Sprache: Französisch
17.4.1914 (Freitag)
Der schweizerische Gesandte in Paris, Ch. Lardy, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, A. Hoffmann
Schreiben (L)
Lardy zweifelt nicht an der Aufrichtigkeit des französischen Vorschlags, der Schweiz vom 35. Mobilisationstag an Rollmaterial zur Lebensmittelversorgung zur Verfügung zu stellen; er bezweifelt aber den praktischen Nutzen, da ein Krieg vor diesem Termin beendet sein wird, und fügt neutralitätspolitische Bedenken an. Die Schweiz soll keinen einseitigen oder geheimen Vertrag abschliessen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IX. LANDESVERSORGUNG

Darin: Es kann sich bei der Übereinkunft mit dem französischen Generalstab nicht um ein formelles, schriftlich fixiertes Abkommen handeln. Die Ansicht Lardys, dass ein Krieg in 20 Tagen entschieden wäre, kann v. Sprecher nicht teilen. Annex vom 28.4.1914.
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Abgedruckt in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 405

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Bern 1983

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