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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 118
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#149* | |
Old classification | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 53 | |
Dossier title | Zentralstelle für Kohlenversorgung der Schweiz: Geschäftsberichte, Kreisschreiben, Drucksachen (1914–1918) | |
File reference archive | 5.3.05 |
dodis.ch/43863
Anwesend sind von den Mitgliedern des Ausschusses für die Kohlenverteilung die Herren: Ständerat Dr. Paul Scherrer, als Präsident; Vicepräsident J. Joerin-Suter; Direktor C. Roth; Nationalrat J. Hirter; Herr R. A. Perusset; Direktor Desgouttes, als Vertreter von Herrn Staatsrat J. Mussard; Herr C. Stiefel, Delegierter des Kohlenausschusses.
Ferner sind anwesend: Herr Direktor M. Ruoff von der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft, Herr E. Gerber, Direktor der Kohlenabteilung der Kohlenzentrale A. G.
Das Protokoll führt Herr Dr. F. Koenig. f.J
1.) Berichterstattung über den Stand der Kohlenversorgung
und das Resultat der Bestandesaufnahme vom 20. November 1918.
Es war dem Vorsitzenden angesichts der prekären Lage, in welche die Kohlenversorgung durch Deutschland seit dem Beginn des Waffenstillstandes geraten ist, ein Bedürfnis, die Mitglieder des Ausschusses für die Kohlenverteilung einzuberufen, um über die Lage und die zu ergreifenden Massnahmen zu beraten.
Nach der letzten Sitzung vom 8. November 1918 gingen innerhalb weniger Tage die Zufuhren aus Deutschland beinahe auf Null zurück.
Die schweizerische Gesandtschaft wurde daher bei der deutschen Regierung vorstellig, um auf die Einhaltung des Vertrages hinzuwirken. Die Antwort war jedoch, dass man zu seinem Bedauern zu einer Wiederaufnahme der Lieferungen nicht in der Lage sei und auch nicht wisse, wann die Lieferungen wieder aufgenommen werden könnten.
Es wurde darauf eine Dreier-Delegation, bestehend aus den Herren Vicepräsident J. Joerin-Suter, Direktor C. Roth, Generaldirektor von Glenk,2 zu einer Besprechung mit Organen der deutschen Lieferanten und Reichsbehörden abgesandt.
Das Ergebnis dieser Mission muss leider als ein sehr prekäres bezeichnet werden. Es wurde den schweizerischen Vertretern bedeutet, dass Deutschland in seiner gegenwärtigen Situation nicht einmal in der Lage sei, seinen eigenen Bedarf zu decken. Das einzige Ergebnis war die Bereiterklärung des Kohlen-Kontors, seine früheren Lager in Strassburg und Lauterburg der Schweiz zur Verfügung zu stellen, Genehmigung durch die Entente Vorbehalten.
Es begab sich daraufhin eine Delegation, bestehend aus den Herren Joerin und Direktor Roth nach Saarbrücken, um bei der französischen Regierung Schritte für den Import von Kohle zu unternehmen. Es wurde zunächst die Zusage der Lieferung von täglich 1200 Tonnen gegen Wagenstellung durch die Schweiz aus den Fiskalgruben von Saarbrücken erreicht. Über den Preis konnte nichts Bindendes vereinbart werden, jedoch liess die dortige französische Kommandostelle durchblicken, dass mit weniger hohen Preisen als den seit dem neuen Abkommen von Deutschland geforderten zu rechnen sei. Bezüglich der Lager des Kohlenkontors in Strassburg und Lauterburg konnten keine bestimmten Zusicherungen erreicht werden, und es ist wahrscheinlich, dass über diese Kohlen seitens der Entente bereits anderweitig verfügt worden ist. Da das Quantum von 1200 Tonnen täglich nur ein ganz ungenügender Ersatz der deutschen Kohlenzufuhren ist, wurde das Schweiz. Volkswirtschaftsdepartement durch die Schweizerische Gesandtschaft in Paris bei der französischen Regierung neuerdings vorstellig betreffend Vermehrung des Einfuhrkontingents, und es wurde eine neue Spezial-Delegation nach Paris gesandt, bestehend aus der Person des Herrn Gorjat, Kreisdirektor I der Schweizerischen Bundesbahnen.
Der Erfolg dieser wiederholten Vorstellungen war, dass das Monatskontingent für Saarkohlen von 30’000 Tonnen auf 60’000 heraufgesetzt wurde. Ferner wurde die Zusicherung abgegeben, dass demnächst wieder Braunkohlenbrikets aus dem Kölner-Revier geliefert werden sollten.
Eine weitere in Aussicht genommene Delegation, bestehend aus den Herren Direktor Gorjat, Ingenieur Butticaz und Herrn Joerin jun. konnte noch nicht abgehen, da es bisher nicht möglich war, die nötigen Pässe von der französischen Regierung zu erlangen.
Die Einfuhr der von Frankreich zugesicherten Quantitäten erfolgte im Anfang nur mangelhaft und in sehr bescheidenen Mengen. Eine Besserung scheint erst seit dem 14. Januar eingesetzt zu haben und es können nun täglich Wagen mit einem Fassungsraum für 2400 Tonnen Kohle nach der Saar abgehen.
Die Kohlenabteilung, sobald sie darüber im Klaren war, dass der seit dem Waffenstillstand erfolgte Unterbruch in den Zufuhren aus Deutschland von längerer Dauer sein würde, schritt zu einer neuen Bestandesaufnahme bei der Industrie auf 20. November, die als Grundlage dienen sollte für die nötig werdenden Verschiebungen zum Ausgleich der sehr verschieden umfangreichen Lager bei den Industriellen. Die Aufnahme ergab ein Gesamtlager bei der Industrie von rund 283 000 Tonnen an deutschen und belgischen Brennstoffen, gegen ca. 295000 auf Ende September. Dazu kamen noch rund 70000 Tonnen Brennstoffe aus der Entente, sowie österreichischer Herkunft und auf Kohle umgerechnete Inlandbrennstoffe.
Von den deutschen Brennstoffen wurden ca. 32000 Tonnen Kohlen besserer Sorte als beschlagnahmt erklärt. Ebenso rund 25 000 Tonnen Koks. Von diesen beschlagnahmten Mengen von 57000 Tonnen mussten bisher erst ca. 1000 Tonnen an andere Verbraucher, deren dringender Bedarf durch Zufuhren nicht befriedigt werden konnte, abgeführt werden.
Nach durchgeführter Bestandesaufnahme wurde im Einverständnis mit der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft zu einer neuen Kontingents-Reduktion bei den industriellen Betrieben geschritten. Dabei wurde nach dem Grundsatz vorgegangen, dass Nahrungsmittelfabriken gegenüber der bisherigen Zuteilung nicht weiter eingeschränkt werden. Desgleichen wurden Betriebe, die im Verhältnis zu ihrem Kohlenverbrauch eine grosse Arbeiterzahl beschäftigen, günstiger gestellt, als andere, die bei geringerer Zahl der beschäftigten Leute sehr viel Brennstoffe konsumieren. Die Einschränkung auf den bisherigen Kontingenten ging bis auf 30% herunter. Während das alte Monatskontingent der gesamten Grossindustrie ca. 90000 Tonnen erreichte, macht die Summe der reduzierten neuen Kontingente, die ab 1. Dezember 1918 in Kraft gesetzt wurden, noch rund 60000 Tonnen aus.2.) Verteilung der aus Deutschland
und den besetzten deutschen Gebieten eingeführten Kohle.
Herr Direktor Gerber von der Kohlenabteilung referiert:
Nachdem die Besetzung des linksrheinischen Gebietes durch die Entente in bestimmter Aussicht stand und teilweise bereits verwirklicht war, wurde seitens der Kohlenzentrale A. G. am 28. November beim Schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement der Antrag gestellt, es sei das Visumverfahren auch für die Einfuhr aus den besetzten linksrheinischen Gebieten und aus Belgien bei den Alliierten in Vorschlag zu bringen, bzw. es seien die diesbezüglichen Weisungen der Kohlenausfuhrstelle West den Zechen zu erneuern und zu bestätigen.
Diesem Vorschlag scheint keine Folge gegeben worden zu sein, oder die Verhältnisse haben es mit sich gebracht, dass die Besetzungsorgane ein einfacheres Verfahren einzuschlagen wünschten. Wenigstens erklärten die französischen Behörden, sowohl dem Spezialdelegierten des Bundesrates in Paris, wie auch der Delegation der Kohlenzentrale, die Anfang Dezember ins Saargebiet gereist war, die Lieferungen aus diesem Gebiete würden durch die französische Regierung ausschliesslich an die schweizerische Regierung ausgeführt. Als Vertreterin der schweizerischen Behörden wurde Frankreich die Kohlenzentrale bezeichnet, weshalb nun alle Importe aus der Saar, soweit sie nicht an die S.B.B. und die Kohlenvereinigung schweizerischer Gaswerke gehen, an die Adresse der Kohlenzentrale A.G. einlaufen. Eine Ausnahme machen immer noch einzelne Privatgruben, die direkt an ihre früheren Kunden nach der Schweiz liefern. Es ist noch nicht abgeklärt, ob die Verrechnung dieser letzteren Mengen auch durch die französische Regierung vorgenommen wird, oder ob diese Privatzechen die Möglichkeit haben werden, den Gegenwert für ihre Lieferungen direkt in Empfang zu nehmen. Auch über die Preise, die sowohl für die fiskalischen, wie für die ausserfiskalischen Sendungen einheitlich angesetzt werden müssen, ist heute noch nichts bekannt, weshalb wir es auch ablehnen mussten, die Privatzechen, bzw. deren Vertreter, bei ihren Forderungen an ihre Abnehmer zu schützen. [...]
Für die Importe aus dem rechtsrheinischen Gebiete ist das alte Visumverfahren unverändert in Gültigkeit. Wir machen jedoch in letzter Zeit die Wahrnehmung, dass ab den Rheinhäfen ohne unser Visum expediert wird. Es ist deshalb angeordnet, dass die Eingänge über alle deutschen Grenzstationen nun einer besonderen Kontrolle unterzogen werden, in Basel durch unsere Beamten, an den anderen Grenzübergangsstationen durch Zollrapporte, die uns von Bern zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese ermöglichen uns allerdings erst eine nachträgliche Kontrolle. Immerhin ist damit erreicht, dass alle aus Deutschland nach der Schweiz gelangenden Kohlen restlos von unserer Kontrolle erfasst und den Verbrauchern angerechnet werden können, auch wenn die früheren Instruktionen der Kohlenausfuhrstelle von den deutschen Absendern nicht mehr beachtet werden sollten.
In der Diskussion äussert Herr Nationalrat Hirter den Wunsch, es sollte die Kohle sobald als möglich wieder den Importeuren zugestellt werden und die Abgabe an die Käufer dann auch wieder durch die Händler geschehen. Das gegenwärtige System sei für den Importeur mit allerlei Missständen verbunden. Der Importeur sei dann nicht orientiert, was seine Kunden erhalten und verliere den Kontakt mit ihnen. Für den Kohlenhändler sei es jedoch wesentlich, den Kontakt mit seiner Kundschaft aufrecht zu erhalten. Auch sei der Kohlenhändler über die lokalen Bedürfnisse seiner Kundschaft besser orientiert, als die Zentralstelle.Herr Direktor Ruoff ist im Gegensatz zum Vorredner der Auffassung, die Kohlenzentrale A.-G. habe den bessern Überblick; der Importeur sei nur lokal und nicht allgemein orientiert.
Herr Stiefel, Delegierter des Kohlenausschusses, unterstützt inbezug auf die Verrechnung durch die Importeure den Standpunkt von Herrn Nationalrat Hirter. Die Produzenten legen Wert darauf, dass ihre Beziehungen zu den Konsumenten erhalten bleiben. Die Kohlenzentrale sollte sich deshalb davor hüten, hier, wenn nicht absolut nötig, störend einzugreifen, denn es hange auch heute noch viel vom guten Willen der Produzenten ab. Immerhin möchte er, um den Wagenumlauf nicht zu stören, nicht befürworten, dass die Lieferungen nicht mehr an die Kohlenzentrale A. G. gehen sollten. Dagegen macht er den Vorschlag, den Importeuren ab 1. Februar - pro Januar sei dies nicht mehr möglich -, wenn die Einfuhrverhältnisse sich wieder günstiger gestalten, die Verrechnung an ihre Kundschaft wieder zu gestatten, was in der Weise geschehen könnte, dass die Importeure der Kohlenzentrale ihre Versandverfügungen für den Weiterversand ab Basel, anstatt wie früher für direkten Versand ab Zeche, einreichen würden. Die Kohlenzentrale hätte diese Weiterversanderklärungen auf die Bezugsberechtigung der betr. Adressaten zu prüfen und, falls in Ordnung gehend, auszuführen.
Die Verteilung müsste unter allen Umständen der Kohlenzentrale Vorbehalten bleiben.
Herr Direktor Roth ist dagegen, die Verteilung den Importeuren zu überlassen, sonst habe man den Wettlauf zwischen den Kohlenhändlern, die sich bei ihren Konsumenten lieb-Kind machen wollen. Der Sprechende zitiert den Fall, wo ein ganz kleines Gaswerk im Kanton Tessin 25 Tonnen, trotzdem es noch nicht bezugsberechtigt war, bekommen habe. Nach seinen Erhebungen sei die Kohlenzentrale A. G. durch die Meldung eines Importeurs zu dieser Belieferung veranlasst worden.
Herr Vicepräsident Joerin führt aus, es sei bisher nichts anderes zu machen gewesen, als die Verteilung durch die Kohlenzentrale vornehmen zu lassen; später allerdings sollte man die Importeure wieder gewähren lassen. Sobald die Einfuhr wieder zugenommen haben werde, würde es der Sprechende begrüssen, wenn wieder ein anderer Verteilungsmodus eingeschlagen werden könnte, der dem Importeur erlauben würde, den direkten Verkehr mit seinen alten Kunden wieder aufzunehmen.
Herr Direktor Gerber stellt fest, solange die Einfuhren nicht besser seien, sei das System aus technischen Gründen nicht zu ändern. Bei den heutigen Verhältnissen komme es vor, dass sich 3-4 Importeure in einen einzigen Wagen teilen müssten. Es sei daher vorteilhafter, wenn mit ganzen Wagen gerechnet werden könne. Der Sprechende glaubt daher, das bisherige Verfahren müsse vorläufig beibehalten werden. [...]
Der Präsident stellt fest, dass die Meinungen nicht weit auseinandergehen. Anderseits habe die Kohlenzentrale kein Interesse daran, die Funktionen der Kohlenhändler länger als notwendig an sich zu ziehen. Die Versammlung beschliesst stillschweigend den bisherigen Verteilungsmodus beizubehalten, bis sich die Verhältnisse gebessert haben.
Im Anschluss an dieses Traktandum macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass es einzelnen Händlern gelungen sei, aus eigener Initiative aus dem Ruhrgebiete Kohlen zu bekommen. Holland beziehe zurzeit ebenfalls Kohlen aus dem Ruhrgebiete. Es wäre ausserordentlich wichtig, wenn es möglich wäre, ebenfalls aus diesem Gebiete Kohlen hereinzubringen.
Der Vorsitzende appelliert an die private Initiative der Vertreter des Handels. Die Kohlenzentrale könne nicht selber mit den Besitzern der Gruben unterhandeln; dagegen könnte dies durch die privaten Händler geschehen.
Der Präsident vermutet, dass es Deutschland, infolge des Fehlens von Transportmitteln und des vollständigen Darniederliegens der Industrie, gar nicht möglich sei, alle die produzierte Kohle abzunehmen. Der Überschuss sollte daher für die Schweiz greifbar gemacht werden können, eventuell unter Stellung des nötigen Wagenmaterials. Aus wirtschaftlichen Gründen empfehle es sich jedoch, das für diesen Zweck freie Wagenmaterial für das Saargebiet zu konzentrieren. Der Transport aus dem Ruhrgebiet lasse sich wirtschaftlich nur auf dem Wasserwege bewerkstelligen.
Unter den gegenwärtig in Deutschland herrschenden Zuständen ist zurzeit gar nicht abzusehen, ob das Kohlenkontor überhaupt noch eine Rolle spielt und für Lieferungen nach der Schweiz noch in Betracht kommt. Der Präsident hält daher eine Erkundigung an Ort und Stelle für dringend notwendig, da von offiziellen Stellen eine Aufklärung über den wirtschaftlichen Stand der Verhältnisse nicht zu erhalten sei.
Nach gewalteter Diskussion wird beschlossen, der kriegswirtschaftlichen Abteilung des Volkswirtschaftsdepartements zu beantragen, sofort eine Dreierdelegation aus Vertretern der Bundesbahnen, der Gaswerke und Händler-Importeure ins Ruhrgebiet und eventuell nach Berlin abzusenden, um an Ort und Stelle festzustellen, ob nicht Kohlenlieferungen demnächst aufgenommen werden können. Es wird beschlossen, in diesem Sinne an das Departement zu telegraphieren und gleichzeitig die Ausstattung der Mitglieder der Delegation, die im übrigen rein privaten Charakter besitzen sollte, mit Diplomaten-Pässen nachzusuchen.
Herr Direktor Gerber referiert über die folgenden Traktanden:
3.) Deckung der Unkosten der Abteilung
4.) Antrag an das Schweiz. Volkswirtschaftsdepartement bezüglich Kostenbeitrag zur Deckung der Spesen des Kohlenbureau’s beim Departement:
«Die Kohlenzentrale hat bisher die Einfuhr von Kohlen aus Deutschland und den von Deutschland besetzten Gebieten überwacht und kontrolliert. Die gesetzliche Grundlage für unsere Tätigkeit, der Bundesratsbeschluss vom 8. September 1917, sieht die Regelung der Kohleneinfuhr schlechthin vor, ohne Beschränkung auf gewisse Herkunftsländer. Desgleichen ist die Befugnis zur Erhebung von Abgaben nicht auf Importe aus Deutschland beschränkt. Die Entwicklung der Kohlenzentrale hat es jedoch mit sich gebracht, dass bisher nur die Kohleneinfuhr aus Deutschland und den von ihm besetzten Gebieten einer Kontrolle unserer Stelle unterzogen wurden, was auch in der Verfügung des Schweizer. Volkswirtschaftsdepartements vom 6. Oktober 1917 zum Ausdruck gebracht wird.
Nachdem nun in Aussicht steht, dass möglicherweise schon in ganz kurzer Zeit Elsass-Lothringen offiziell an Frankreich übergehen wird, vielleicht sogar auch das Saargebiet, und nachdem Belgien seine unabhängige Stellung zurückgewonnen hat, machen die Einfuhren aus den deutsch bleibenden Gebieten in Zukunft wohl nicht einmal mehr die Hälfte unserer Gesamtzufuhren aus. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, dass nur die deutschen Einfuhren unter Kontrolle bleiben und abgabepflichtig sind, diejenigen aus den übrigen Ländern, insbesondere den linksrheinischen Produktionsgebieten dagegen nicht. Es sollte vielmehr durch neue Departementalverfügung eine Regelung getroffen werden, die die Importe aus allen Ländern umfasst, zu mindest aber die Einfuhr-Kontrolle auf die ehemals von Deutschland besetzten linksrheinischen Gebiete erstreckt. Die Beitragspflicht an das Schweizerische Volkswirtschaftsdepartement, die bisher nur auf den Importen aus den deutschen und von Deutschland besetzten Gebieten bestand, sollte auf alle übrigen Herkunftsländer ausgedehnt werden. y...y»3