Karlsruhe, 8. November 1868
Freitag Nachmittags kam ich hier an u. konnte denselben Tag noch meine Kreditie überreichen. Der Empfang hier war sehr zuvorkommend.
Gestern Morgens machte ich Besuche bei den Ministern, besprach bei diesem Anlass die Wiederaufnahme der Unterhandlungen über den Handelsvertrag u. kam mit dem hiefür zuständigen Minister der Finanzen (Ellstätter) überein, dass im Laufe des Winters von schweizerischer u. badischer Seite die Wiederaufnahme der Unterhandlungen in identischer Weise beim Bundeskanzleramt angeregt werde. Das Zollparlament werde sich voraussichtlich etwa im Frühjahr oder Vorsommer besammein. Von preussischer Seite besorgt Hr. Ellstätter keine Hindernisse. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Fassung des streitigen § erklärt man sich hier einverstanden.
Gestern Nachmittags conferirte ich mit dem Handelsministerium hinsichtlich des Eisenbahnanschlusses. Wir besprachen vorläufig confidentiell die verschiedenen Vertragspunkte. Der Anschlussvertrag wird voraussichtlich weniger Schwierigkeiten darbieten als die Fassung der Erklärung hinsichtlich des eventuellen Anschlusses einer ostschweizerischen Bahn bei Singen. In dieser Hinsicht sträubt sich der H. Minister gegen die schweizerische Redaktion, weil dieselbe auch einer Bahn Kreuzlingen–Stekborn–Stein (linksseitige Uferbahn) den Anschluss bei Singen gestatten würde, – diese Bahn aber die reinste Concurrenzbahn der bestehenden Rechtseitigen Uferbahn wäre. Ich lud ihn ein, eine Redaktion nach seinem Sinn vorzuschlagen, um zusehen, ob eine Vermittelung der beidseitigen Wünsche möglich.
Heute langen die schweizerischen Abgeordneten an. Behufs der Unterhandlung bitte ich Sie, die erhaltenen Akten durch folgendes Seitens der Bundeskanzlei sofort completiren zu lassen:
1. das schweizerische Eisenbahnbau-Gesetz2.
2. die 2 badisch-schweizerischen Staatsverträge3 über die Bahn Basel-Waldshut-Schaffhausen-Konstanz.