dodis.ch/41655
Le Chargé d’Affaires de Suisse à
Vienne, J.J. von
Tschudi, au Chef du Département du Commerce et des Péages,
W. M. Naeff1
Binnen zwei oder drei Tagen dürfte, nach hier eingelangten Nachrichten, der Handelsvertrag zwischen Preussen, resp. Zollverein und Österreich unterzeichnet werden. Die neuen getroffenen Bestimmungen werden auch für die Schweiz von sehr grosser Tragweite sein, denn, wie ich vernehme, soll Österreich dahin einwilligen, seinen Zoll auf Baumwoll-, Lein- und Wollwaaren dem des Zollvereins gleichzustellen, Preussen dagegen eine sehr bedeutende Herabminderung (man spricht sogar von einer gänzlichen Aufhebung) der Viehzölle, mit Ausnahme derjenigen auf Schweine, bewilligen: Nach den vereinbarten Bestimmungen unseres Handelsvertrages werden also die Oesterreich. Concessionen uns auch zu Gute kommen und wahrscheinlich auch die Zollverein’sehen.
Es ist diess eine neue und ernste Mahnung für uns, den Abschluss des Handelsvertrages zu beschleunigen, denn unsere Schweiz. Fabricanten würden, nach dem Innslebentretten des neuerdings erniedrigten Zolles für Baumwollwaaren, noch weit weniger mit Frankreich und dem Zollverein in ihrem Handel nach Österreich concurrieren können, als es jezt schon der Fall ist.
Aus meinen verschiedenen Depeschen an den Hr. Bundespräsidenten werden Sie sich zur Genüge überzeugt haben, dass alle weiteren Verhandlungen über die Weinzölle und den Veredelungsverkehr gänzlich nutzlos wären. Die kais. Regierung hat die bestimmte Erklärung dahin abgegeben und dieselbe motivirt, dass sie unter keiner Bedingung mehr in dieser Richtung Concessionen machen könne. Es bleibt uns daher nur übrig, so bald wie möglich den Vertrag zu unterzeichen, damit nach dem Abschlüsse desselben auch der neue Tarif ins Leben tretten kann. Über dieses Verhältniss habe ich mich in meiner Depesche vom 22. Februar2 an den Hr. Bundespräsidenten ausgesprochen.
Ich erlaube mir noch die Bitte, hochgeehrter Herr Bundesrath, diese Angelegenheit so viel als möglich zu beschleunigen, damit bald nach der Rükkehr des Hr. von Pretis, die zweifelsohne in wenigen Tagen erfolgen wird, der Vertrag unterzeichnet werden kann, und ergreife etc.