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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 7-II, doc. 140
volume linkBern 1984
Plus… |▼▶Emplacement
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E21#1000/131#12039* | |
| Ancienne cote | CH-BAR E 21(-)1000/131 379 | |
| Titre du dossier | Frage betr. den Abschluss eines Abkommens zwischen den schweizerischen und den deutschen Behörden betr. den direkten Verkehr zwischen den Behörden zur Bekämpfung des Bolschewismus (1919–1920) | |
| Référence archives | 06.1.1 |
dodis.ch/44351
L’Adjoint de la Division des Affaires étrangères du Département politique, W. Thurnheer, au Ministre de Suisse à Berlin, A. von Planta1
In Beantwortung Ihres Briefes vom 28. Oktober VII/Mr.3318/6/2,2 beehren wir uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass wir nicht verfehlt haben, der Bundesanwaltschaft von dessen Inhalt Mitteilung zu machen. Diese teilt uns nun mit, dass bereits ein Vertreter des Reichskommissärs, namens Weizel, in gleicher Angelegenheit bei ihr vorgesprochen habe. Die Bundesanwaltschaft hat sich prinzipiell damit einverstanden erklärt, den Wünschen der deutschen Behörden zu entsprechen und demgemäss den Auftrag erteilt, Photographien aller in Frage stehenden Dokumente zu erstellen. Diese werden dem obgenannten Vertreter des Reichskommissärs zugestellt werden. Wir nehmen an, dass unter den obwaltenden Umständen der Staatskommissär für die Überwachung der öffentlichen Ordnung von einer Übermittlung der Dokumente auch an ihn absehen wird, da diese ihm ja jederzeit beim Reichskommissär zugänglich sein dürften.3
- 1
- (Copie): E 21, Archiv-Nr. 12039.↩
- 2
- Cette lettre est datée du 25 octobre, cf. no 125.↩
- 3
- Dans une lettre du 21 décembre 1919, le Ministre von Planta attirait l’attention de la Division des Affaires étrangères sur le fait que [...] der Inhalt Ihrer Antwort sich nur mit der Zustellung von «Photographien aller in Frage stehenden Dokumente» befasst, ohne irgendwie die allgemeine und grundsätzliche Frage eines zu treffenden Abkommens über den direkten Verkehr der Polizeibehörden unter sich zu streifen, geschweige denn zu erledigen. Über die Frage, ob der Verkehr zwischen den Polizeibehörden in Berlin und unserer Bundesanwaltschaft nunmehr als richtig eingeleitet betrachtet werden kann, bedaure ich, keine Auskunft geben zu können, weil mir niemals irgendwelche Mitteilungen darüber geworden sind. An den Herrn Staatskommissär konnte und kann ich mich nicht wohl wenden, um diese Auskunft zu erhalten, weil er mir wohl mit Recht darauf antworten würde, dass er noch immer auf meine Rückäusserung über den grundsätzlichen Vorschlag warte. Die Tatsache, dass der Staatskommissär mir ab und zu Mitteilungen über bolschewistisches Material zugehen lässt, scheint dafür zu sprechen, dass ein direkter Verkehr zwischen dieser Amtsstelle und unserer Bundesanwaltschaft noch nicht hergestellt ist. (E 21, Archiv-Nr. 12039) Le 5 janvier 1920, le Chef de la Division des Affaires étrangères, Ch. R. Paravicini, répondit: [...] Die Bundesanwaltschaft hat uns nämlich erklärt, dass sie bereits mit den zuständigen deutschen Polizeibehörden in dauernder Verbindung stehe. Es fände ein ständiger Austausch aller die beiderseitigen Behörden interessierenden Urkunden, Dokumente u.s.w. statt und zwar auf deutscher Seite durch die Person des bereits in unserem Schreiben vom 7. November genannten Herrn Weizel. Die Bundesanwaltschaft ist der Ansicht, dass die mit Herrn Weizel getroffenen Vereinbarungen völlig den beidseitigen Bedürfnissen hinsichtlich des genannten Austausches von Urkunden, die sich auf den Bolschewismus beziehen, genügen, und dass Herr Strauss alle ihn interessierenden Mitteilungen von dem ihm vermutlich unterstellten Herrn Weizel wird erhalten können. (E 2300Berlin, Archiv-Nr. 21/1)↩
Tags
Mouvement communiste Anticommunisme


