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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 4, doc. 126
volume linkBern 1994
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#8288* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 09.01.-11.01.1894 (1894–1894) |
dodis.ch/42536
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 9 janvier 18941
68. Internationale Massnahmen gegen den Anarchismus
Procès-verbal de la séance du 9 janvier 18941
Wie aus dem Briefe der schweizerischen Gesandtschaft in Paris, d. d. 2. lfd. Mts. hervorgeht2, stellt die spanische Regierung durch die Vermittlung ihres Botschafters in Paris nun auch an den Bundesrat die Anfrage, ob es nicht möglich wäre, internationale Massnahmen zur Bekämpfung des Anarchismus zu vereinbaren.
Aus dem weitern Inhalte der genannten Depesche von Herrn Lardy ist ersichtlich, dass die französische Regierung, was übrigens die beiden Berichte der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, vom 17. und 28. Dezember v. J.3, bestätigen, in ablehnendem Sinne geantwortet hat. Dieses Verhalten der französischen Regierung war auch massgebend für die deutsche. Baron Marschall, Staatssekretär des Auswärtigen, äusserte sich diesbezüglich Herrn Roth gegenüber: «Es wird also nichts aus der Sache.» Unter diesen Umständen beantragt das Departement des Auswärtigen:
Es sei die Gesandtschaft in Paris anzuweisen, dem spanischen Botschafter in ausweichendem Sinne zu antworten, unter Hinweis auf den der Bundesversammlung vorgelegten und voraussichtlich in der nächsten Märzsession zur Behandlung kommenden Gesetzesentwurf und auf die polizeiliche Kontrolle, welche durch die Bundesanwaltschaft erfolge.4
Das zum Mitbericht eingeladene Justiz- und Polizeidepartement teilt die Ansicht des Departements des Auswärtigen, die dahin geht, gegenüber der Anregung der spanischen Regierung betreffend internationale Massnahmen gegen den Anarchismus sich ablehnend zu verhalten. Abgesehen davon, dass sich auch andere Regierungen auf den gleichen Standpunkt stellen, bestehe überhaupt ein Bedürfnis zu derartigen Abmachungen für die Schweiz nicht. Das Departement glaube ohne dieselben allfälligen Ausschreitungen der Anarchisten wirksam entgegentreten zu können.
Was das Verhältnis zum Auslande betreffe, so werde die Eidgenossenschaft, soweit Verbrechen in Frage kommen oder der Versuch von solchen, nach Massgabe der Auslieferungsverträge alle wünschbare Rechtshülfe leisten; was noch weiter zu geschehen hätte und was speziell der Inhalt der projektierten internationalen Massnahmen sein soll, sei ihm nicht klar und aus den Eröffnungen der spanischen Regierung nicht ersichtlich; es sei zu befürchten, dass der Schweiz damit Aufgaben zugemutet werden sollten, deren Erfüllung ihr nicht möglich wäre, ohne nicht mit den republikanischen Anschauungen in Widerspruch zu treten.
Der Bundesrat erklärt sich mit der Auffassung der beiden Departemente einverstanden, und ladet das Departement des Auswärtigen ein, der Gesandtschaft in Paris im Sinne des gestellten Antrages Auftrag zu erteilen.
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