Sprache: Französisch
28.1.1879 (Dienstag)
Die schweizerischen Handelsvertragsdelegierten G. B. Pioda und A. Koechlin, an die italienischen Handelsvertragskommissäre
Note (N)
Die Schweiz kann ohne italienische Konzessionen kein Zollkartell eingehen und schlägt daher temporäre Meistbegünstigung vor.
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.3. Die Verhandlungen mit Italien
1.3.1. Die Handelsverträge
Darin: Text einer Konvention mit Italien, welche dem Bundesrat von den Handelsvertragsdelegierten zur Gutheissung unterbreitet wird. Annex vom 26.1.1879
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.3. Die Verhandlungen mit Italien
1.3.1. Die Handelsverträge
Darin: Text einer Konvention mit Italien, welche dem Bundesrat von den Handelsvertragsdelegierten zur Gutheissung unterbreitet wird. Annex vom 26.1.1879
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Abgedruckt in
Erwin Bucher, Peter Stalder
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 154
volume linkBern 1986
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