Language: German
16.3.1925 (Monday)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 16.3.1925
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Motta teilt mit, der schweizerisch-französische Schiedsvertrag sei noch nicht unterzeichnet worden, da nicht feststehe, ob die Königin der Niederlande bereit sei, die ihr im Vertrag zugedachte Ernennung der von den Parteien zu bezeichnenden Mitglieder der Vergleichskommission zu übernehmen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
8. Frankreich
8.3. Zonenfrage und Schiedsvertrag
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 23

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Bern 1980

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Repository

dodis.ch/45040
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 16. März 19251

568. Schweizerisch-französischer Schiedsvertrag

Mündlich

Der Vorsteher des politischen Departements teilt mit, der schweizer.-französische Schiedsvertrag habe noch nicht unterzeichnet werden können, weil noch kein Bericht darüber eingegangen ist, ob die Königin der Niederlande bereit sei, die ihr im Vertrag bei mangelnder Verständigung zwischen den Parteien zugedachte Ernennung der von den Parteien zu bezeichnenden Mitglieder der Vergleichskommission zu übernehmen2.

Herr Prof. Logoz, der die Verhandlungen über diesen Vertrag wie über das Schiedsabkommen mit Frankreich in der Zonenfrage mit grossem Geschick zu einem guten Ende führte, hat dem Vorsteher des politischen Departements erklärt, dass er für seine Bemühungen auf eine über den Ersatz seiner Auslagen hinausgehende Entschädigung verzichte. Der Vorsteher des politischen Departements ersucht um die Ermächtigung, Herrn Logoz seine erfolgreichen Bemühungen im Namen des Bundesrates aufs Beste zu verdanken.

Der Rat stimmt diesen Ausführungen zu.

1
E 1004 1/294.
2
Am 7.4.1925 teilte Motta in der Bundesratssitzung mit, dass der schweizerisch-französische Schiedsvertrag, nachdem sich die Königin der Niederlande bereit erklärt hat, die ihr im Vertrag zugeschiedenen Funktionen auszuüben, gestern, am 6. April, in Paris vom schweizerischen Gesandten und vom französischen Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist (E 1004 1/294, Nr. 738). - Vgl. BR-Botschaft vom 15.5.1925 und Vertragstext, in: BBl 1925, II, S.33ff.