Langue: allemand
18.10.1907 (vendredi)
Nr. 5383. Haager Konferenz
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Die schweizerische Delegation wird gerügt, weil sie, ohne die Instruktionen des Bundesrates einzuholen, für die Aufnahme einer Resolution in die Schlussakte der Konferenz gestimmt hat, in welcher das Prinzip der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit anerkannt wird. Der Bundesrat beschliesst, die Schlussakte zu unterzeichnen, jedoch mit einem Vorbehalt betreffend das ständige Schiedsgericht. Mit der Unterzeichnung der abgeschlossenen Konventionen wird zugewartet.
Recommandation de citation: Copier

Imprimé dans

Herbert Lüthy, Georg Kreis (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 204

volume link

Bern 1983

Plus… |
Recommandation de citation: Copier
Cover of DDS, 5

Emplacement

PDF