Sprache: Französisch
15.11.1881 (Dienstag)
Der Bundesrat an den schweizerischen Gesandten in Paris, J. K. Kern
Schreiben (L)
Um Frankreich zur Annahme des 1878er Tarifes als Verhandlungsgrundlage zu bewegen, verweist der Bundesrat auf seine Kompetenz, nach Vertragsablauf, unter Zustimmung der Bundesversammlung, die Zölle für französische Produkte heraufzusetzen.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.1. Der Handelsvertrag mit Frankreich

Darin: Der Bundesrat erläutert seine Befugnisse, die es ihm ermöglichen, beim Fehlen eines Handelsvertrages die Zölle auf dem Dringlichkeitsweg, unter Umgehung des Referendums, anzuheben. Annex vom 15.11.1881
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 202

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Bern 1986

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