Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 281
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E53#1000/893#16102* | |
Old classification | CH-BAR E 53(-)1000/893 1076 | |
Dossier title | Neuer Staatsvertrag mit Österreich-Ungarn, zugleich in Vertretung für Liechtenstein, dann Bayern über die Herstellung einer Eisenbahn Lindau-Bregenz-St. Margrethen sowie Feldkirch-Buchs [Bodenseegürtelbahn] (27.08.1870): Anträge des Departements des Innern an den Bundesrat, dessen Beschlüsse; Korrespondenz der Regierungsräte SG und TG, der österreichischen Gesandtschaft in Bern; Akten der Bundesversammlung und Bundesbeschluss (23.12.1870) betr. Ratifikation des Staatsvertrages [AS, X, 380] (1869–1871) |
dodis.ch/41814
Sie werden ohne Zweifel schon durch Hr. Landammann Aepli den Bregenzer Vertrag vom 27. August2 samt Schlussprotokoll, dann das Conferenzprotocoll u. den Bericht der schweizerischen Abgeordneten an den hohen Bundesrath, empfangen haben.
Die schweizerischen Abgeordneten haben das Möglichste gethan, die Instructionen des hohen Bundesrathes vom 17. August3 zur Geltung zu bringen, es ist ihnen jedoch nicht gelungen, diess für alle Punkte durchzusetzen. Im Schlussprotocolle und im Specialberichte sind die Abweichungen genau motivirt u. ich erlaube mir daher hier nur noch einige wenige Bemerkungen.
Die österreichischen Abgeordneten wollten durchaus nicht gestatten, dass die Reciprocität in der Behandlung der dritten Anschlussbahn in dem Sinne aufgefasst werde, wie es in den Instructionen angedeutet ist. Sie hielten fest daran, dass diese Bahn, wie die Vorarlberger Bahn, durchaus den österreichischen Eisenbahngesetzen unterworfen sein müsse u. Hessen sich nur zu der Erklärung herbei, dass sie nicht ungünstiger als die Vorarlbergerbahn gestellt werde. Die österreichischen Abgeordneten wurden in dieser Frage von den baierischen lebhaft unterstützt.
Punkt VII ad art. 15 des Münchner Schlussprotocolles wurde in der Conferenzsitzung vom 25. August mit allseitigem Einverständniss gestrichen: den folgenden Tag aber erklärte der Vertretter des k.k. Handelsministeriums, dass er nach reiflicher Überlegung bestimmt darauf bestehen müsse, dass der Punkt aufgenommen werde; er könnte nur nach eingeholter Erlaubniss in das Weglassen desselben willigen. In Folge dieser Erklärung fand sich auch Herr R.B. Aepli, der nur ungern der Streichung beigestimmt hatte, veranlasst, für dessen Beibehaltung zu plaidiren, es wurde aber über meinem Vorschlag der Zwischensatz «wie solche etc.» gestrichen u. ein anderer, in dem mir von Ihnen in Bern angedeuteten Sinne, aufgenommen.
In Bezug auf den lezten Artikel des Schlussprotocolles erlaube ich mir zu bemerken, dass ich es für passend gefunden hätte, wenn sich die Schweiz auch ausdrücklich dem österreichischen Verlangen angeschlossen hätte; ich hätte es, besonders in der gegenwärtigen Zeit, wo von süddeutscher Seite eine gewisse Animosität gegen die Schweiz geschürt wird, freundnachbarlich gefunden, wenn diess der Fall gewesen wäre, um so mehr als, wie ich vom hiesigen württembergischen Gesandten erfuhr, die k. württembergische Regierung ein gleichlautendes Promemoria über den Anschluss Lindau-Friedrichshafen dem hohen Bundesrathe u. der k. u. k. öst. Regierung s.Z. übermitteln Hess. Trotzdem ist in der Instruction dieser Punkt nicht erwähnt u. wir konnten uns daher auch nicht ausdrücklich dem Österreich. Verlangen anschliessen.Dieser Punkt wurde während meiner Anwesenheit in Bern verhandelt u. ich fand ihn bei meiner Rückkunft in einer schroffen, für Württemberg fast verletzenden Form redigirt; ich bemühte mich daher mit Hofrath v. Gagern von den bayerischen Abgeordneten die mildere, jezige Redaction zu erzielen.
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