Sprache: Deutsch
13.2.1877 (Dienstag)
Der Vorsteher des Eisenbahn- und Handelsdepartements, K. Schenk, an den schweizerischen Gesandten in Paris, J. K. Kern
Schreiben (L)
Schenk ist sehr erfreut, dass der neue französische Generaltarif bloss gegen jene Länder angewendet wer den soll, welche keinen Vertrag abschliessen wollen und die Umwandlung der Wert- in spezifische Zölle keine Erhöhung bringen soll. Dies wird den Widerstand gegen eine Beschickung der Weltausstellung in Paris vermindern.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.1. Der Handelsvertrag mit Frankreich

Darin: Der französische Handelsminister erklärt dem Aussenminister zuhanden der beunruhigten Handelspartner Frankreichs, der Generaltarif sei bloss als Kampfzoll gedacht und die Umwandlung der Wert- in Gewichtszölle solle einzig die Zolldeklaration vereinfachen. Annex vom 5.2.1877
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 110

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Bern 1986

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