dodis.ch/44448 Le Chef du Département de l’Economie publique, E.
Schulthess, au Chef du Département politique,
G. Motta1
Aus einem Berichte unserer Delegierten in Paris2, der gestern zirkulierte, habe ich ersehen, dass Herr Ador die Erklärung abgegeben hat, die Schweiz wolle die wirtschaftlichen Verpflichtungen aus Art. 16 des Völkerbundspaktes übernehmen. Ich möchte nun doch darauf aufmerksam machen, dass hier eine gewisse Diskrepanz besteht, indem speziell Herr Prof. Huber immer die Meinung vertrat, dass wir z.B. gegen die auf unserm Gebiete sich befindlichen und wohnhaften Angehörigen des rechtsbrechenden Staates Massregeln nicht zu treffen hätten, und indem er aus unserer Stellung als Vermittler und als Träger der Rotkreuzidee noch weitere Milderungen der wirtschaftlichen Massnahmen herleitete. Sie wissen auch, dass Amerika in einem Vorbehalt in Beziehung auf den 1. Punkt die gleiche Stellung einnimmt.
Durch die Publikation des Gutachtens Sprecher3 ist bezüglich der wirtschaftlichen Folgen grosse Unruhe in das Volk getragen worden, und es bestünde ein gewaltiges Interesse daran, es beruhigen zu können. Auf jeden Fall müssen wir klipp und klar sagen können, welche Verpflichtungen auch auf wirtschaftlichem Gebiet wir übernommen haben. Ich verstehe, dass man vielleicht jetzt nicht alle diese Dinge diskutieren kann, aber es könnte wohl, wie ich an einer Sitzung angeregt habe, der Vorbehalt gemacht werden, dass später ein auf gewissen heute schon festzusetzenden Grundsätzen beruhendes Procedere zu vereinbaren wäre.
Wenn ich mir erlaube, Ihnen dies jetzt und schriftlich zu unterbreiten, so geschieht dies, um ganz klar zu sein und ferner, um eine Verständigung unserer Delegation noch möglich zu machen, bevor sie von Paris abreist.4 PS. Zu Besprechung jederzeit bereit!