Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.1. Der Handelsvertrag mit Frankreich
Darin: Der französische Handelsminister erklärt dem Aussenminister zuhanden der beunruhigten Handelspartner Frankreichs, der Generaltarif sei bloss als Kampfzoll gedacht und die Umwandlung der Wert- in Gewichtszölle solle einzig die Zolldeklaration vereinfachen. Annex vom 5.2.1877
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 3, doc. 110
volume linkBern 1986
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2200.41-02#1000/1671#899* |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2200.41-02(-)1000/1671 345 |
Titolo dossier | Handel, Teil 2 (01.01.1877–01.01.1877) |
Riferimento archivio | 2/77 |
dodis.ch/42089 Der Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartements, K. Schenk, an den schweizerischen Gesandten in Paris, J. K. Kern1
Ihre Berichte vom 8., 10. & 11. dies sind uns zugekommen.2 Wir beantworten Ihnen dieselben anmit der Reihe nach:
1. In Ihrem Berichte vom 8. dies ersuchen Sie um Weisung betreffend die Verwendung der bis jetzt noch nicht ausgetheilten Expertenberichte, sowie desjenigen des Herrn Weiss über Horlogerie.3
Wie wir Ihnen mit Telegramm vom 9. ds.4 mitgetheilt, sind die Chefs der II. & III. Section, die Herren Director Dr. Hirsch in Neuenburg, Etienne aux Brenets & J. R. Geigy, Fabrikant in Basel zu einer Besprechung der Frage, ob die übrigen Rapporte der Expertenkommission den betreffenden franz. Amtsstellen mitzutheilen seien, einberufen worden. Diese Herren Experten sind einstimmig der Ansicht, dass die Vertheilung stattzufinden habe. Dieselbe soll sich indessen nicht auf den Bericht des Herrn Weiss ausdehnen, dessen Konklusionen von denjenigen des Berichtes der II. Section theilweise abweichen.
In Folge Ihrer Depesche vom 13. dies5, die wir Ihnen bereits telegraphisch beantwortet haben, wird nun von der Vertheilung jener Expertengutachten abstrahiert. Die oben genannten Herren Experten werden wir hievon sofort in Kenntniss setzen.
2. Ihrem Schreiben vom 10. dies legen Sie Copie eines vom 5. dies datirten Schreibens des Handelsministers Teisserenc de Bort an das Ministerium des Äussern bei.6 Laut demselben soll der Generaltarif ausschliesslich gegenüber denjenigen Ländern Anwendung finden, welche von Frankreich vollständig unabhängig sein wollen & diejenigen Länder, welche gegenwärtig Handelsverträge mit Frankreich haben, nur insofern berühren, als sie ihre bisherige Handelspolitik ändern & in die Isolirtheit zurücktreten würden.
Betreffend die Umwandlung der Werth- in Gewichtzölle wird bemerkt, dass dieselbe bona fide stattfinden & nicht zu dem Zwecke vorgenommen werden soll, um für Zollerhöhungen einen Anlass zu haben. Diese Umwandlung finde statt, um die Zollabfertigungen zu erleichtern & bessere Garantien gegen falsche Declarationen, die dem Staatsschatz & dem loyalen Handel nachtheilig seien, zu gewinnen.
Jenes Schreiben hat sofort bei den Mitgliedern des Bundes-Rathes circulirt & ist von demselben mit Rücksicht auf den darin enthaltenen Aufschluss mit unverhohlener Befriedigung Kenntniss genommen worden.
Das Departement stellt sich die Frage, ob auf das Schreiben, in irgend welcher Form eine Antwort gegeben werden könne. Mit Rücksicht auf die darin enthaltenen & oben erwähnten Bemerkungen, dürfte eine Antwort wünschenswerth erscheinen; allein bei dem eingeschlagenen Weg, nach welchem derselbe von einem Ministerium an das andere gerichtet ist, scheint uns die Zulässigkeit einer Antwort von einer ausländischen Behörde oder deren Vertreter in Frage gestellt.
Wir möchten indessen gerne hierüber Ihre Ansicht kennen lernen.7
Eine zweite Frage, die sich das Departement hiebei stellt & über welche es ebenfalls Ihre Meinung hören möchte, besteht darin, ob nicht auf Grundlage jenes Schreibens, aber selbst vollständig ohne Nennung desselben, ein Stimmungsbericht veröffentlicht werden sollte, um dadurch unsern Handels & Gewerbestand wenigstens einigermassen zu beruhigen. Es ist nicht zu verkennen, dass bei der Fortdauer der jetzigen, durch die Beschlüsse des Comité consultatif & insbesondere des Conseil supérieur du Commerce veranlassten Missstimmung, es sehr schwer halten würde, unsere Industriellen & zwar namentlich diejenigen der Ostschweiz zur Betheiligung an der Ausstellung heranzuziehen, eine Stimmung, die sich wohl zu Gunsten derselben ändern würde, wenn den fraglichen Kreisen von den Intentionen der franz. Regierung bezüglich der Handelsvertragsnegotiationen Kenntniss gegeben werden könnte.8
3. Privatschreiben vom 11. dies. – Ihre Berichte vom 22. & 23. v. Mts. & das dem erstem beigefügte Pro Memoria sind den Experten noch nicht mitgetheilt worden9, weil wir annehmen mussten, es liege die Mittheilung nicht in Ihrem Willen. Da Sie nun die Mittheilung verlangen, so wird dieselbe sofort angeordnet. – Das Protokoll über die Expertenkommission vom 1. & 2. Dec. v.J.10 ist nicht vervielfältigt. Der wesentliche Inhalt desselben findet sich indessen in unserm Geschäftsberichte pro 187611, der bereits angefertigt ist und demnächst gedruckt wird.
- 1
- Schreiben: E 2200 Paris 1/124.↩
- 2
- Alle Schreiben in: E 13 (B)/172.↩
- 3
- Eingaben der Kantone, Wirtschaftsverbände und Firmen in: E 13 (B)/171.↩
- 4
- Nicht abgedruckt.↩
- 5
- E 13 (B)/172.↩
- 6
- Als Annex abgedruckt.↩
- 7
- Mit Schreiben vom 16. 2.1877 beauftragte der Bundesrat Kern: [...] Vous voudrez bien, comme vous l’avez déjà fait de votre propre mouvement, remercier en notre nom M. le Duc Decazes de la communication qu’il a bien voulu faire de la lettre du Ministre du Commerce, et lui dire que nous avons pris avec satisfaction connaissance du contenu de ce document. [...] ( E 13 (B)/172).↩
- 8
- Darüber führte Kern am 20.2. 1877 ein Gespräch mit Decazes: [...] J’ai ajouté queje supposais que le Conseil Fédéral apprendrait avec plaisir quelles sont les intentions du Gouvernement français au sujet du caractère plus ou moins confidentiel de cette lettre du 5 Février. [...] Vous vous souvenez, a répondu le Ministre, qu’en Vous remettant cette lettre, j’ai ajouté qu’elle était confidentielle. Je crois devoir aujourd’hui lui maintenir ce caractère. J’ai répliqué en demandant si, dans le cas où celà deviendrait nécessaire, il aurait des objections à ce que des explications fussent données dans ce sens que le Conseil Fédéral avait reçu, au cours des pourparlers officieux nécessités par les difficultés provoquées par le projet de tarif général élaboré par le Conseil Supérieur de Commerce, des explications et des assurances de nature à écarter ces difficultés. «Dans ces termes généraux, je n’ai pas d’objections, » a répondu le Ministre des Affaires Etrangères; «mais je tiendrais à ce qu’il ne fut pas donné de publicité à la lettre elle-même, dont la teneur doit rester confidentielle.» [...] ( E 13 (B)/172).↩
- 9
- Das Schreiben, die Berichte und das Promemoria in: E 13 (B)/172.↩
- 10
- E 13 (B)/171.↩
- 11
- BBl 1877, 2, S. 247–251.↩
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