Classement thématique série 1848–1945:
V. LES RELATIONS ÉCONOMIQUES ET FINANCIÈRES AVEC L'ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 208
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#14* | |
Old classification | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 21 | |
Dossier title | Berlin (1914–1918) | |
File reference archive | 2.1 |
dodis.ch/44419
Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Schweizerischen Gesandtschaft auf das gefällige Promemoria vom 19. d. M.2 folgendes ergebenst zu erwidern:
Bereits vor Ablauf des Wirtschaftsabkommens vom 1. Juni 1919 hat die Deutsche Regierung durch Vermittlung ihres Gesandten in Bern der Schweizerischen Regierung die Mitteilung machen lassen, dass sie an sich zu einer Verlängerung des Abkommens auf weitere sechs Monate bereit wäre, dass indes die gänzlich veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere auf dem Kohlenmarkte, eine Heraufsetzung der Kohlenpreise notwendig mache. Als den der derzeitigen Lage angemessenen Preis hat sie den «Weltmarktpreis» in Vorschlag gebracht.
Als dann Ende November der Herr Gesandte von Planta hier den dringenden Wunsch seiner Regierung äusserte, es möchte das Wirtschaftsabkommen um einen weitern Monat, so wie es ist, verlängert werden3, hat die Deutsche Regierung unter Hintansetzung gewichtigster Bedenken diesem Wunsche entsprochen. Sie tat dies in der Erwartung, dass auch die Schweiz sich bei den in der Zwischenzeit aufzunehmenden Verhandlungen über die weitere Verlängerung des Wirtschaftsabkommens den für Deutschland aus seiner Wirtschaftslage heraus sich ergebenden Notwendigkeiten, die uns bezüglich der Kohlenpreise gewissermassen in eine Zwangslage versetzen, nicht verschliessen würde. Diese Verhandlungen sind indes zum aufrichtigen Bedauern der Deutschen Regierung ergebnislos verlaufen.
Zu der nunmehr angeregten Verlängerung des Wirtschaftsabkommens, so wie es ist, um einen weiteren Monat, also bis zum 31. Januar 1920, sieht sich die Deutsche Regierung leider ausser Stande.
Der Deutsche Gesandte in Bern ist beauftragt worden, der Schweizerischen Regierung eingehend die Gründe darzulegen, die die Haltung der Deutschen Regierung in dieser Frage notwendig machen. Er ist in Sonderheit beauftragt worden, zu betonen, dass die Deutsche Regierung auf Wunsch der Schweizerischen Regierung jederzeit bereit sein würde, die unterbrochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen.
- 1
- Note (Copie): EVD Zentrale 1914-1918/21-22Nr. W 14576 Ang. 3 121033. Paraphe: KW II. D’après une lettre du 21 janvier 1920 du Ministre von Planta à la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, la Légation n’a reçu cette note que le 20 janvier 1920.↩
- 2
- Non retrouvé.↩
- 3
- Aucune trace de cette démarche n’a été trouvée; en revanche, par télégramme no 37 du 28 novembre, le Département de l’Economie publique faisait savoir au Ministre von Planta qu’on aurait mit deutschen Gesandtschaft vereinbart, Abkommen jedenfalls vorläufig bis Ende Dezember zu verlängern, damit gegenseitige Lieferungen nicht unterbrochen werden müssen. [...] Bitten Sie, diesen Vorschlag eindringlich zu unterstützen und durchzusetzen, dass Vertragszustand bis Ende Jahres beibehalten bleibt und namentlich Kohlenlieferungen, speziell Braunkohlenbriketts, keinerlei Unterbrechung erfahren [...] . (EVD KW Zentrale 1914–1918/ 21–22); sur cette question, cf. aussi no 178.↩
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