Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
4. China
4.1. Anerkennung der Republik
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 5, doc. 371
volume linkBern 1983
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10548* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 23.05.-26.05.1913 (1913–1913) |
dodis.ch/43226 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 23. Mai 19131
2505. Anerkennung der Republik China
Am 5. April dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen:
«Das Politische Departement wird ermächtigt, am 8. April an den chinesischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten folgendes Telegramm zu richten:
‹Conseil fédéral suisse déclare reconnaître République chinoise et forme les vœux les plus chaleureux pour son avenir et sa prospérité. Au nom du Conseil fédéral: Le Président de la Confédérations
Der Antrag des Politischen Departements, diesen Beschluss zu fassen, gründete sich wesentlich auf die telegraphische Mitteilung der Gesandtschaft in Washington vom 4. April2, Präsident Wilson werde die chinesische Republik am 8. April dieses Jahres anerkennen und hoffe, andere Mächte werden das Gleiche tun.
Da das Politische Departement in der Folge von Herrn Minister Ritter telegraphisch benachrichtigt wurde3, dass die Anerkennung Präsident Wilson’s sich verzögere, hat es von der erteilten Ermächtigung vorläufig keinen Gebrauch gemacht, zumal die für den 7. April erwartete Wahl des definitiven Präsidenten der chinesischen Republik noch nicht erfolgt ist.
Nachdem bekannt worden war, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die Republik China anerkannt haben4, glaubte es den Zeitpunkt als gekommen, das Anerkennungstelegramm an den chinesischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten abgehen zu lassen, ohne die Wahl des definitiven Präsidenten abzuwarten5.
Der Bundesrat hat aber am 13. Mai die Angelegenheit an das Politische Departement zurückgewiesen mit der Einladung, den Sachverhalt durch Erkundigungen bei der Schweiz. Gesandtschaft in Paris aufzuklären6. Nachdem diese Erkundigungen eingetroffen sind, wird, entgegen einem Antrage aus der Mitte des Bundesrates, die Anerkennung der chinesischen Republik auszusprechen, beschlossen, mit dieser Anerkennung bis zur Ernennung des Präsidenten der chinesischen Republik zuzuwarten7.
- 1
- E 1004 1/252. Abwesend: Hoffmann. Ein Sitz unbesetzt.↩
- 2
- E 2001 (A), Archiv-Nr. 144.↩
- 3
- Telegramm vom 11. April 1913 (E 2001 (A), Archiv-Nr. 144).↩
- 4
- 2. Mai 1913.↩
- 5
- Aufzeichnung Forrer: Politisches Departement. Nachdem die Vereinigten Staaten von Nordamerika die Republik China anerkannt, bitte ich dringend, dem Bundesrat zu beantragen, dasselbe zu beschliessen. L. F. 6. Mai 1913 (E 2001 (A), Archiv-Nr. 144).↩
- 7
- Die Anerkennung der chinesischen Republik erfolgte am 7. Oktober 1913, am Tage der Wahl des chinesischen Präsidenten. Gleichentags anerkannten die Grossmächte die chinesische Republik. Im Juni 1913 sah sich der Bundesrat vor eine ähnliche Frage gestellt, ob die Schweiz das neue mexikanische Regime Huerta anerkennen solle. Der schweizerische Generalkonsul in Mexiko empfahl die Anerkennung Huertas als provisorischen Präsidenten. Der Bundesrat beschloss am 14. Juni 1913, von jeglicher Anerkennung abzusehen, weil von Mexiko kein entsprechender Antrag gestellt worden sei (E 1004 1/252).↩
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