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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 125
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR# E2200.41-02#1000/1671#9080* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.41-02(-)1000/1671 905 | |
Dossier title | Affaires commerciales, Teil 3 (1919–1919) | |
File reference archive | 2/101-150 |
dodis.ch/43870
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Paris, A. Dunant1
Diese, für die Zukunft unseres Landes wichtige Angelegenheit, die bereits auch in Ihrem Schreiben vom 30. Dezember,2 soweit es die Zollverhältnisse betrifft berührt worden ist, hat den Gegenstand wiederholter Beratungen in einer Wirtschaftskonferenz gebildet, an der die früheren Vertragsunterhändler und die Dienstchefs des Departements teilgenommen haben. Dabei wurde u. a. auch die Frage berührt, ob es angemessen sei, durch eine besondere grössere Delegation mit den französischen massgebenden Stellen Fühlung zu nehmen und gewisse Fragen zu diskutieren zu versuchen. Sodann wurde auch die weitere Frage aufgeworfen, was die übrigen Neutralen in dieser Angelegenheit getan haben.
1) Es scheint uns aus den verschiedenen Mitteilungen hervorzugehen, dass die künftigen Umrisse der Weltwirtschaftsordnung bei den Alliierten selbst noch nicht feststehen. Auch haben wir Zweifel, ob gegenwärtig - während des Friedenskongresses - eine zahlreichere Delegation wirklich Gehör finden würde und uns praktische Dienste leisten könnte. Wohl ist zuzugeben, dass der Zweck einer solchen Delegation durch die nunmehrige Reise des Herrn Bundespräsidenten weder erfüllt werden kann, noch soll, da ihm ja selbstverständlich nicht zugemutet werden darf, in eingehendere, auch nur informatorische Verhandlungen über diesen Gegenstand einzutreten. Aber es scheint uns, dass wir eigentlich die Möglichkeit haben sollten, durch Sie und eventuell durch die kleinere Delegation, die sich demnächst zu den Unterhandlungen über das bevorstehende Abkommen nach Paris begibt, das nötige erfahren zu können. Sie verstehen aber, dass diese Frage im Hinblick auf die grosse Verantwortlichkeit, die für uns besteht, eingehend geprüft und überlegt sein will. Wir neigen uns also der Lösung zu, dass die Herren Heer und Grobet, insbesondere Herr Heer, anlässlich seiner demnächstigen Delegation nach Paris gemeinsam mit Ihnen sich so gut es geht über die künftige Weltwirtschaftsordnung und Handelspolitik zu orientieren versuchen soll.
2) Es würde jedoch hier interessieren, wenn Sie in Gesprächen mit den holländischen, dänischen, schwedischen und norwegischen Gesandten erfahren könnten, welche Schritte diese Länder getan haben oder zu tun gedenken. Manchmal wird auch hier wieder einer gemeinsamen Aktion der Neutralen gerufen. Allein der Unterzeichnete ist für eine solche nicht begeistert, da die Stellung der Schweiz während des Krieges eine besondere war und nachher eigentlich auch eine besondere sein muss. Zudem fürchtet er, dass der Antrag auf einen Zusammenschluss der Neutralen, wenn die Anregung von der Schweiz aus ginge, ihr schaden könnte, sowohl wenn die Aktion nicht gelingt, wie auch wenn sie gelingen würde. Es würde jedoch Herrn Nationalrat Frey und die ändern Unterhändler sehr beruhigen, wenn man erfahren könnte, in welcher Weise und durch welche Schritte die übrigen Neutralen in Paris ihre wirtschaftliche Zukunft zu sichern und abzuklären gedenken.
- 1
- Lettre: E 2200 Paris 1/1517.↩
- 2
- Dans ce rapport, Dunant écrivait au sujet du régime douanier: [...] toutefois, le Gouvernement semble avoir l’intention, de proposer au Parlement l’adoption d'un tarif maximum et d’un tarif minimum; entre ces deux tarifs, le Gouvernement aurait pleine latitude de se mouvoir pour des négociations avec des Etats étrangers. Il n’y aurait plus de clause générale de la nation la plus favorisée, mais pour les 12 ou 15 articles qui concernent plus particulièrement la Suisse, rien n’empêcherait de leur donner le taux le plus favorisé. Je ne sais pas si je me fais bien comprendre, et si vous concevez la différence que l’on entend apporter ici entre un régime général le plus favorisé et certains objets de provenance suisse qui bénéficieraient du tarif le plus réduit accordé à un autre Etat par la France. [...](E 7800 1/20).↩