Language: German
14.10.1919 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 14.10.1919
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
Le Conseil fédéral se préoccupe du prétendu arrangement entre les états-majors suisse et allemand; il charge le Ministre à Berlin de faire en sorte d’empêcher la publication des documents en question et le Chef du DMF d’enquêter sur cet accord et sur d’éventuelles négociations du même ordre avec l’état-major austro-hongrois.

Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.2 ALLEMAGNE
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Printed in

Jacques Freymond, Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 108

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Bern 1984

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dodis.ch/44319
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 14 octobre 19191

Vereinbarungen über militärische Hilfe des Auslandes für den Fall einer Verletzung der schweizerischen Neutralität durch einen Kriegführenden

[...]2 Bundesrat Calonder stellt den Antrag, den Gesandten in Berlin anzuweisen, er solle sein möglichstes tun, um die Veröffentlichung der Notiz zu verhindern. Ausserdem sollte der Vorsteher des Militärdepartements beauftragt werden, den gewesenen Generalstabschef von Sprecher aufzufordern, über die Angelegenheit Auskunft zu geben, zu welchem Zweck ihm eine Abschrift der Notiz mitzuteilen wäre.

Bundesrat Calonder ersucht den Vorsteher des Militärdepartements um Auskunft über ähnliche Vereinbarungen mit dem französischen Generalstab, von denen neulich in der französischen Presse die Rede war.

Bundesrat Decoppet führt aus, im Jahr 1917 sei der damalige Bundesrat Hoffmann zu ihm gekommen und habe ihm mitgeteilt, der Generalstabschef könnte mit dem französischen Generalstab eine Vereinbarung über die Hilfeleistung der französischen Armee für den Fall einer NeutralitätsVerletzung durch Deutschland treffen. Er habe sich mit diesem Vorgehen, wobei der Bundesrat vorläufig aus dem Spiel bleiben sollte, einverstanden erklärt und es sei dann auch zwischen den beiden Generalstäben zu Vereinbarungen gekommen, die aber in der französischen Presse in ganz falschem Licht dargestellt worden seien. Er glaube sich zu erinnern, dass Herr Hoffmann ihm damals gesagt habe, der Generalstab werde wohl auch nach der ändern Seite hin verhandelt und vorgesorgt haben. Er habe aber keine Ahnung davon gehabt, dass die Vereinbarung mit dem deutschen Generalstab auf den Anfang August 1914 zurückgehe. Bundesrat Decoppet stimmt den Anträgen des politischen Departements zu, möchte aber Herrn von Sprecher auch darüber um Auskunft ersuchen, ob nicht auch mit dem österreichisch-ungarischen Generalstab solche Vereinbarungen getroffen worden seien.

In der Beratung wird betont, es müsse angenommen werden, Herr Hoffmann habe von der Vereinbarung mit dem deutschen Generalstab schon zur Zeit des Abschlusses gewusst, es aber bedauerlicherweise unterlassen, die übrigen Mitglieder des Bundesrats davon zu verständigen.

Es wird beschlossen:

1. Das politische Departement wird beauftragt, den Gesandten in Berlin anzuweisen, sein möglichstes zu tun, um die Veröffentlichung der Notiz betr. die Vereinbarung zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Generalstab von Anfang August 1914 zu verhindern.3

2. Der Vorsteher des Militärdepartements wird beauftragt, vom gewesenen Generalstabschef von Sprecher Auskunft über die Vereinbarung mit dem deutschen und über eventuelle ähnliche Verhandlungen mit dem österreichischungarischen Generalstab zu verlangen.4

1
E 1005 2/1.
2
La première partie du procès-verbal résume brièvement le contenu du document publié sous no 101.
3
Cf. no 101 note 3.
4
Cf. no 160.