dodis.ch/42484
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 décembre 1891
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5434. Handelsvertragsunterhandlungen mit Deutschland und Österreich
Departement des Auswärtigen. Antrag vom 8. dies.
Die Delegation für die Handelsvertragsunterhandlungen mit Deutschland und Österreich-Ungarn in Wien hat an das Departement des Auswärtigen folgendes Telegramm gerichtet:
«Infolge der unserseits gestern neuerdings geltend gemachten Bedenken, betr. die deutschen Vorschläge für Verständigung über Art. 12 hat die deutsche Regierung sich entschlossen, die Beibehaltung des Art. 1 des bestehenden Vertrags mit der Schweiz über die allgemeine Meistbegünstigung zuzugestehen, wenn die Schweiz im Schlussprotokoll sich verpflichtet, auf Verlangen der deutschen Regierung für das aus dem freien Verkehr der Schweiz nach Deutschland eingehende, aus einem in Deutschland nicht meistbegünstigten Lande stammende Getreide, sowie für dergleichen Weine die deutschen Conventionalzölle nicht zu beanspruchen. Die Ausnahme betreffend Getreide – wird streng vertraulich bemerkt – wird nur wegen russischen Getreides verlangt: die Ausnahme wegen Weine hat ihren Grund darin, dass die Verträge mit Spanien und Portugal gekündigt sind und Deutschland verhüten will, dass für den Fall eines vertragslosen Zustandes spanische oder portugiesische Weine durch Übergang in den freien Verkehr der Schweiz des Vorteiles der Verzollung nach dem deutschen Conventionaltarife teilhaftig werden.»
Hierauf wird folgende Antwort erteilt:
«Le Conseil fédéral n’aurait pu pour d’impérieux motifs accepter la proposition contenue dans votre télégramme d’hier. (Dieser Vorschlag ging dahin, es sei der bisherige Art. 1 fallen zu lassen und im Wege des Notenaustausches zu constatieren, dass die seitherige allgemeine Meistbegünstigung nur für fremdes Getreide evtl. Einschränkungen erfahren würde, dass es aber im übrigen nicht in der Absicht der deutschen Regierung liege, den Schweiz. Handel mit fremden Waren differenziell zu benachteiligen gegenüber demselben Handel anderer meistbegünstigten Länder.) Aussi a-t-il accueilli avec satisfaction la nouvelle proposition que nous transmet votre télégramme de ce soir. Nous consentons à admettre le vin à côté du blé dans le protocole de clôture, et envisageons ainsi la difficulté comme réglée.»3