Sprache: Deutsch
13.3.1876 (Montag)
Der schweizerische Bundesrat an den österreichisch-ungarischen Gesandten in Bern, M. von Ottenfels
Note (N)
Der Bundesrat erklärt, dass Personen, welche sich eines politischen Vergehens schuldig gemacht haben, in der Schweiz weder belangt noch ausgeliefert werden, ausser es könne ihnen ein gemeines Verbrechen nach gewiesen werden.
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
2. Die schweizerische Asylrechtspraxis
Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
2. Die schweizerische Asylrechtspraxis
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Abgedruckt in
Erwin Bucher, Peter Stalder
(Hg.)
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 92
volume linkBern 1986
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