Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
18. Spanien
18.2. Handelsvertragsverhandlungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 5, doc. 144
volume linkBern 1983
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#548* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 103 | |
Dossier title | Aufnahme der Verhandlungen für einen definitiven Handelsvertrag,T. 1: Korrespondenz zwischen den beteiligten Departementen, dem Bundesrat und den schweizerischen und spanischen Gesandtschaften; Bundesratsbeschlüsse; Akten der Bundesversammlung mit Bundesbeschluss über die Genehmigung einer nochmaligen Verlängerung des Provisoriums vom 27.06.1906; Bundesratsbeschluss über eine provisorische Vereinbarung betr. Meistbegünstigung in Handelssachen für die Zeit vom 04.09. bis 20.11.1906 [AS, 22, 104] (1906–1906) |
dodis.ch/42999
Wir legen hiemit das Ergebnis der vertraulichen Unterhandlungen vor, zu welchen das Handelsdepartement vom Bundesrat am 21. dies ermächtigt worden
Dieselben begannen am 22. dies. Ausser dem Konsul Prios fand sich unerwarteter Weise auch der spanische Generalzolldirektor Sitges ein, ersuchte aber mit Rücksicht auf die bevorstehenden Unterhandlungen Spaniens mit Frankreich und Deutschland seine Anwesenheit in Bern absolut geheim halten zu wollen. Wir zogen deshalb nur Hrn. Nationalrat Frey ins Vertrauen, und die Unterhandlungen wurden von ihm und dem Chef der Handelsabteilung geführt. Im grossen und ganzen übertrifft das Ergebnis die Erwartungen um ein bedeutendes. Die Herren Nationalrat Künzli und Dr. Laur haben sich mit demselben einverstanden erklärt.
Die für unsern Export nach Spanien verlangten Konzessionen sind zahlreicher und mit Bezug auf Stickereien, Maschinen und Emailwaren wesentlich günstiger als die in unserm Antrag vom 20. dies in Aussicht genommenen.
In der Hauptsache resümieren sich die Zugeständnisse wie folgt:
1. Für Käse (Export 0,5 Millionen Fr.), kondensierte Milch (1 Mill. Fr.) und Uhren (3 Mill. Fr.) sind die günstigen früheren Zollansätze wieder erlangt worden, nämlich für Käse 25 Fr., für kondensierte Milch 50 Fr. per 100 kg., für goldene Uhren 1 Fr., für andere 50 Cts. per Stück.
2. Für Teerfarben (0,4 Mill. Fr.) wird der schon autonom von 150 Fr. auf 130 Fr. per 100 kg. herabgesetzte Zollansatz gebunden.
3. Für Milchkühe (0,5 Mill. Fr.) wird der neue Zoll von 80 Fr. auf 35 Fr. per Stück (bisher 25 Fr.) ermässigt.
4. Für Stickereien (3 Mill. Fr.), die im neuen Zolltarif mit 900 bis 1200 Fr. belastet werden, ist in der Hauptsache ein Ansatz von 450 Fr. bewilligt worden, womit man in St. Gallen sehr zufrieden ist. Der bisherige Zoll betrug für die meisten Stickereien 330 Fr.
5. Für die schwereren elektrischen Maschinen und Dampfturbinen, welche die Schweiz nach Spanien hauptsächlich exportiert, ist ein Ansatz erzielt worden, der nur wenig über dem bisherigen steht, nämlich 20 Fr. statt 17,00 Fr. per 100 kg. Deutschland hatte für sein Provisorium Zölle von 35 Fr. und 37,50 Fr. angenommen, und unsere Exporteure hatten uns erklärt, dass diese Ansätze zur Not noch erträglich wären.
6. Für Emailwaren (0,6 Mill. Fr.) sind 30 Fr. zugestanden worden. Von der Fabrik in Zug wurde uns erklärt, dass bei dieser Belastung der Export im bisherigen Umfange möglich sein werde. Der alte Zoll betrug 20 Fr. und wurde im neuen Tarif auf 80 Fr. erhöht.
Im übrigen wurden von Spanien für zahlreiche weniger wichtige Artikel zum Teil sehr erhebliche Zugeständnisse gemacht.
Hinsichtlich der Einfuhr in die Schweiz nimmt Spanien unsern Weinzoll von Fr. 8.- an und verzichtet auf eine Zollermässigung für Keltertrauben. Für Korkstöpsel musste als Entgelt für die Konzession zu Gunsten der Emailwaren, der alte Zoll auf 5 Fr. (neu 30 Fr.) wieder zugestanden werden. Für konservierte Fische erhält Spanien die schon Frankreich eingeräumte Ermässigung von 40 Fr. auf 10 Fr. Für frische Tafeltrauben in Fässchen (Almeriatrauben), die unsern eigenen Tafeltrauben keine Konkurrenz machen, da sie zu teuer sind und daher erst im Beginn des Winters eingeführt werden, haben wir die Gleichstellung mit den übrigen Tafeltrauben und die Einfuhr in Fässchen bis zu 18 kg. Bruttogewicht bewilligt. Ferner wird süsser Priorato künftig gleich wie Xeres und Malaga behandelt werden. Von grosser Bedeutung sind diese beiden Konzessionen nicht. Für Tafeltrauben, Südfrüchte, Olivenöl, Blei, Terpentinöl, Vitriol, etc. erhält Spanien die Ansätze, die schon den ändern Ländern zugestanden worden sind.
Was die Textbestimmungen betrifft, so wird am alten Vertrag wenig geändert. Die von uns beantragte Schiedsgerichtsklausel wurde abgelehnt und es ist auf dieselbe verzichtet worden. Hingegen erhalten wir eine Herabsetzung der Legalisationsgebühr für Ursprungszeugnisse von 5 Fr. auf 2 Fr., was im Hinblick auf die vielen Postsendungen von Geweben und Stickereien, die nach Spanien gehen, eine wesentliche Erleichterung bedeutet.
Der neue Vertrag würde, wie unsere übrigen Verträge, bis Ende 1917 dauern. Vom 5. September bis zum 20. November würden sich beide Teile provisorisch auf dem Fusse der meistbegünstigten Nation behandeln, in der Meinung, dass durch diese Begrenzung des Provisoriums der nötige Druck auf das spanische Parlament ausgeübt werde. Der genannte Termin fällt mit demjenigen unseres Provisoriums mit Frankreich überein. Dabei ist zu bemerken, dass vor dem Monat Dezember kein neuer Wein aus Spanien ausgeführt wird.
Endlich soll durch ein besonderes Protokoll vereinbart werden, dass der Inhalt des Vertrages bis Ende Oktober geheim zu halten sei, weil Spanien noch mit Frankreich und Deutschland zu unterhandeln hat.
Wir beantragen:
1. Genehmigung des vorstehend skizzierten Vertrages.
2. Geheimhaltung des Inhaltes bis Ende Oktober dieses Jahres.
3. Aufhebung des seit 1. Juli von spanischen Waren erhobenen Differentialtarifes vom 4. September mitternachts an und provisorische Anwendung des Gebrauchstarifes bis zum 20. November dieses Jahres2.
- 1
- E 13 (B)/256. Handelsvertrag mit Spanien.↩
- 2
- Handschriftlicher Zusatz Bundespräsident Forrers: Herr Brenner ist einverstanden. Die übrigen fünf Mitglieder des Bundesrates sind abwesend. Die Angelegenheit ist aber dringlich. Deshalb übernimmt hiermit der Unterzeichnete die ganze Verantwortlichkeit und beschliesst: 1. Obige Anträge werden genehmigt. 2. Mitteilung an das Handelsdepartement. Geheim! Bern, 30. August 1906. Vormittags 11 3/4 Uhr. Der Bundespräsident: L. Forrer.↩