Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
16. Italie
16.2. Ouvriers italiens en Suisse
16.2.2. Rupture des relations diplomatiques (affaire Silvestrelli)
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 384
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#9264* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 22.03.-24.03.1902 (1902–1902) |
dodis.ch/42794
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 22 mars 19021
1163. Zwischenfall Silvestrelli
Procès-verbal de la séance du 22 mars 19021
Am 19. dies hat der Bundesrat2 dem Journalisten Dr. Bovet das Betreten der Bundeshäuser während dreier Monate wegen seiner Korrespondenz in der «Revue» über den Zwischenfall mit dem italienischen Gesandten Herrn Silvestrelli untersagt. Diese Verfügung ist damit motiviert worden, dass Verhandlungen, welche zwischen dem Bundesrat und dem Vertreter einer fremden Regierung schweben, ihrer Natur nach nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien – worüber Hr. Bovet nicht habe im Unklaren sein können – und dass daher letzterer eine schwere Indiskretion begangen habe3.
Am 20. dies haben die «Basler-Nachrichten» auch ein Telegramm aus Bern, vom 19. dies, veröffentlicht, wo der betreffende Korrespondent (zum Verfasser dieses Telegramms hat sich Hr. L. Perrin bekannt) sich die Allüren eines offiziösen Berichterstatters gibt, die Darstellung Bovets zu berichtigen und zu ergänzen sucht und sogar zu melden weiss, was in der ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vorgegangen ist: Eine Minderheit habe die Zurückweisung der italienischen Note beantragt, die Mehrheit habe sich aber trotz des ungehörigen Tones der Note begnügt, in einem Schreiben die « Unbegründetheit der erhobenen Vorwürfe und deren Unzulässigkeit nahezulegen.»
Vom Bundesrat wird von einer weiteren Massregelung des Hrn. Perrin Umgang genommen, dagegen beschlossen, das Justiz- und Polizeidepartement sei beauftragt, eine Untersuchung gegen einen allfälligen fehlbaren Bundesbeamten anzuordnen4.
Protokollauszug ans Justiz- und Polizeidepartement mit Beilagen zur Vollziehung und ans politische Departement zur Kenntnis.
- 2
- Cf. E 1004 1/208, no1140.↩
- 3
- Voici reproduit un télégramme envoyé chiffré à Carlin le 19 mars 1902: Die Lausanner Revue von gestern hat in einer Korrespondenz aus Bern den jüngst zwischen dem Bundesrate und dem italienischen Gesandten Herrn Silvestrelli stattgefundenen Notenwechsel zur Sprache gebracht. Die Darstellung entspricht dem thatsächlichen Hergang bis auf die Behauptung, dass der Bundesrat die Note zurückgewiesen habe (refusée), was nicht richtig ist. Herr Bovet, Bundesstadtkorrespondent der Revue, hat sich zum Verfasser dieser Korrespondenz bekannt, dagegen war der Name seines Gewährsmannes nicht von ihm zu erfahren. Der Bundesrat hat in Anbetracht, dass diplomatische Verhandlungen, welche zwischen ihm und dem Vertreter einer fremden Regierung schweben, ihrer Natur nach nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind – worüber Herr Bovet nicht im Unklaren sein konnte – und dass letzterer demnach eine schwere Indiskretion begangen hat, beschlossen, dem Herrn Bovet während drei Monaten, von heute an, das Betreten aller Bundeshäuser zu untersagen (E 2001 (A) 627). Cf. aussi le rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1902 sur le recours de G. Bovet(FF 1902, II, pp. 723-728).↩
- 4
- Cette décision du Conseil fédéral diverge de la proposition du DPF en ces termes: [...] Wir finden, dass Herr Perrin ebenso für sein Telegramm bestraft zu werden verdient wie Herr Bovet für seine Korrespondenz und beantragen, es sei ihm auf 3 Monate das Betreten der Bundeshäuser zu untersagen (E 2001 (A) 627).↩