Sofort nach Empfang Ihres heute hier eingetroffenen Telegrammes Nummer 512 bat ich Herrn Berzin, zu mir zu kommen. Er leistete meiner Einladung sofort Folge.
Ich teilte Herrn Berzin mit, dass die Schweizerische Regierung davon ad notam nehme, dass er die Verpflichtung eingegangen sei, dass er und alle seine Begleiter sich jeder politischen Propaganda in der Schweiz und jeder Einmischung in die innerpolitischen Verhältnisse der Schweiz enthalten würden und dass sich unter seinem Gefolge keine Agitatoren befänden.
Auf Grund dieser von ihm eingegangenen Verpflichtung hätte ich Auftrag, ihm und seinem Personal die Visa nach der Schweiz zu erteilen.
Herr Berzin erklärte nochmals ausdrücklich, dass er und seine Mission sich jeglicher politischen Propaganda enthalten werden und dass keine Agitatoren unter ihnen seien.
Ich lege Wert darauf, Ihnen vorstehende Meldung mit dieser Deutlichkeit zu erstatten, damit Sie daraus ersehen können, dass der Schweizerische Bundesrat in der Lage sein wird, einzelne oder alle diese Personen aus der Schweiz auszuweisen, falls die von Herrn Berzin übernommenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden sollten. Jedoch dürfte es vorteilhaft sein, wenn Sie, Herr Bundespräsident, Herrn Berzin anlässlich der Antrittsvisite dasselbe noch einmal wiederholen würden.
Voraussichtlich wird die gesamte russische Gesandtschaft am 16. Mai 1918 abends von Berlin direkt nach der Schweiz verreisen.