Classement thématique série 1848–1945:
V. CODIFICATION DU DROIT INTERNATIONAL
1. Conférence de La Haye sur le désarmement
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 296
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001A#1000/45#541* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(A)1000/45 41 | |
Dossier title | Nr. 461. Allgemeines, 1898 - Mai 1899 (1898–1899) | |
File reference archive | B.231-1 |
dodis.ch/42706
Im Auswärtigen Amt ist mir gestern versichert worden, die Zeitungsnachrichten seien begründet, wonach die Mächte sich darüber geeinigt hätten, dass die sog. Friedens-Conferenz im Haag zusammentreten soll und dass die Festsetzung des Verhandlungs-Programms der Conferenz selbst überlassen sei.
Im weitern wurde mir vertraulich noch folgendes mitgetheilt:
Bei der Behandlung der Frage, an wen Einladungen zur Theilnahme an der Conferenz zu richten seien, hat der Graf Mourawieff den eigenthümlichen, einem wohl combinierten Rückzug ziemlich ähnlich sehenden Standpunkt eingenommen, mit dieser Seite der Frage habe sich das Cabinet von St. Petersburg in keiner Weise zu befassen, darüber habe ausschliesslich die Niederländische Regierung zu entscheiden. Den gleichen Standpunkt hat gestern der hiessige Russische Botschafter, Graf Osten-Sacken, im Auswärtigen Amt mündlich geltend gemacht und in eben derselben Richtung lässt sich auch die officiöse russische Presse vernehmen.
Damit will man in St. Petersburg namentlich der Frage aus dem Wege gehen, ob der Papst eingeladen werden soll, sich an der Conferenz vertreten zu lassen.
Italien soll sich zur Zeit auf den Standpunkt stellen, dass der Königlichen Regierung seinerzeit ausdrücklich notificiert worden sei, die Conferenz solle von den in St. Petersburg diplomatisch vertretenen Staaten beschickt werden; dort habe aber der Papst keine Vertretung; mithin sei man in Rom zu der Annahme berechtigt gewesen, die Vertretung des Papstes an der Conferenz sei ausgeschlossen und habe man infolgedessen die Einladung bedingungslos angenommen. Die Wahl der Niederländischen Hauptstadt, wo der Papst einen Vertreter habe, ändere nun die Situation vollkommen etc. etc. etc.2
Wieweit die Pourparlers geführt haben, welche eine Verständigung in dieser heiklen Frage ermöglichen sollen, konnte ich gestern nicht in Erfahrung bringen. Hierüber werde ich mich weiter erkundigen und behalte ich mir eine ergänzende Berichterstattung vor.
Den mir gemachten Andeutungen zufolge, soll Brüssel in erster Linie als Conferenz-Ort in Vorschlag gebracht worden sein. Die Belgische Regierung, bei welcher ebenfalls ein Vertreter des Papstes accreditiert ist, habe jedoch, dieser Complication wegen, eine abschlägige Antwort gegeben.
Von der Schweiz war, so viel mir bekannt, für die Abhaltung der Conferenz nie ernstlich die Rede. Ich erblicke in diesem Übergehen unseres Landes die Quittung der Mächte für unsere Haltung an der sog. Anarchisten-Conferenz in Rom, welche auch hier, in Berlin, wie ich mich immer aufs Neue überzeugen muss, eine unerfreuliche Verstimmung gegen die Schweiz gezeitigt hat. Redensarten, wie: «Sie sind Schuld, dass es in Rom zu nichts gekommen ist» und dergleichen mehr werden mir unter der Hand, anlässlich von Privat-Conversationen, in allen Tonarten und zum Theil in wenig verbindlicher Form serviert. Wie ich solchen Vorstössen gegenübertrete, habe ich Ihnen neulich angedeutet. Immer mehr empfinde ich aber die Wünschbarkeit, über den Verlauf der fraglichen Verhandlungen baldthunlichst in zuverlässiger Weise informiert zu werden und werde ich Ihnen daher für den mir vermittelst Ihrer Depesche von 3. d. M.3, in Aussicht gestellten Bericht sehr zu Dank verpflichtet sein.
- 1
- Lettre: E 2001 (A) 461.↩
- 2
- Le Ministre suisse à Rome, G. Carlin, écrivait le 11 février 1899 au sujet de la représentation du Saint Siège à la Conférence: [...] Unter Bezugnahme auf die noch immer nicht gelöste Frage der Teilnahme des Papstes an der Konferenz, wurde in der Verbalnote beigefügt, Italien nehme an, es würden zu der Konferenz diejenigen Staaten eingeladen werden, welche in Petersburg eine diplomatische Vertretung haben, wie dies im ersten Cirkular des Grafen Mouravieff gesagt war. Damit wäre eine Vertretung des Fleiligen Stuhles ausgeschlossen, da derselbe in Petersburg nicht vertreten ist; aber im Vatikan wird man nicht verfehlen das Präzedenz der Schweiz anzurufen, welche eingeladen ist, obschon sie in Russland keine diplomatische Vertretung hat. Die Analogie ist vollständig, da Russland, wie in Bern, seit einiger Zeit auch hier beim Papst eine Gesandtschaft unterhält. [...] (E 2001 (A) 461.)↩
- 3
- Non retrouvé.↩
Tags
Hague Peace Conferences (1899 and 1907)
Disarmament Questions of international law