Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 266
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#4* | |
Dossier title | Frankreich (1914–1918) | |
File reference archive | 1 |
dodis.ch/44011 Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, aux Délégués du Conseil fédéral pour les Questions économiques et industrielles, H. Heer et H. Grobet-Roussy1
Wir empfingen Ihren Verhandlungsbericht Nr. 142 sowie Ihre Telegramme Nr. 853 und 864, die sich mit unserer Depesche Nr. 545 gekreuzt haben. Das uns übermittelte Exemplar des Abkommenstextes haben wir durchgesehen und auch der Delegation für auswärtige Angelegenheiten unterbreitet. Wir sind damit einverstanden, dass das Abkommen in der vorliegenden Fassung unterzeichnet wird.6 [...]
Im Finanzabkommen vermissen wir die in unserm Schreiben vom 8. dies erwähnte Bestimmung, wonach der 31 Vi Millionen-Kredit höchstens bis Ende des Jahres verlängert werden soll. Der vorliegende Text enthält diese Beschränkung nicht ausdrücklich, sondern stipuliert allgemein die Verpflichtung der Schweiz, die ursprünglich festgesetzten Zahlungstermine hinauszuschieben. Wie Sie wissen, legt Herr von Haller Wert darauf, den letzten Rückzahlungstermin (Ende 1919) im Abkommen festzulegen, um allfällige Meinungsverschiedenheiten zum vornherein auszuschliessen. Da Herr v. Haller von Bern abwesend ist, konnten wir mit ihm nicht mehr Rücksprache nehmen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, die Worte «jusqu’à fin décembre 1919» noch in den Text hineinzubringen. Eine conditio sine qua non machen wir nicht daraus, umsoweniger, als die Verpflichtung zur Bewilligung der Prolongationen mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Abkommens ohne weiteres dahinfällt.
Die übrigen Bestimmungen des Abkommens geben uns keinen Anlass zu Bemerkungen. Zum Transportabkommen erwarten wir indessen noch einen Bericht der Fero.
[...]7
Ihren weitern Berichten über die Verhandlungen betr. die Revision des Art. 10 c des SSS-Reglementes sehen wir mit grösstem Interesse entgegen. Wir hoffen, dass es Ihnen trotz allen Einwendungen und allem passiven Widerstand der Ententebehörden doch noch gelingen wird, ein positives Resultat zu erzielen. Wir brauchen Ihnen nicht zu sagen, wie gross andernfalls die Enttäuschung in den schweizerischen Industriekreisen wäre. Die Stimmen mehren sich, welche die autonome Freigabe der Ausfuhr und die Kündigung des SSS-Vertrages verlangen. Auf die allgemeine Aufhebung der Blockadebestimmungen, die für den April vorgesehen ist, können wir schon deswegen nicht abstellen, weil noch niemand sicher Voraussagen kann, ob Deutschland sich den von der Entente in Aussicht genommenen Bedingungen des Präliminarfriedens unterwerfen wird. Nimmt Deutschland die Bedingungen nicht an, so wird die Blockade wohl noch während einer gewissen Zeit fortbestehen. Für unser Wirtschaftsleben ist es aber höchste Zeit, dass sofort Erleichterungen geschaffen werden. Dies gilt auch für die schwarzen Listen und für den Transit nach den Nordstaaten.
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Tags
Economic and financial negotiations with the Allies (World War I)