In der hier abschriftlich folgenden Eingabe2 beklagt sich die Regierung von St. Gallen darüber, dass in neuerer Zeit wiederholt polnische Flüchtlinge von Österreich ausgewiesen und der Schweiz zugeschoben worden seien.
Wir laden Sie ein, gestüzt auf die in jener Zuschrift enthaltenen Thatsachen bei dem k.k. Ministerium eine Beschwerde einzureichen und zu bemerken, dass wenn auch die kais. Polizeibehörden Gründe haben mögen, diese oder jene Flüchtlinge zu entfernen, diess keinen Grund abgeben könne, dieselben vorzugsweise nach der Schweiz zu instradiren. Auch seien hierorts keinerlei Motive bekannt, die eine Ausweisung der polnischen Flüchtlinge im allgemeinen oder auch eine Fortschaffung der speziell hier in Frage kommenden rechtfertigen könnten. Die Schweiz habe stets das bis jezt auch von allen Staaten anerkannte System beobachtet, demzufolge den polnischen Flüchtlingen freie Circulation und Duldung gewährt werde, sofern sie ihr Auskommen finden und eines ordentlichen Lebens sich befleissen. Im eigenen Interesse müsste die Schweiz jeden ihr zugeschobenen Polen künftig zurükweisen, wenn das eben angedeutete Verfahren künftig von einem ändern Staate ferner nicht beobachtet werden wollte. Damit die Schweiz je nach Umständen die geeigneten Verfügungen treffen könne, müsse der Bundesrath um gefällige beförderliche Rükäusserung ersuchen, sowie um entsprechende Abhilfe, wenn in den angezeigten Fällen von den Lokalbehörden ein mit den Absichten der kais. Regierung nicht übereinstimmendes Verfahren eingeschlagen worden wäre.