischen dem Finanzdepartement und den schweizerischen Bankkreisen, wonach stets vor Auflage eines ausländischen Anleihens die Ansicht des Finanzdepartements eingeholt werden soll.

Nach Ansicht des Vorstehers des Finanzdepartementes kann es für die Schweiz nur von Vorteil sein, wenn es Belgien gelingt, zur Goldwährung zurückzukehren. Ohne eine Übergangszeit mit gewissen Schwierigkeiten wird dies zwar nicht möglich sein. Allein, wenn die anfänglichen Störungen, die übrigens durch geeignete Massnahmen eingeschränkt werden können, einmal überwunden sind, wird die Rückkehr zur Goldwährung in Belgien ein Steigen der Produktionskosten zur Folge haben, das unserer Ausfuhrindustrie sehr gelegen kommen muss, wie die Festigung der Mark, in deren Gefolge sich namentlich in den schweizerischen Grenzgebieten eine Belebung der Geschäfte eingestellt hat. Das Vorgehen Belgiens dürfte auch auf Frankreich zurückwirken; könnte Frankreich zur Goldwährung zurückkehren, wozu es allerdings einer grossen Anstrengung bedürfte, so müsste dies den günstigsten Einfluss auch auf die schweizerische, insbesondere aber auf die Wirtschaftslage des Kantons Genf ausüben. Auf Grund dieser Erwägungen wäre es daher zu begrüssen, wenn die Schweiz durch Aufnahme eines Teils der belgischen Anleihe dazu beitragen könnte, Belgien die Rückkehr zur Goldwährung zu erleichtern, und da im kommenden Jahr der Bund den inländischen Markt gar nicht, die Bundesbahnen ihn nur mit 100 Millionen in Anspruch nehmen werden, so wird es leicht sein, die 50 Millionen belgischer Anleihe in der Schweiz unterzubringen. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat dem Vertreter der schweizerischen Bankwelt daher mitgeteilt, er habe keinen Anlass, gegen die Auflage des belgischen Anleihens in der Schweiz Einwendungen zu erheben.

Der Rat nimmt von diesen Darlegungen zustimmend Kenntnis.

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E 1005 2/3. Abwesend: Häberlin, Haab und Scheurer.