Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
4. China
4.1. Anerkennung der Republik
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 312
volume linkBern 1983
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001A#1000/45#144* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(A)1000/45 13 | |
Dossiertitel | Nr. 144. Regierung: Anerkennung der chinesischen Republik durch den Bundesrat, 1913 (1911–1913) | |
Aktenzeichen Archiv | B.121.23-02 |
dodis.ch/43167 Der schweizerische Gesandte in Washington, P. Ritter, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, L. Forrer1
Die Schweiz hat in Shanghai eine Handelsagentur errichtet. Unsere Regierung ist dabei von dem Bestreben geleitet worden, sich wenn möglich einen Teil des sich nun endlich weit öffnenden grossen chinesischen Marktes zu sichern. (Europa misst 9,897,000 Quadratkilometer, China hingegen 11,139,000 Quadratkilometer.) Ich habe diesen Entschluss sehr begrüsst, nachdem ich während der 17 Jahre, welche ich im fernen Osten zubrachte, mehr als einmal Gelegenheit gehabt hatte, dringend auf die Wichtigkeit des chinesischen Absatzgebietes und die privilegierte Stellung, welche unsere Schweiz dort als neutraler Staat einzunehmen in der Lage sein könnte, hinzuweisen.
Von den besten Absichten für die Weiterentwicklung unseres ostasiatischen Handels geleitet, gestatte ich mir heute, dem h. Bundesrate den ergebenen Vorschlag zur Prüfung zu unterbreiten, ob es nicht ausführbar wäre, dass die Schweiz als erster unter den fremden Staaten die neue chinesische Republik anerkennt. Nachteile könnten uns daraus keine erwachsen, wohl aber zahlreiche Vorteile.
Es würde dieser Handlungsweise der ältesten europäischen Republik (ich darf wohl von San Marino absehen) gegenüber der jüngsten Schwester zweifellos allseitige Berechtigung zuerkannt werden. Die allgemeine Anerkennung der chinesischen Republik muss sowieso baldigst erfolgen, denn die europäischen Grossmächte sind durch ihre Geldgeschäfte mit der neuen Regierung bereits so eng liiert, dass es für sie nur noch ein Vorwärts, aber kein Zurücktreten mehr giebt.
Wie ich die Chinesen kenne, wird derjenige Staat, welcher ihnen die grosse Freude der ersten Anerkennung und der Gleichstellung bereitet, sich ihre unverbrüchliche Dankbarkeit sichern. Die neue Regierung brennt doch auf diese erlösende Botschaft!
Die Schweiz ist in offiziellen Kreisen Chinas, trotz ihrer dortigen ansehnlichen kaufmännischen Kolonie, bislang vollständig unbekannt geblieben. Mangels eigener Vertretung sind unsere Landsleute und deren prosperierende Firmen als Schutzgenossen Deutschlands und Frankreichs eingetragen und als solche stets als Angehörige dieser Staaten aufgeführt und angesehen worden. Der nun in Zürich (Stockerstrasse 10) wohnende Architekt Meier, welcher viele Jahre in Hankow gelebt und dort wichtige Bauten ausgeführt hat, erzählte mir einst, dass er trotz grösster Anstrengung dem Vice-Köniz von Hoopeh nicht begreiflich zu machen vermochte, was die Schweiz sei.
Voraussichtlich wird der Bundesrat früher oder später der Idee näher treten, den Gesandtschaftsposten von Tokyo nach dem jetzt schon viel wichtigeren Peking zu verlegen und dadurch alsdann den Schweizernamen den Chinesen bekannter machen. An jenem Zeitpunkte wird aber die internationale Interessenverteilung in China längst beendigt sein.
Durch den kleinen billigen diplomatischen Schachzug der sofortigen Anerkennung der neuen Republik seitens der Eidgenossenschaft könnte meines Erachtens sich die Schweiz bei China augenblicklich bekannt und beliebt machen. Unser Handelskommissär würde derart in allen Kreisen grössere Zuvorkommenheit finden und Handelsvorteile sowie Privilegien wie z. B. Berücksichtigung in der Stellenbesetzung von Verwaltungen, Schulen und Universitäten, die uns Schweizern bis heute gänzlich vorenthalten blieben, dürften künftig vielleicht auch unseren Leuten zugängig werden.
Ich versuchte heute früh, auf der hiesigen chinesischen Gesandtschaft in Erfahrung zu bringen, ob alle europäischen Staaten oder etwa nur diejenigen, welche mit dem früheren Kaiserreiche im Vertragsverhältnisse gestanden haben, von der Errichtung der Republik in Kenntnis gesetzt worden sind. Der Gesandte war nicht im Stande, mir die Frage zu beantworten, bot sich aber an, nach Peking zu telegraphieren falls ich es wünsche. Er sagte mir allerlei Liebenswürdigkeiten über die Schweiz, deren Verfassung und Institutionen sich die neue Republik teilweise als Vorbild genommen habe.
Ich hatte ihm natürlich nicht mitgeteilt, aus welchem Grunde ich mich informiere, und auch sein Anerbieten des Kabelns nicht angenommen. Zweifellos aber würde die Schweiz eventuell auf den Gesandtschaften Chinas in Berlin, Paris oder Wien ein gleich enthusiastisches Entgegenkommen finden, falls der Bundesrat meine vorgenannte Suggestion ernstlich aufzunehmen und telegraphisch durchzuführen gewillt sein würde.
Ich beehre mich, beizufügen dass der Kongress-Abgeordnete William Sulzer von New York den Antrag gestellt hat, dass das amerikanische Volk die neue chinesische Republik beglückwünschen möge (Beilage)3.
Der Antrag ist im Abgeordnetenhause bereits durchgegangen und wird in absehbarer Zeit wohl auch vom Senate angenommen werden. Immerhin dürfte die Angelegenheit durch die vorliegenden wichtigen Tariffragen noch eine Verzögerung erleiden, welche wir eventuell für uns ausnützen könnten.
Unabhängig von dieser Beglückwünschung ist zu erwarten, dass alsdann der Präsident durch eine Proklamation baldigst die chinesische Republik anerkennen wird4.
- 1
- Politischer Bericht: E 2001 (A), Archiv-Nr. 144.↩
- 2
- ;Oben links Randnotiz Forrer: Ist uns die Republik von irgend jemandem notifiziert? Oben rechts Randnotiz Forrer: An unsere Gesandtschaft London schreiben. Wir haben s. Z. die in Abschrift folgende Depesche erhalten, sie aber unbeantwortet gelassen. Nun schreibt uns Hr. Ritter in Wash, folgendes: Wir halten dafür, dass wir die Republik China nicht anerkennen können, bevor ein legitimierter Vertreter Chinas uns die Staatsumwandlung angezeigt hat. Wir bitten Sie, uns mitteilen zu wollen, ob in London ein solcher existiert und ob Sie es als angezeigt erachten, dass derselbe veranlasst werde, uns die betr. Notifikation zu machen. Nach Eingang Ihrer Antwort werden wir uns über das weitere Vorgehen schlüssig machen. Zur Antwort des schweizerischen Gesandten in London siehe Nr. 315.↩
- 3
- Nicht abgedruckt.↩
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