Sprache: Deutsch
18.10.1907 (Freitag)
Nr. 5383. Haager Konferenz
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Die schweizerische Delegation wird gerügt, weil sie, ohne die Instruktionen des Bundesrates einzuholen, für die Aufnahme einer Resolution in die Schlussakte der Konferenz gestimmt hat, in welcher das Prinzip der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit anerkannt wird. Der Bundesrat beschliesst, die Schlussakte zu unterzeichnen, jedoch mit einem Vorbehalt betreffend das ständige Schiedsgericht. Mit der Unterzeichnung der abgeschlossenen Konventionen wird zugewartet.
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Abgedruckt in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 204

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Bern 1983

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