Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 52
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1501#359* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(B)1000/1501 7 | |
Dossier title | Schweiz. Vorschriften betr. Grenzverkehr mit dem Elsass (1918–1919) | |
File reference archive | B.11.225.2 |
dodis.ch/43797
La Section des Renseignements du Service de l'Etat-major général de l’Armée suisse à la Garde des Frontières1
Der Verkehr von Elsässern - speziell von entlassenen deutschen Soldaten - gibt zu verschiedenen Komplikationen Anlass.
Bis auf weiteres ist wie folgt zu verfahren:
I. Elsässer, welche aus dem Eisass kommen
1.) um in der Schweiz zu bleiben.
a. Erklären sie sich als französisch gesinnte Elsässer,
so haben sie vom Eisass aus die normalen Schritte zur Erlangung der Einreisebewilligung zu tun. Die Quarantäne fällt für sie weg, weil die Erfüllung der Formalitäten lange genug dauern wird.
b. Erklären sie sich als Deutsche,
so haben sie die unter 1.2 hienach erwähnte Erklärung zu unterschreiben und werden dann genau wie die Kategorie 1.2 behandelt.
Die Schritte zur Erlangung der Einreisebewilligung in die Schweiz haben sie von Deutschland aus zu tun.
2.) um nach Deutschland zu gehen.
Dann haben sie eine Erklärung zu unterschreiben, wonach sie:
a. sich als Deutsche betrachten; b. davon Kenntnis nehmen, dass sie nach den für Deutsche gütigen Vorschriften aus Deutschland in die Schweiz zurückkehren können; c. ins Eisass zurückgeschoben werden, wenn ihnen der Eintritt nach Deutschland nicht gestattet werden sollte. Unterzeichnen sie diese Erklärung, so werden sie nach Deutschland abgeschoben. Unterzeichnen sie die Erklärung nicht, so werden sie sofort ins Eisass zurückgeschoben.
II. Elsässer welche aus Deutschland kommen:1.) um in der Schweiz zu bleiben. a. Erklären sie sich als französisch gesinnte Elsässer, so werden sie genau wie Kategorie II.2 behandelt. Die Schritte zur Erlangung der Einreisebewilligung in die Schweiz haben sie vom Eisass aus zu tun. Die Quarantäne fällt dann bei ihrer zweiten Einreise (aus dem Eisass) weg, weil die Sache ohnehin lange genug dauern wird. b. Erklären sie sich als Deutsche, so werden sie genau wie andere Deutsche behandelt. 2.) um ins Eisass zu gehen. Dann sind sie zunächst auf direkten Übertritt aus Baden ins Eisass, ohne Durchgang durch die Schweiz, zu verweisen. Ist dieser direkte Übertritt aus irgend einem ernsthaften Grunde untunlich, so haben die Leute zu unterschreiben, wonach sie: a. sich als (französisch gesinnte) Elsässer betrachten; b. davon Kenntnis nehmen, dass sie nur nach den für Elsässer (Franzosen) gültigen Vorschriften aus dem Eisass in die Schweiz zurückkehren können; c. nach Deutschland zurückgeschoben werden, wenn ihnen der Eintritt ins Eisass nicht gestattet werden sollte. Unterzeichnen sie diese Erklärung, so werden sie ins Eisass abgeschoben. Unterzeichnen sie die Erklärung nicht, so werden sie sofort nach Deutschland zurückgeschoben.Wir bitten um Meldung über Schwierigkeiten, welche sich eventuell bei der Durchführung dieser Instruktion ergeben werden.
- 1
- E 2001 (B) 1/7.↩