Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.22. Russie
II.22.6. La question d’un observateur russe à Genève
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 332
volume linkBern 1988
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1005#1000/17#11* | |
Old classification | CH-BAR E 1005(-)1000/17 2 | |
Dossier title | Protokolle des Bundesrates, Geheimprotokolle (Minuten und Originale) 1924 (1924–1924) | |
File reference archive | 4.5 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1005#1000/16#11* | |
Dossier title | Protokolle des Bundesrates, Geheimprotokolle (Minuten und Originale) 1924 (1924–1924) | |
File reference archive | 4.5 |
dodis.ch/44974
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 11 avril 19241
Beziehungen zu Russland
Procès-verbal de la séance du 11 avril 1924
Der Vorsteher des politischen Departements teilt mit, vor etwa einer Woche habe Herr Minister Rüfenacht geschrieben, der Unterstaatssekretär Maltzan im Auswärtigen Amt in Berlin habe die Bemerkung gemacht, es wäre zu wünschen, dass sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und Sovietrussland bessern Hessen. Der Genannte fügte bei, die Sovietregierung werde wahrscheinlich einen Beobachter zum Völkerbund nach Genf schicken; aus der Stellungnahme der
Bundesbehörden zur Frage der Einreise und des Aufenthalts einer solchen
Abordnung in der Schweiz werde sich darauf schliessen lassen, ob Aussicht auf eine Besserung der Beziehungen zwischen beiden Ländern bestehe. Diese Äusserungen des Herrn Maltzan decken sich auffallend mit den Mitteilungen, die ein zurzeit in Berlin niedergelassener Schweizer, Herr EdouardA. Frick-Cramer,
neulich Herrn Minister Dinichert mündlich gemacht hat, und da Herr Frick-Cramer in Verbindung mit der diplomatischen Vertretung der Sovietregierung in
Berlin steht, so liegt die Annahme nahe, dass auch die Äusserungen des Herrn
Maltzan auf eine Anregung der Sovietvertretung in Berlin zurückzuführen sind.
Das Generalsekretariat des Völkerbunds würde zweifellos die Entsendung einer
Abordnung Sovietrusslands als Beobachter beim Völkerbund begrüssen. Für die
Stellungnahme der Schweiz zum Einlass einer solchen Abordnung wäre massgebend die Überlegung, dass die Schweiz grundsätzlich stets für die möglichste Ausdehnung des Völkerbunds eingetreten ist und wünschen muss, auch Deutschland
und Russland in den Kreis der Völkerbundsstaaten aufgenommen zu sehen.
Jedenfalls kann sich die Schweiz, wenn Russland einen Beobachter zum Völkerbund entsenden will, nicht auf einen eng nationalistischen Standpunkt stellen und
Massnahmen ergreifen, die geeignet wären, der Entwicklung des Völkerbunds allenfalls Eintrag zu tun. Vielmehr müsste die Schweiz bestrebt sein, die Aufgabe einer solchen Beobachterabordnung zu erleichtern. Sofern der Rat einverstanden ist, würde der Vorsteher des politischen Departements Herrn Minister Rüfenacht, der heute bei ihm vorsprechen wird, in diesem Sinne auf seine eingangs erwähnten Mitteilungen Bescheid geben.
In der Beratung wird allgemein anerkannt, dass es erwünscht wäre, wenn sich ein Anlass zur Abklärung und etwelchen Besserung der Beziehungen zu Russland
gäbe. Gegenwärtig wird der Einlass in die Schweiz den Russen allgemein verwehrt, gleichviel ob sie Bolschewiki, Menschewiki oder Anhänger der alten Ordnung sind, wie ja auch Russland keine Schweizer einlässt und überdies den
Schweizern, die noch in Russland weilen, die Ausreise verwehrt. Dieser Zustand sollte doch in absehbarer Zeit verbessert werden können. Dagegen ist es allerdings Sache Russlands den Anstoss hiezu zu geben, da der gegenwärtige Zustand auf die Haltung der Sovietregierung gegenüber dem Urteil im Conradiprozess zurückzuführen ist. Es steht dem also nichts im Wege, den Russen zu sagen,
sprecht mit uns, dann sind wir bereit, einer Beobachterabordnung zum Völkerbund Einlass zu gewähren.2
Auf Grund der Beratung wird somit der Vorsteher des politischen Departements ermächtigt, dem Herrn Minister Rüfenacht im Sinne der obigen Ausführungen Bescheid zu erteilen.