Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.14 RUSSIE
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 7-II, Dok. 319
volume linkBern 1984
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11522* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 04.05.-05.05.1920 (1920–1920) |
dodis.ch/44530
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 4 mai 19201
1528. Einreise eines Handelsagenten der russischen Genossenschaften
Procès-verbal de la séance du 4 mai 19201
Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements teilt mit, ein Komitee, bestehend aus den HH. Nationalrat Schmidheiny, Dr.Denzler, Direktor der Lokomotivfabrik Winterthur, E. Marti, Direktor der Automobilfabrik Berna, Ch.Tissot, Direktor einer Uhrenfabrik in Locle, H. Terrisse, Chemiker in Genf und F. Conod, Direktor der A. G. des ateliers Piccard, Pictet et Cie. habe sich an ihn mit dem Ersuchen gewandt2, es möchten die nötigen Anordnungen getroffen werden, um einem Handelsagenten der russischen Genossenschaften die Einreise in die Schweiz zu ermöglichen. Als solcher sei der in Kopenhagen weilende Stephan Bratmann, ein von der eidg. technischen Hochschule diplomierter Ingenieur, ausersehen, der sich jeder politischen Propaganda enthalten würde. Das Komitee würde ihn empfangen, um ihm alle nötigen Mitteilungen über die Möglichkeit der Lieferung schweizer. Industrieprodukte zu geben. Als Sicherheit für allfällige, von ihm aufzugebende Bestellungen würde er Platin oder Gold mitbringen, das ihm an der Grenze abgenommen und bei der Nationalbank hinterlegt würde. Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, unterstützt vom Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, gibt der Meinung Ausdruck, man könne es wohl wagen, diesem einzelnen Agenten die Einreise zu gestatten3.
Der Rat stimmt dieser Auffassung zu und ermächtigt den Vorsteher des Justizund Polizeidepartements, die nötigen Vorkehren zu treffen, um dem Handelsagenten der russischen Genossenschaften Stephan Bratmann, zurzeit in Kopenhagen, die Einreise in die Schweiz zu einem kurzbemessenen Aufenthalt zu ermöglichen4.
- 1
- E 1004 1/275.↩
- 2
- Non reproduit, cf. E 21, Archiv-Nr. 11874.↩
- 3
- Par lettre (sténogramme) du 7 mai 1920 à F. Conod, le Chef de la Division de la Police du Département de Justice et Police, E. Delaquis précisait: Im Aufträge von BR Häberlin beehre ich mich, Ihnen in Beantwortung des Schreibens v. 30.4. mitzuteilen, dass der BR geneigt ist, der Einreisebewilligung für H. B. näherzutreten, unter dem Vorbehalt, dass die Wertgegenstände, die er mit sich bringt, am Grenzübertrittsort, in... Basel von einem Delegierten der Nationalbank in Empfang genommen und bei der Nationalbank deponiert werden. Bevor weitere Massnahmen angeordnet werden, bitten wir Sie aber um Ihre Ansicht, wie viel Zeit Sie zu den Verhandlungen benötigen und ob diese auf Basel beschränkt werden können. (E 21, Archiv-Nr. 11874).↩
- 4
- D’après les archives consultées, cette visite est restée à l’état de projet; voir encore à ce sujet la lettre qu’adresse le 9 août 1920, S. Bagotzky, représentant de la Croix-Rouge russe en Suisse, au Chef du Département politique: Die Kommission des russischen Roten Kreuzes in der Schweiz wurde auf telegraphischem Wege vom Vertreter der russischen Sowjetregierung, Herrn Litvinoff (z.Z. Kopenhagen), benachrichtigt, dass russischerseits die Absicht bestehe einen Handelsagenten nach der Schweiz zu senden. Herr Ing. Stephan Bratmann, der sich gegenwärtig in Reval aufhält, hat Auftrag in dieser Eigenschaft zu wirken, vorausgesetzt, dass die Schweizer Regierung ihr Einverständnis dazu gibt. Der Unterzeichnete wurde ermächtigt, sich bei den Schweizerbehörden um die notwendige Einreisebewilligung zu bemühen und wendet sich an Sie mit dem höflichen Gesuch, ihn über die Stellungnahme des Bundesrates in dieser Sache zu unterrichten. Wir bemühen uns gleichzeitig beim Justiz- und Polizeidepartement um die Einreisebewilligung für Herrn Bratmann. (E 2015/3). Sur cette question cf. aussi nos 390, 396, 397.↩
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