Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.1 ALLEMAGNE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 164
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#84* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 46 | |
Dossier title | Berlin, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 1 (1867–1873) |
dodis.ch/41697
Heute habe ich meine Kreditive hier in Stuttgart übergeben, u. einen gleich zuvorkommenden Empfang wie in Carlsruhe, gefunden. Zur Abstattung der hier nothwendigen Besuche bedarf ich 4 Tage u. wäre ich daher sehr verbunden, wenn die Conferenz in Basel nicht vor dem 27. oder 28. Nov. abgehalten würde. Falls dieselbe gar nicht, oder später abgehalten werden sollte, möchte ich um Anzeige bitten, indem ich dann von hier aus direkt nach Darmstadt gehen würde. Hier kamen sowohl der König als auch Minister Varnbüler sofort auf die Wiederaufnahme der Unterhandlung über den Handelsvertrag zu sprechen; der würtembergische Gesandte Hr v. Spitzemberg in Berlin ist beauftragt, dort die Wiederaufnahme möglichst zu fördern. Ueber die zum Ausgleich vorgeschlagene Fassung ist man hier einverstanden. Der Niederlassungsvertrag mit der Schweiz wird hier sehr ersehnt, u. Minister Varnbüler fragte mich an, ob er in der Kammer erklären dürfe, dass nach Abschluss des Handelsvertrages Seitens der Schweiz gegen den Niederlassungsvertrag keine materiellen Hindernisse entgegenstehen oder zu gewärtigen seien. Ich gab ihm zur Antwort, dass er, soviel ich hierüber unterrichtet sey u. zu beurtheilen vermöge, fragliche Erklärung unbedenklich abgeben könne. Nach Mittheilung Spitzemberg’s anher, sowie auch nach Notizen, die mir der hier u. in Bern akkreditirte badische Minister v. Dusch gab, scheint Preussen den ausgesprochenen Wünschen Badens u. Würtembergs hinsichtlich der Wiederaufnahme der Handelsvertragsunterhandlung keine Schwierigkeiten bereiten zu wollen u. die Äusserung Hr. Delbrüks, die er mir gegenüber gethan, wirklich auf dem mir mitgetheilten Grunde sowie auf dem Wunsche zu beruhen, den Anfang des Winters für umfangreiche u. grossartige Arbeiten frei zu halten.
Wenn ich in meinem vorletzten Brief2 die Unterhandlungen mit Baden mühevoll u. oft peinlich nannte, so muss ich beifügen, dass meine Beziehungen zu den Ministern immer die allerbesten waren u. dass namentlich Hr. v. Freydorff sich sehr angelegen sein Hess, von seinen Collegen, die vielleicht bedenklicher waren, Zugeständnisse zu erhalten.
Der in Beilage (B) meiner früheren Sendung enthaltene in letzter Stunde abgegebene badische Vorschlag über Redaktion des Art. 18 des Staatsvertrages3 gewährt der thurgauischen Seethalbahn allerdings die von uns hartnäkig angestrebte Bestimmung, dass für Benützung des für den gemeinsamen Bedarf zu erweiternden Constanzer Bahnhofs Seitens der Seethalbahn nur eine jährliche Rente zu zahlen sey. Allein das unbillige liegt immer noch darin, dass nach der Fassung Baden berechtigt wäre, behufs Ausmittelung dieser jährlichen Rente auch die bisherigen Anlagkosten des alten Bahnhofs in Anschlag zu bringen. Auch ist es unbillig, wenn die Seethalbahn mit ihrem Tracé von nur 4 Stunden u. die badische Bahn mit ihren langen Tracés nach dem Verhältniss des beidseitigen Gebrauchs des Bahnhofes belastet werden sollten, indem dieser Gebrauch vielleicht auf beiden Seiten gleich, der beidseitige Nutzen aus diesem Verbindungsbahnhof dagegen voraussichtlich sehr ungleich werden würde.
Es scheint mir daher, es wäre die Forderung zu stellen:
1. Die Seethal participirt nur an den Erweiterungskosten des Bahnhofs.
2. Sey bei Berechnung der jährlichen Vergütung auch der beidseitig entfallende Nutzen in Betracht zu ziehen.
3. Sey die Jahresrente nicht ein für Allemal, sondern mit Vorbehalt der Veränderlichkeit der Factoren jeweilen auszumitteln.
Ich füge bei, dass schon die bisherigen Anlage-Kosten des Constanzerbahnhofs nach zuverlässiger Mittheilung schon jetzt sehr bedeutend sind, dass aber die Kosten der Erweiterung wegen grosser Erdbewegung zur Herstellung des Planums noch viel bedeutender werden müssen. Da wäre also vorzusehen, dass das kleine Seethalunternehmen nicht durch unverhältnissmässige Bahnhofskosten erdrükt werde.
In Betreff der Erklärung über den Anschluss bei Singen habe ich anmerkungsweise im Entwurf bereits eine präcisere Fassung des badischen Versprechens u. eine vorläufige Ablehnung des badischen Betriebsrechts auf unserem Territorium vorgeschlagen. Würtemberg legt im Interesse seiner im Bau begriffenen Bahn nach Singen einen grossen Werth auf eine direkte Verbindung mit Winterthur.
Sie werden seit meiner Abreise aus der Schweiz zweifelsohne in Erfahrung gebracht haben, dass die Verbindung zwischen der französischen Ostbahn u. der badischen Staatsbahn durch eine Rheinbrüke zwischen Leopoldshöhe u. St. Louis nun eine festbeschlossene fertige u. baldigst zur Ausführung gelangende Sache ist.