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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 85
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10768* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 02.01.-07.01.1915 (1915–1915) |
dodis.ch/43360 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 janvier 19151 8. Transitverkehr mit Italien
Procès-verbal de la séance du 5 janvier 19151
Seit das Handelsdepartement dem Bundesrate über den Transitverkehr mit Italien Bericht erstattet hat2, haben sich wieder eine ganze Reihe von Vorgängen zugetragen, die es in folgendem zur Kenntnis bringt:
« 1. Nach langen Verhandlungen hat die englische Regierung schliesslich auch in Rom erkärt, dass, sie den freien Verkehr für Baumwolle nicht einschränke und daher die Einschränkungen fallen lasse, die sie ursprünglich an den Ankauf von ägyptischer Baumwolle geknüpft habe. Daraufhin hat die italienische Regierung eingewilligt, die für die Schweiz bestimmten, am Tage des Erlasses des bekannten Dekretes vom 13. November3 meerschwimmenden Sendungen freizugeben. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitteilung der neuen Vorschriften über die Konnossemente grossen Schwierigkeiten begegnet sei, indem die überseeischen Depeschen entweder gar nicht oder verstümmelt angekommen seien. Deshalb seien die Vorschriften des Dekretes vom 13. November überseeisch erst verspätet bekannt geworden, und es müsse daher die Freigabe der am 13. November. meerschwimmenden Baumwolle auch auf diejenigen Waren ausgedehnt werden, die zwar nach dem 13. November, aber immerhin vor Bekanntwerden der neuen Konnossementsvorschriften überseeisch abgegangen seien.
Nach einem Berichte unseres Geschäftsträgers in Rom vom 6. Dezember.4 hat das Ministerium des Auswärtigen sich bereit erklärt, die Gewährung einer weiteren Übergangszeit im Sinne unserer Ausführungen vorzuschlagen, und seither ist die Freigabe der Baumwollsendungen in der gewünschten Weise ausgedehnt worden. Die Spedition der Baumwolle nach der Schweiz hat begonnen, leidet aber unter den Schwierigkeiten, die im Hafen von Genua und auf den italienischen Eisenbahnen allen Sendungen entgegentreten durch die enormen Güterstauungen.
2. Nach langen Verhandlungen sind wir dazu gelangt, dass die englische Regierung auf Grund unserer Erklärung, dass absolut kein Petroleum exportiert werde, ihr Einverständnis gegeben hat, Petroleumsendungen nach der Schweiz passieren zu lassen. In Rom sind vielleicht noch alle möglichen neuen Hindernisse entstanden, indem sich die italienische Regierung mit einer Erklärung der englischen Regierung, die einen gewissen Vorbehalt enthielt, nicht begnügen wollte. Schliesslich gelang es, England zu einer rückhaltlosen Zustimmungserklärung zu bewegen, und die italienische Regierung hat hierauf gestattet, dass in Zukunft Petroleum nach der Schweiz durchgehe, und dass ferner für den sofortigen Bedarf der Schweiz aus den Dampferladungen geschöpft werde, die vorher gekapert worden waren. An diese «Antizipation», wie die italienische Regierung diese einstweiligen Bezüge aus früher angekommenen Dampfern nennt, wurde jedoch die Bedingung geknüpft, dass aus künftigen, für die Schweiz bestimmten Sendungen an die für Italien bestimmten Lager sukzessive entsprechende Rückerstattungen vorgenommen werden. Wir glauben zwar, dass dieser Vorbehalt mehr für die Form gemacht worden sei, eventuell kann ihm aber dadurch leicht nachgelebt werden, dass die Rockfeller-Gesellschaft, die alle diese Speditionen ausführt, entsprechende grössere Quantitäten in den Schiffspapieren für die Schweiz bestimmt und dann trotzdem in Italien lässt.
Bemerkenswert ist noch, dass auf unser Anerbieten, das Petroleum von Staatswegen zu beziehen, nicht eingegangen worden ist. Die italienischen Behörden zogen es vor, diese Ware an die Petroleum-Import Co. in Zürich abgehen zu lassen.
Diese letztere Gesellschaft bestätigt, dass es ihr gelungen sei, noch im alten Jahre zirka VA Millionen Liter in Savona zu verladen und nach der Schweiz aufzugeben. Es hat also den Anschein, als ob die Petroleumfrage nun in günstiger Weise gelöst sei. Die italienische Schwestergesellschaft der Petroleum-Import Co. Zürich hat beliebige Quantitäten der Ware zur Verfügung, und es erscheint daher zurzeit die Einfuhr über Genua als der sicherste Weg, um effektiv diese Ware in die Schweiz zu bringen.
Herr Geschäftsträger Lardy hat auf Grund unserer Erklärung, dass wir auch kein Benzin exportieren werden, auch den Transit dieser Ware erwirken können. Auch hier soll in Erwartung neuer für die Schweiz bestimmter Sendungen ein vorläufiger Bezug gestattet werden. Die Petroleum-Import Co. teilte uns mit, dass der sofortige Abtransport von 600 Tonnen bewilligt worden sei. Weiter meldet uns die gleiche Gesellschaft, dass sie auch die Bewilligung erhalten habe, Gasöl für Dieselmotoren nach der Schweiz zu verbringen.
Nach diesen Vorgängen dürfte also gehofft werden, dass der Einfuhr dieser Gruppe von Waren der Weg wieder geöffnet ist. Hoffentlich müssen wir keine Enttäuschungen erleben!
3. Alle übrigen Waren, von denen in unserem Berichte und in der Note vom 7. Dezember5 die Rede ist, liegen noch in Genua. Bis zur Stunde hat die italienische Regierung nicht dazu Hand geboten, weder Mais noch Getreide, noch Mehl, Kaffee, Metalle usw. freizugeben. Der Vorwand oder der Grund soll darin liegen, dass alle diese Waren nach dem 13. November mit Ordrekonnossementen in Genua angekommen sind und daher deren Transit nach den Vorschriften des Dekretes vom 13. November. unzulässig sei. Wir haben, wie Sie wissen, geltend gemacht, dass in diesem Verfahren tatsächlich eine rückwirkende Anwendung des Dekretes vom 13. November. liege, das doch nicht auf Sendungen angewendet werden könne, die verschifft wurden, ehe das in Frage stehende Dekret erlassen worden sei. Die englische Regierung soll, wie uns über London und namentlich durch Herrn Geschäftsträger Lardy, der mit dem englischen Botschafter in Rom gesprochen hat, mitgeteilt wird, ihre Zustimmung zur Absendung der in Frage stehenden Waren nach der Schweiz gegeben haben und sogar über die Verzögerung ungehalten sein, weil die italienische Regierung die Schuld auf die englische schiebt. Die italienischen Behörden behaupten, sie müssen eine kategorische und klare Zustimmung Englands haben, das trotz aller schönen Worte fortfahre, die italienischen Dampfer anzuhalten und in englische oder französische Häfen zu schleppen. Es ist schwierig, von hier aus zu beurteilen, wer die Schuld an der Verzögerung trägt.
Im Einverständnis mit dem Politischen Departement haben wir uns entschlossen, Herrn Nationalrat A. Frey nochmals nach Rom zu delegieren, um womöglich durch Verhandlungen die endliche Freigabe der fraglichen Waren zu erwirken. Herr Frey ist unmittelbar nach Weihnachten abgereist; einen Bericht haben wir von ihm im alten Jahr nicht mehr erhalten. Die Zurückhaltung der Waren, die vor dem 13. November verschickt und nach diesem Tage in einem italienischen Hafen ankamen, sowie die abgesehen hievon in den italienischen Häfen und auf den italienischen Eisenbahnen entstandene Verkehrsstockung ist für die Schweiz eine grosse Kalamität, deren Folgen noch nicht zu übersehen sind. Zufolge langwieriger und schikanöser Untersuchungen der aus Italien zu exportierenden Waren sowie einer hinhaltenden und auffällig langsamen Abfertigung der nach Italien importierten Sendungen ist eine Verkehrsstauung eingetreten, die sich über die schweizerischen Grenzstationen hinaus und namentlich aber auf allen italienischen Linien von Genua nach der Schweizergrenze fühlbar macht. Die Folgen sind um so schwerer, als Genua zurzeit der einzige Import- und Exporthafen für die Schweiz ist.
Die Rückkehr und Berichterstattung des Herrn Nationalrat Frey fällt in die Zeit nach Neujahr.»
Von vorstehender Berichterstattung wird Kenntnis genommen.
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