Lingua: tedesco
9.12.1924 (martedì)
Le Ministre de Suisse à Berlin, H. Rüfenacht, au Chef de la Division du commerce du Département de l’Economie publique, E. Wetter
Lettera (L)
L’Allemagne libère l’importation des montres; elle s’attend à un geste de réciprocité de la part de la Suisse.
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Pubblicato in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 8, doc. 369

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Bern 1988

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Collocazione

dodis.ch/45011
Le Ministre de Suisse à Berlin, H. Rüfenacht, au Chef de la Division du commerce du Département de l’Economie publique, E. Wetter1

In Beantwortung Ihres Telegramms vom 9.2 ds. beehre ich mich, meine telegraphische Rückäusserung:

«Gleichzeitig Ihr Telegramm erhielten von Auswärtigem Mitteilung, dass Einfuhr von Uhren und Uhrgehäusen in der Weise freigegeben, dass Zollstellen ermächtigt sind. Einfuhr ohne Bewilligung zuzulassen. Brieffolge»

zu bestätigen.

Das Auswärtige Amt hat mir noch eine schriftliche Benachrichtigung in Aussicht gestellt, die weitere Einzelheiten enthalten soll. Es sollen zwar die uns vor allem interessierenden Golduhren freigegeben sein, jedoch für Platinuhren noch irgendwelche Beschränkungen Vorbehalten bleiben. Ich erwarte die ergänzenden Ausführungen für morgen und werde dann weiteren Bericht geben.

Die materielle Freigabe der Uhren scheint auf Schritte des Auswärtigen Amtes beim Reichswirtschaftsministerium zurückzuführen sein und soll als Beweis betrachtet werden, wie Deutschland das Abkommen3 durchzuführen gedenke. Es ist denn auch an die telephonische Übermittlung von heute morgen der Wunsch geknüpft worden, dass man sehr gerne ähnlich entgegenkommende Massnahmen von schweizerischer Seite sehen würde. Die deutschen Regierungsstellen scheinen von der Industrie wegen des Abkommens immer noch lebhafte Vorwürfe zu erhalten, die in der Verlängerung der Vollmachten über den 30. September 1925 hinaus eine Massnahme erblicken will, die nicht geeignet sei, grosses Zutrauen für die künftige Haltung der Schweiz einzuflössen. Wenn auch das amtliche Deutschland die Gründe anerkennt, die zur Verlängerung der Vollmachten führen, so wäre man, wie gesagt, doch sehr dankbar, wenn weitere schweizerische entgegenkommende Schritte ihm den Stand gegenüber seiner Industrie erleichtern würden. Die auf den 1. Dezember erfolgten generellen Einfuhrbewilligungen will man dabei allerdings nicht als weitgehendes Entgegenkommen bezeichnen, da sie in der Hauptsache Positionen umfassen, für die entweder die Schweiz auf den deutschen Import angewiesen sei oder für welche dann Deutschland kein starkes Exportinteresse besitze.

Ich nehme an, dass Sie ähnliches in Bälde durch die Deutsche Gesandtschaft hören werden, wollte jedoch nicht verfehlen, über die Eindrücke zu berichten, die ich schon hier beim Auswärtigen Amt empfangen habe.4

1
Lettre: E 7110 1/20.
2
Non reproduit.
3
Pour cet accord, cf. no 358.
4
Pour la suite de cette question, cf. DDS 9, rubrique III. 6.1: Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen, p. XXXIX ss.

Tags

Reame Tedesco (Economia)

Dogane e tasse Industria orologiera

Persone

Destinataria / Destinatario
Wetter, Ernst (1877–1963)

Termini geografici

Autrice / Autore
Berlino
Menzionata / Menzionato
Reame tedesco