Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.4. Die Verhandlungen mit Österreich-Ungarn
1.4.1. Der Handelsvertrag
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 3, doc. 217
volume linkBern 1986
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2200.53-06#1000/1751#462* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2200.53-06(-)1000/1751 90 | |
Titre du dossier | Zolldepartement, Verschiedenes (1882–1882) | |
Référence archives | XXV |
dodis.ch/42196
Durch Ihre geschätzte Depesche vom 18. Merz 1. J. übersenden Sie mir Copie eines Schreibens des Herrn Joh. Wunderly, Gerberei und Lederhandlung in Zürich und eines der Firma Nestlé in Vivis, in welchem die Genannten sich über allzuhohe Zollansätze im neuen österreichisch-ungarischen Zolltarife beklagen und Ihr Departement womöglich um Einflussnahme auf eine Verminderung der diese Firmen betreffenden Tarifsätze ersuchen.2
Sie ersuchen mich zugleich Ihnen meine Ansicht wissen zu lassen ob ich es als thunlich erachte, dass ich, ähnlich wie es in Paris geschehen sei, im Sinne jener Zuschriften bei Mitgliedern der Kammern und Kommissionen auf konfidentiellem Wege Schritte thue.
Zur Beantwortung dieser Frage erlaube ich mir die folgende Auseinandersetzung der Verhältnisse, die hier in Wien ganz wesentlich andere sind, als in Paris. Die K.K. österreichische u. die K. ungarische Regierung beschlossen eine Revision des bisher bestehenden autonomen Zolltarifes um durch eine erhöhte Zolleinnahme dem alljährlich mehr anschwellenden Deficit engere Grenzen zu ziehen. Um diess zu erreichen mussten in dem neuen Zolltarife durchschnittlich sehr bedeutende Zollerhöhungen vorgenommen werden und es geschah diess mit einer fast unglaublichen Rücksichtslosigkeit nicht nur dem Auslande, sondern auch dem Inlande gegenüber. Die Finanzzölle werden bis auf die äusserste Grenze des noch Zulässigen erhöht, die Industriezölle zum Theile unter dem Deckmantel von Schutzzöllen, derart, dass sie wahrhafte Prohibitivzölle sind. Als ich Ihnen unterm 17. Febr. 1. J. den projectirten Zolltarif3 einzusenden die Ehre hatte, theilte ich Ihnen auch mein Urtheil über den die Regierungsvorlage begleitenden Motivenbericht mit, das Sie selbst gewiss bestätigt gefunden haben werden und das auch bei den vergeblichen Minoritätsanträgen der Verfassungsparthei in den Verhandlungen des Zollausschusses wiederholt Ausdruck gefunden hat. Aus dem ganzen Elaborat geht unleugbar [her]wor dass die Zollerhöhung eine «partie prise» ist und die Regierung es nicht der Mühe werth hält, dieselbe den Kammern gegenüber, rational zu motiviren was ihr auch in der That nicht möglich wäre.
Der neue Zolltarif wurde zwischen den österreichischen und den ungarischen Finanz- und Handelsministerien nach vielmonatlicher Arbeit vereinbart. Österreichischerseits mussten trotz besserer Überzeugung, in sehr vielen Zollansätzen den ungarischen Forderungen nachgegeben werden, woraus eine Anzahl Anomalien entstanden, die nur dadurch zu entschuldigen sind, dass Ungarn wieder auf anderen Gebieten nachgeben musste. Nach der Vereinbarung des Zolltarifes verpflichteten sich die beiden Regierungen mit ihrem ganzen Einfluss für die Annahme desselben in den Kammern von Wien und Budapest einzustehen. Sie konnten diess um so leichter thun, als beide Regierungen über eine durchaus dienstwillige blindergebene Majorität verfügen.
Die parlamentarischen Verhältnisse in Wien sind Ihnen bekannt u. Sie wissen dass jede der beiden grossen Partheien, einerseits die aus feudalen, clericalen u. nationalen Elementen bestehende Regierungsparthei, andererseits die Verfassungsparthei in allen Fragen wie ein Mann stimmen, dass es gegenwärtig in dem österreichischen Abgeordnetenhaus durchaus keine selbständige unabhängige Meinung mehr giebt, sondern alle Deputirten der eisernen Klubdisciplin unterworfen sind. Während in Paris eine einheitliche Regierung ist und die politischen Partheien nicht so scharf getrennt sind, auch freien Willensäusserungen und Ansichten Raum gegeben ist, haben wir hier den hemmenden Dualismus und Abgeordnete, die mit streng gebundener Marschroute vorgehen müssen. Das ist u.A. auch in den Zollausschussitzungen scharf zu Tage getreten, indem die rationellsten und zwekmässigsten Anträge der Mitglieder der Verfassungsparthei von der Regierungsparthei oft gegen ihre bisherige Überzeugung ausnahmslos abgelehnt worden.
Aus dieser Darstellung der gegenwärtigen Verhältnisse werden Sie, Herr Bundesrath bereits einsehen, dass von einer Einflussnahme irgend eines fremden Gesandten auf die Zolltarifverhandlungen im österreichischen Abgeordnetenhause keine Rede sein kann.
An Ihre an mich gestellte Anfrage knüpft sich aber auch noch eine Principienfrage; nämlich: ist es zulässig, dass überhaupt ein Diplomat auf Verhandlungen in den Kammern des Staates, bei dem er accreditirt ist, gegen Vorlagen der Regierung, auf deren Annahme dieselbe grossen Werth legt, bei Abgeordneten einen directen Einfluss zu nehmen sucht? In Frankreich scheint diess, nach Ihrer Depesche, keinen Anstoss zu erzeugen; ob es bei uns dem hohen Bundesrath angenehm wäre, wenn bei der Berathung unseres Zolltarifes der k. u. k. österreichische Gesandte bei den Mitgliedern der Bundesversammlung gegen die bundesräthlichen Vorlagen u. zu Gunsten österreichisch-ungarischer Producenten agitiren würde, kann ich nicht entscheiden, wohl aber kann ich Sie des Bestimmtesten versichern, dass ein solches Vorgehen hier von der Regierung sehr übel vermerkt u. dem betreffenden Gesandten auch gelegentlich unverhohlen gezeigt würde. Ich habe mich bei mehreren meiner hiesigen Collegen, ganz in academischer Weise und ohne einen concreten Fall zu nennen, nach ihrer Ansicht über diese Principienfrage erkundigt, u. sie haben einstimmig eine derartige Ingerenz als unzulässig u. dem diplomatischen Usus durchaus widersprechend erklärt. Es ist auch von keinem hiesigen Diplomaten weder officiöser noch officieller Einspruch gegen die projectirten Zollansätze des neuen Tarifes erhoben worden.
Gesetzt aber, es wäre der Versuch einer Einflussnahme auf die Kammermitglieder zulässig, so wäre aus zwei Gründen ein solcher doch ganz fruchtlos: erstens nämlich könnte er natürlich nur auf die Anhänger der Regierung genommen werden, und diese werden sich bei den hiesigen Partheiverhältnissen ja doch nicht durch einen fremden Diplomaten bestimmen lassen, gegen die Regierung u. ihre eigene Parthei aufzutreten; zweitens würde es ganz unnütz sein nur auf österreichische Abgeordnete einwirken zu wollen, wenn das nämliche nicht auch in Budapest auf die ungarischen stattfinden würde. Dort liegen aber die Verhältnisse ganz ähnlich, wie hier in Wien. Wie schon bemerkt sind die Zollpositionen von beiden Regierungen vereinbart worden u. beide stehen für deren intégré Annahme durch die Kammern ein.
Ich gehe nun zu den beiden mir übermittelten Schreiben über. Es ist mir geradezu unbegreiflich, dass Herr Wunderly in Zürich auch nur einen Augenblik glauben kann, dass, wenn der neue Zolltarif einmal von den Kammern angenommen u. von der Krone sanctionirt ist, die Regierung das Inkrafttreten des neuen Zollansatzes für Lederwaaren um Monate hinausschieben werde, damit nicht ausländische Lederfabricanten zu Schaden kommen. Die Regierung will Geld haben, und wie sehr es ihr daran gelegen ist, sich nichts von dem was Einfuhrartikel abwerfen können entgehen zu lassen, hat sie ja éclatant durch das Sperrgesetzfür Kaffee, Thee, Schaumweine etc. bewiesen. Bei jeder Zollerhöhung auf Industrieartikel werden stets die Interessen ausländischer Producenten mehr oder weniger schwer geschädigt.
Der Zolltarif wird sobald er perfect geworden ist unverzüglich in Kraft treten. Forderungen, wie sie Herr Wunderly stellt, können ja von Producenten aller möglichen Industrieartikel gestellt werden. Die österreichisch-ungarischen Regierungen, wie jede andere, wird aber in solchen Fällen nur in ihrem eigenen Interesse handeln, ohne Rücksicht ob fremde Producenten zu Schaden kommen oder nicht, daher auch derartige Reclamationen gänzlich unberücksichtigt lassen.
Herr Henri Nestlé beklagt sich darüber, dass der Zoll von seinem Kindermehl von 7 fl. auf 40 fl. erhöht und dass im Motivenberichte der Handelswerth desselben auf 300 fl. angegeben wurde, da es effectiv doch nur einen solchen von 80 bis 100 fl. per 100 Kilogr. habe. Was die Motivirung der Regierung anbelangt, so brauche ich darüber nichts mehr zu bemerken, da es schon Eingangs geschehen ist. Ich möchte aber nur zu bedenken geben, dass, wenn eine Regierung mit einer solchen Rücksichtslosigkeit gegen die eigenen Staatsangehörigen vorgeht, dass sie einen Artikel (den Kaffee) der in einem grossen Theile der Monarchie zum Volksnahrungsmittel geworden ist, und nur einen durchschnittlichen Handelswerth von 70–80 fl. per 100 Kil. hat, mit einem Einfuhrzölle von 40 fl. belastet, auf Reclamationen fremder Staatsangehöriger für ein zwar nützliches aber nicht unbedingt nöthiges Genussmittel nicht von ihrem Erhöhungsprincipe abweichen würde. Ich habe s. Z. im Aufträge des hohen Bundesrathes, zu Gunsten des Herrn Henri Nestlé bei der rumänischen Regierung die das Nestlé’sche Kindermehl mit dem Zolle für «Medicamente» belegte intervenirt und es ist auch gelungen dass dasselbe nach dem Tarife der «Nahrungsmittel» verzollt werden konnte; die damalige Forderung der Fabrik Nestlé lag aber veschieden von der heutigen der öster. ungar. Regierung gegenüber, denn dort handelte es sich nur um eine sachentsprechende Classification der Artikel, während es sich jezt um einen neuen Tarifansatz für ein genau benanntes u. classificirtes Product handelt (Préparations d’aliments solubles comme extraits de viande, lait condensé, farine lactée). Fleischextracte u. Condensirte Milch, die beide in grosser Menge nach Österreich eingeführt werden, sind also ebenso hart betroffen wie das Nestlé’sche Kindermehl. Wie aussichtslos überhaupt eine jede Reclamation des H. Henri Nestlé wäre, geht daraus hervor, dass der Handelsminister v. Pino in der Zollausschusssitzung vom 13. Merz sich wörtlich äusserte, Kindermehl Artikel, wie Kindermehl seien ein blosser Schwindel.
Wie ich erfahren habe sollen mehrere schweizer Industrielle die durch den neuen Zolltarif hart getroffen werden, beabsichtigen im Vorarlberg Filialen ihrer Geschäfte zu errichten. Vielleicht wird es auch der Nestlé’schen Fabrik, falls ihre Geschäfte mit Österreich-Ungarn sehr bedeutend sind, conveniren, ein ähnliches Verfahren einzuschlagen.
Ich werde die Ehre haben, Ihnen nächstens ein Resumé der Verhandlungen des Zollausschusses zu übersenden.
Im ferneren Verlaufe Ihrer Depesche sagen Sie: Es würde uns lieb sein wenn Sie gelegentlich officiös Erkundigungen einziehen würden ob nach Aufstellung des neuen Tarifes in Wien Geneigtheit vorhanden ist in Unterhandlungen mit der Schweiz über einen Conventionaltarif einzutreten.
Ich habe in früheren Berichten theils an den hohen Bundesrath theils an das Handels-Departement wiederholt Gelegenheit gehabt mitzutheilen, dass die österreichische und die ungarische Regierung entschlossen sind mit der Handelsvertragspolitik vollständig zu brechen und also keine Handelsverträge mehr abzuschliessen. Daran scheitern auch hauptsächlich die Bemühungen eine deutsch-österreichische Handelsconvention abzuschliessen. Offen wird österreichischer Seite diese Absicht nicht eingestanden, aber officiös ist sie mir wiederholt mitgetheilt worden wenn ich confidentiel einen eventuellen Abschluss eines Handelsvertrags mit der Schweiz in Anregung brachte. Am allerwenigsten wird hier Geneigtheit sein auf Verhandlungen über einen Conventionaltarif einzutreten. Man ist hier vollkommen auf einen Zollkrieg gefasst.
Erst wenn wider Erwarten ein Conventionaltarif mit dem deutschen Reiche zu Stande käme, wäre es angezeigt officiel einen solchen unsererseits in Anregung zu bringen, da ein derartiger Versuch erst dann Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Schliesslich wünschen Sie ein Exemplar der österreichischen Handelstatistik von 1877 bis 18814 zu erhalten. Da ich diese Handelsstatistiken regelmässig eingesendet habe, so müssen sie sich in der Bibliothek des Statistischen Bureau’s vorfinden; sollten Sie aber ein zweites Exemplar wünschen so bitte ich Sie es mir mitzutheilen; ich hoffe es in der k.k. Staatsdruckerei käuflich erhalten zu können.
Soeben erhalte ich Ihre Depesche vom 20. Merz5 und beehre mich vorläufig darauf zu bemerken, dass das was der franz. Handelsminister Tirard in seinem Briefe vom 24. Febr. an den Senateur Dauphinat für unmöglich hielt, dass nämlich der Zoll auf Champagner schon für den 1. Merz in Österreich erhöht werden solle, in Wirklichkeit stattfand. Das Sperrgesetz (dessen Vorlage ich Ihnen s.Z. einsandte) d.h. jenes Gesetz, welches die Einfuhr auf gewisse Consumartikel noch vor den Berathungen über den neuen Zolltarif erhöht, ist den 28. Februar perfect geworden; noch in den Abend- u. Nachtstunden wurden sämtliche k.k. österreichische Grenzzollbehörden davon verständigt u. am folgenden Morgen, den 1. Merz, ist dasselbe in Kraft getreten bevor noch die französische Botschaft von den Intentionen des Herrn Tirard unterrichtet war. Binnen Kurzem werde ich Ihnen dann noch über den weiteren Punkt6 Ihrer Depesche Auskunft geben, obgleich derselbe schon durch den gegenwärtigen Bericht beantwortet ist.
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