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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 62
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10736* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 29.10.-29.10.1914 (1914–1914) |
dodis.ch/43337 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 octobre 19141 5197. Transit durch Italien
Procès-verbal de la séance du 29 octobre 19141
In der Sitzung vom 27. Oktober hat der Bundesrat nach Kenntnisnahme eines Berichtes des schweizerischen Gesandten in Rom des 24. Oktober2 beschlossen, dass das Ausfuhrverbot vom 18. September3 mit seinen Ergänzungen auch Anwendung finden soll auf den sog. gebrochenen Transit, resp. dass von dem Verbote alle Waren betroffen werden, die auf dem Territorium der Schweiz sich befinden, es sei denn, dass sie in direktem Transit zwischen zwei Stationen zweier fremder Länder unterwegs sind. Mit diesem Entscheide sind jedoch, wie das Handelsdepartement ausführt, die Fragen, die durch den Bericht des Herrn Pioda und die in Italien drohende Situation zur Diskussion stehen, noch lange nicht gelöst. Abgesehen von den Fragen, die sich aus der Behandlung des gebrochenen Transites ergeben, bleibt die Frage offen, wie es angesichts der Drohungen Englands und der Situation Italiens mit den Bewilligungen für Ausfuhr von Waren gehalten werden soll, die über Italien in die Schweiz gekommen sind und verzollt wurden, also in keinem Falle als Transitsendungen behandelt werden können.
Diese Frage löst der angeführte Bundesratsbeschluss nicht.
Allein das Handelsdepartement will nicht hievon, sondern zunächst von der grundsätzlichen Frage sprechen, wie sich die Schweiz auf die Nachrichten aus Italien zu verhalten habe.
In dieser Beziehung führt das Handelsdepartement folgendes aus:
«An Hand der Depesche des Herrn Pioda vom 26. Oktober4 konstatieren wir vorerst, dass England verhindern will, dass irgendeine Ware nach Deutschland und Österreich kommt, und dass es zu diesem Zwecke vom italienischen Ministerpräsidenten verlangt hat, dass auch jeder Transit mit der Schweiz (also nicht etwa nur durch die Schweiz) unterdrückt werde. Im Rapport vom 24. Oktober endlich teilt Herr Pioda mit, dass über das englische Begehren noch nicht entschieden sei, dass jedoch der Transit suspendiert worden sei, während man prüfe, bis auf welchen Grad er unterdrückt werde (pag. 2 unten und 3 oben des Rapportes). Herr Pioda führt allerdings fort, dass Italien den Transit in die Schweiz beizubehalten gedenke, aber nach der Depesche vom 26. Oktober wünscht doch Italien, dass wir in England vorstellig werden, und Herr Pioda spricht mit vollem Recht, de la gravité de la situation*.» Der Rapport betont schliesslich, «c’est tout le transit qui est en jeu et pas seulement le transit par des intermédiaires italiens». Und Salandras Worte gibt er so wieder:,11 a ajouté que l’Angleterre était absolument décidée à y mettre un terme et qu’elle réclamait à cet effet de l’Italie la suppression pure et simple du transit, vers la Suisse aussi.4
Wir verweisen übrigens auf den Rapport und den Depeschenwechsel.
Wir haben uns die Frage, ob und eventuell was zu tun sei, nochmals gründlich überlegt, den Rapport Pioda studiert und auch in Betracht gezogen, was uns gestern bei einem Besuche der englische Gesandte mündlich mitteilte. So gelangen wir zu der im mitfolgenden niedergelegten Ansicht. - Beim Gespräche mit dem Gesandten ergab sich vor allem, dass der Verkehr mit der Schweiz durch Spione überwacht wird. Der Gesandte hat sich in so entschiedener, zugleich aber auch unkluger Weise geäussert, dass nach unserer Überzeugung zweifellos beispielsweise in Luino englische Spione den Verkehr nach der Schweiz überwachen. Er hat uns weiter die Frage gestellt, ob es ein Geheimnis sei, welche Waren von Italien durch die Schweiz transitieren. Wir haben zunächst festgestellt, dass die gestellte Frage sich auf den direkten Transit Italiens durch die Schweiz beziehe, und dann die weitere Frage gestellt erhalten: Ob wir bereit wären, ihm mitzuteilen, welche Waren von Italien durch die Schweiz transitieren. Die Antwort war gegeben. Wir sagten, darüber, wie sich Italien in Beziehung auf den Transit mit Deutschland verhalte, habe sich England mit der italienischen Regierung zu verständigen. Es gehe nicht an, der Schweiz zuzumuten, eine Kontrolle auszuüben und den Angeber zu spielen für Sendungen, die ein befreundetes, neutrales Land auf Grund unserer Verträge durch die Schweiz mache. Der Gesandte scheint im weitern namentlich von der Idee verfolgt zu sein, dass Deutsche Geschäfte in der Schweiz betreiben und hiefiir über Italien Rohstoffe beziehen. Er stellte uns die Nennung bestimmter Häuser in Aussicht. Wir erklärten ihm, dass wir selbstverständlich in der Schweiz niedergelassene Firmen nicht hindern können, Waren, die sie in Italien oder über Italien gekauft haben, in die Schweiz zu bringen. In diesem Zusammenhange tönte er dann auch bereits die Frage der Produktenverwertung an, indem er sagte, seine Regierung wünsche, dass kein Deutscher, der in der Schweiz ein Geschäft betreibe, Waren, also z. B. Baumwolle, bekomme, denn er würde ja die Produkte (Garn und Gewebe) doch nur nach Deutschland liefern. Die Frage der Verwertung der Produkte durch die Schweizer, also speziell der Export schweizerischer Firmen nach Deutschland und Österreich, wurde noch nicht angeschnitten. Der Unterzeichnete gab dann dem Gespräche eine andere Wendung, indem er darauf hinwies, wie nach einer Havasdepesche in der gestrigen Nummer des Bund England anerkannt habe, dass amerikanische Baumwolle nicht Kriegskonterbande sei. Herr Grant schien etwas überrascht und erklärte, über diesen Punkt sofort nach England telegraphieren zu wollen. Er fügte bei, dass, wenn dies richtig sei, es keinen Zweck hätte, ägyptische Baumwolle anders zu behandeln als amerikanische. Insbesondere erkundigte sich der englische Gesandte auch nach dem Import und Wiederexport von Kupfer, das in der Tat für Deutschland und Österreich sehr wichtig ist.
Wir stellen nun fest, dass an und für sich Ausfuhrverbote autonome Erlasse eines Landes sind, getroffen zu seinem eigenen Schutze und zulässig nur für Kriegsbedarf (vergl. die Handelsverträge). Daraus folgt, dass Ausnahmen von der Regel unter dem Gesichtspunkte zu prüfen sind, ob der Stand unserer Versorgung mit der betreffenden Ware den Export gestatte, ohne dass die Interessen der Zivilbevölkerung oder der Landesverteidigung darunter leiden. Daneben ist noch darauf zu achten, dass unsere Neutralitätspflichten nicht verletzt werden. Nun steht es aber fest, dass England durch die bekannten Massregeln darauf ausgeht, unsere Entschliessungsfreiheit zu beeinträchtigen und uns zu zwingen, ganz abgesehen von unsern Bedürfnissen und den Neutralitätspflichten, unbedingte Exportverbote aufrechtzuerhalten, um seine Pläne gegen Deutschland und Österreich zu unterstützen und diese Länder anders zu behandeln als andere Staaten.
Unseres Erachtens sollte die Eidgenossenschaft sich diesen Druck nicht ohne weiteres gefallen lassen. Wir sind allerdings von der Massregel und dem Drucke, den England gegenüber Italien ausgeübt hat, nicht offiziell verständigt, immerhin hat Salandra, indem er seinen guten Willen betonte, den Transit mit uns aufrechtzuerhalten, uns geraten, bei England vorstellig zu werden. Es scheint daher gegeben, dass wir schon mit Rücksicht auf Rom uns durch unsern Gesandten in London erkundigen, welche Schritte England in Beziehung auf den Transit nach der Schweiz in Rom getan habe, und eventuell in höflicher und freundschaftlicher Weise darauf hinzuweisen, dass wir solche Schritte als unzulässig betrachten würden, da sie gegen den Wortlaut und den Geist der Verträge verstossen. Über weitere Schritte würde später zu entscheiden sein. Ein analoger Schritt scheint uns bei der französischen Regierung vorgenommen werden zu müssen.
Aber auch in Beziehung auf Rom dürfen wir nicht mit gekreuzten Armen Zusehen und abwarten, wie dort der Entscheid ausfällt. Wir müssen unseres Erachtens in freundschaftlicher Weise durch unsern Gesandten intervenieren und auf die Gemeinsamkeit unserer Interessen hinweisen. Man sollte auch vorsichtig sondieren, ob Italien dem englischen Drucke ohne weiteres nachzugehen gedenkt. Der Moment hiezu scheint uns um so günstiger zu sein, da nach einer heutigen Depesche im Bund die Tribuna in Rom, wenn wir nicht irren ein ministerielles Organ, den Standpunkt vertritt, dass die neutralen Mächte nicht gezwungen werden können, ihren Handel und ihr ganzes wirtschaftliches Leben zugunsten der Kriegführenden einzuschränken. Es scheint uns absolut gegeben zu sein, mit der italienischen Regierung engere Fühlung zu nehmen. Wenn sich die neutralen Staaten nicht wehren, so wird der englische Druck immer schwerer und unerträglicher und wird sich nächstens auch in Beziehung auf Produkte, die aus den Rohstoffen hergestellt werden, fühlbar machen. Wir erinnern daran, dass auch ein schwedischer Protest bezüglich Eisenerze in London wirkte.
Allein schon der Umstand, dass Italien jetzt den Transit, suspendiert5, ist eine enorme Schädigung. Man weiss nicht, wie man wieder zu normalen Verhältnissen kommt. In Folge dessen ist es dringlich, dass der Bundesrat Herrn Pioda telegraphisch beauftragt, auch gegen diese temporäre Suspendierung die nötigen Schritte zu tun.
Unseres Erachtens ist es aber auch dringlich, dass in bezug auf die Hauptsache, die dauernde Aufrechterhaltung des Transites, gehandelt werde, sonst stehen wir eines Tages in Italien vor einem Fait accompli, d.h. einem neuen den Transit beschränkenden Dekret, das nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Verantwortlichkeit, in dieser Lage nichts getan zu haben, können wir nicht übernehmen.»
Auf Grund dieser Darlegungen wird beschlossen:
1. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 27. Oktober 19144 über die Anwendung der Ausfuhrverbote auf alle Waren mit Ausnahme derjenigen, die in direktem Transit durch die Schweiz gehen, sind Ausnahmebewilligungen grundsätzlich zulässig, sowohl für Waren, die im freien Verkehr sich befinden, wie für solche, die in gebrochenem Transit durch die Schweiz gehen. Der direkte Transit wird von den Ausfuhrverboten nicht berührt.
2. Die schweizerische Gesandtschaft in London ist telegraphisch darauf hinzuweisen, dass Art. 2 des Bundesratsbeschusses vom 18. September 1914 (Bewilligung von Ausnahmen von den Ausfuhrverboten) auch England gegenüber Vorbehalten bleibt.
3. Die schweizerische Gesandtschaft in Rom wird davon verständigt, dass die Schweiz eine Einschränkung des Transites durch Italien nach der Schweiz als mit den Bestimmungen ihres Handelsvertrages unvereinbar betrachte. Sie wird beauftragt, der italienischen Regierung dies mitzuteilen und zugleich aber in freundschaftlichster Weise auf die Gemeinsamkeit der schweizerischen und italienischen Interessen hinzuweisen. Die Gesandtschaft soll vor allem bei der Regierung sich dafür verwenden, dass eine vorläufige Suspendierung des Transites nicht eintritt und auch von einer dauernden Einschränkung des Transites durch Italien nach der Schweiz und des Verkehres zwischen Italien und der Schweiz abgesehen wird.
4. In Beziehung auf amerikanische Baumwolle ist für einmal bei der italienischen Regierung der Standpunkt einzunehmen, dass England für diese Ware auch zu Lande keine Verkehrseinschränkung verlangen dürfe, nachdem es in Washington erklärt hat, dass sie keine Kriegskontrebande sei.
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