dodis.ch/42747
Le Président de la Confédération et Chef du Département politique,
W. Hauser, au Ministre de Suisse à
Berlin,
A. Roth1
Wir beehren uns, Ihnen unser heutiges Telegramm zu bestätigen, welches lautet:
(Inseratur).2
Zu Ihrer persönlichen Orientierung fügen wir folgende Mitteilungen bei, welche Sie darüber aufklären werden, warum der Bundesrat so lange gewartet hat, das Ansuchen der burischen Republiken zu beantworten.
Schon am 11. dies stattete der hiesige deutsche Gesandte Herr v. Bülow dem Unterzeichneten einen Besuch ab, um ihm folgendes Telegramm, welches seine Regierung vom deutschen Konsul in Pretoria erhalten hatte, mitzuteilen:
«Auf Ersuchen der hiesigen Regierung...»3
Herr v. Bülow bat, diese Mitteilung als ganz vertraulich und als bloss offiziös zu betrachten; er sei nämlich von seiner Regierung nicht ermächtigt, beim Bundesrate offiziell eine solche Mitteilung zu machen. Diese dürfte wohl durch unsern Gesandten in Berlin erfolgen. Herr v. Bülow liess in einer weiteren Unterredung auch etwas von der Auffassung der deutschen Regierung, wie Sie sie in Ihrem Berichte v. 13. März4 wiedergegeben haben, durchblicken. Er wiederholte aber immer dabei, er sei zu diesen Mitteilungen nicht ermächtigt, und erkundigte sich dann mehrmals, ob wir nicht von Ihnen einen Bericht erhalten hätten. So vergingen einige Tage immer in der Erwarthung, es werde von Ihnen ein Bericht mit den offiziellen Meldungen der deutschen Regierung einlangen. Herr v. Bülow verreiste dann nach Berlin und erfuhr auf dem Auswärtigen Amt, dass die an ihn ergangene Depesche zur Mitteilung an den B. Rath bestimmt war. Er telegraphierte hierauf an den deutschen Geschäftsträger in Bern, und so erhielten wir am 16. dies Mitteilung vom Wortlaut der vom deutschen Konsul in Pretoria an das Auswärtige Amt gerichteten Depesche.
Unterdessen ist der Wortlaut des zwischen den Präsidenten der südafrikanischen Republiken und Lord Salisbury stattgefundenen telegraphischen Schriftenwechsels, die Antwort der britischen Regierung auf den in Form einer einfachen Mitteilung eingekleideten Vermittlungsantrag des Washingtoner Kabinetts und die Antwort der deutschen Regierung auf das Gesuch der Herrn Krüger und Steijn durch die Presse bekannt geworden.
Wir glaubten trotzdem, den Regierungen der beiden Republiken eine Antwort schuldig zu sein. Unsere Mitteilungen über das «unterlaufene Missverständnis wollen Sie für sich behalten; denn wir möchten nicht, dass H. von Bülow irgendwie blossgestellt werde. Wir wissen nicht einmal, wen eine Schuld trifft, ob den Gesandten oder den Verfasser der an diesen ergangenen Depesche.