Langue: allemand
31.10.1922 (mardi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 31.10.1922
Procès-verbal secret du Conseil fédéral (PVCF-S)
Mesures à prendre par le gouvernement tessinois et le Conseil fédéral pour prévenir de nouveaux incidents au Tessin, lors de l’inauguration à Lugano d’un monument aux Italiens de Suisse tombés au service de leur Patrie.
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Imprimé dans

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 8, doc. 230

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Bern 1988

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Emplacement

dodis.ch/44872
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 31 octobre 19221

Einweihung eines Soldatendenkmals im italienischen Spital in Lugano

Mündlich

Der Stellvertreter des Vorstehers des Militärdepartements macht auf die Pressemeldung aufmerksam, wonach am 5. November 1922 im Hof des italienischen Spitals in Lugano zum Andenken an die aus der Schweiz in den Krieg gezogenen und gefallenen italienischen Soldaten ein Denkmal eingeweiht werden soll, bei welcher Feier der italienische General Caviglia, einer der hervorragendsten Führer der italienischen Armee im Entscheidungskampf gegen die Österreicher, die Weihrede halten wird. Der Sekretär des Militärdepartementes meint, es sei nicht ausgeschlossen, dass es bei diesem Anlass zu unliebsamen Vorfällen kommen könnte, zu deren Unterdrückung dann keinerlei Militär im Kanton Tessin vorhanden wäre, da die gegenwärtig in Bellinzona stattfindende Rekrutenschule am 4, November zu Ende geht. Denkbar wäre es nun allerdings, diese Rekrutenschule noch einen Tag länger im Dienst zu behalten; sofern dies aber nicht belieben sollte, könnte man einen Teil der Mannschaft des heute in St.-Maurice beginnenden Wiederholungskurses über den 5. November am Monte Ceneri üben lassen. Der Stellvertreter des Vorstehers des Militärdepartementes ersucht den Rat, seine Meinung darüber zu äussern, ob überhaupt militärische Massnahmen zur Verhütung und Unterdrückung allfälliger unliebsamer Vorfälle bei dieser Denkmalweihe getroffen werden sollen. Es wäre jedenfalls gut, wenn man von der tessinischen Regierung genauem Bericht darüber erhalten würde, wie die geplante Feier sich abspielen soll.

Der Vorsteher des politischen Departementes betont, dass er nach den Vorkommnissen bei der Denkmalsweihe in Mendrisio2 gemäss dem Wunsch des Bundesrates die tessinische Regierung eingeladen hat, inskünftig bei ähnlichen Fällen rechtzeitig nach Bern zu berichten. Da überdies mit der italienischen Gesandtschaft eine Verständigung darüber stattgefunden hat, dass bei ähnlichen Fällen inskünftig die Bewilligung zur Teilnahme italienischer Militärpersonen in Uniform durch die Gesandtschaft beim Bundesrat erwirkt werden soll und ein solches Gesuch bis anhin für die in Frage stehende Feier nicht eingegangen ist, so darf wohl angenommen werden, der General Caviglia werde in Zivil erscheinen. Die Teilnahme bewaffneter italienischer Militärpersonen oder von Fascisten mit ihren Knütteln ist von vornherein ausgeschlossen. Von Bundes wegen gegen die Abhaltung der geplanten Feier einzuschreiten, dürfte sich in keiner Weise empfehlen und ebensowenig erscheint es angezeigt, im Hinblick auf diesen Anlass militärische Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. Namentlich die Zurückbehaltung der Rekrutenschule in Bellinzona über den festgesetzten Entlassungstag hinaus kann nicht in Betracht fallen. Im Übrigen anerbietet sich der Vorsteher des politischen Departementes bei der tessinischen Regierung nähere Erkundigungen einzuziehen und wenn nötig auch die italienische Gesandtschaft über die Sachlage anzuhören.

In der Beratung herrscht Übereinstimmung darüber, es seien aus Anlass der in Frage stehenden Denkmalsweihe keine militärischen Anordnungen zu treffen. Überdies wird der Meinung Ausdruck gegeben, die Fascistentracht sei als Uniform zu betrachten, so dass also für die Teilnahme von Fascisten im schwarzem Hemd eine besondere Bewilligung einzuholen wäre.

Auf Grund der Beratung wird beschlossen:

1. Von der Anordnung militärischer Massnahmen anlässlich der Einweihung des Soldatendenkmals im italienischen Spital in Lugano ist abzusehen.

2. Der Vorsteher des politischen Departementes wird beauftragt, bei der tessinischen Regierung Erkundigungen über die nähern Umstände einzuziehen, unter denen die Denkmalsweihe vor sich gehen soll, sich wenn nötig auch mit der italienischen Gesandtschaft in derselben Angelegenheit in Verbindung zu setzen und dem Bundesrat über das Ergebnis seiner Schritte zu berichten, damit er in Stand gesetzt wird, rechtzeitig allfällig nötige sachdienliche Beschlüsse zu fassen.

1
E 1005 2/2. Absent: K. Scheurer.
2
Cf. no 204.