dodis.ch/42348 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 18. April 1888
1 1753. Ausweisung der bei der Herausgabe des «Rothen Teufels» und des «Sozialdemokrat» Beteiligten
Justiz- und Polizeidepartement. Antrag vom
4. April 1888 Departement des Auswärtigen. Antrag vom...2; April Am 27. März ist dem Justiz- und Polizeidepartement ein Antrag des Herrn Bundesrat Droz als Vorsteher des Departements des Auswärtigen zum Bericht überwiesen worden, nach welchem die an der Herausgabe der Schmähschrift «Rother Teufel» beteiligten Ausländer aus der Schweiz auszuweisen wären.3
Das Justiz- und Polizeidepartement gelangt in seinem einlässlich motivirten Berichte4 zu dem Schlüsse, es sei dem Antrag des Herrn Droz keine Folge zu geben.
Das Departement des Auswärtigen hat seither an Stelle des ersten Antrages einen neuen eingebracht, welcher nicht blos auf die Herausgabe des «Rothen Teufels», sondern auch auf die seit Erlass der am 27. Januar gegenüber den Herausgebern des «Sozialdemokrat» beschlossenen Verwarnung5 in diesem Blatte erschienenen, das gute Einvernehmen mit einem Nachbarstat störenden Artikel abstellt.
Dieser Antrag6 ist allen Mitgliedern des Rates gedrukt ausgeteilt worden.
Im Verlaufe der Diskussion wird von Herrn Bundesrat Ruchonnet der Antrag auf Ablehnung auch des neuen Antrages gestellt.
Nach Schluss der Beratung wird der Antrag des Departements des Auswärtigen mit 5 gegen 1 Stimme grundsäzlich angenommen.
Herr Bundesrat Ruchonnet gibt zu Protokoll, dass er für Verwerfung des Antrages gestimmt habe.
Der vorgelegte Entwurf wird mit der Abänderung angenommen, dass der Art. V des Tatbestandes gestrichen wird, in welchem die diesen Gegenstand betreffenden Bemerkungen der Berichte7 der von den eidg. Räten bestellten Kommissionen betreffend das Kreditbegehren für bessere Gestaltung der politischen Polizei zitirt sind, und dass das Dispositiv II durch die in solchen Beschlüssen übliche Formel ersezt wird.
Im Übrigen wird die Feststellung der Redaktion den Herren Bundesrat Droz und Bundeskanzler Ringier übertragen.
Der Beschluss lautet nunmehr: [...]8.