dodis.ch/41604 Le Conseil fédéral au Chargé d'Affaires de Suisse à
Vienne, J. J. von
Tschudi1
Ihren Depeschen vom 19.2 u. 21.3 Januar haben wir mit Vergnügen entnommen, dass das Kaiserliche Ministerium bereit ist, mit der Schweiz wegen Abschluss eines Handelsvertrages in Unterhandlung zu treten; dass Hochdasselbe aber die Verhandlungen ausschliesslich auf einen Handelsvertrag u. auf solche Punkte, die sich direkt auf den Handel beziehen, beschränken möchte, allfällig unter Beifügung einzelner Bestimmungen zur Erleichterung des gegenseitigen Gränzverkehrs.
Diese im höchsten Grade anerkennenswerthe Geneigtheit haben wir durchaus bestätigt gefunden in einer Note, welche von Sr. Exzellenz dem Herrn Staatsminister Baron von Beust unterm 19. Januar4 an die k.k. Gesandtschaft in Bern gerichtet und von lezterer zur Einsichtnahme uns abgetreten worden ist.
Gestüzt auf diese Eröffnungen laden wir Sie ein, die Mittheilung an das kais. Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten gelangen zu lassen, dass der Bundesrath damit einverstanden sei, sich in der zu treffenden Vereinbarung auf gewisse Hauptpunkte einfach zu beschränken, welche wesentlich dahin giengen, in Handels- u. Zollsachen sich gegenseitig auf dem Fusse der am meisten begünstigten Staaten zu behandeln, unter Anfügung einzelner Bestimmungen über Erleichterungen im Gränzverkehr. Sie werden beifügen, dass Ihnen die nöthigen Vollmachten und weitern Instruktionen zugehen sollen, um die Verhandlungen mit thunlicher Beförderung in Wien selbst eröffnen zu können. Die Form der zu treffenden Vereinbarung wird durch die in dieselbe aufzunehmenden Punkte bedingt und es sind die Gränzkantone zur Mittheilung ihrer daherigen Wünsche eingeladen worden. Nach Empfang derselben werden wir nicht ermangeln, uns über die Sache selbst näher auszusprechen.
Wenn wir nicht irren, so haben bereits Bayern und Sachsen gewisse Punkte über den Gränzverkehr mit Österreich vereinbart oder wenigstens entworfen und zur Besprechung vorbereitet. Es wäre uns nun sehr erwünscht, diese Stipulationen kennen zu lernen, sofern solche, wie wir übrigens nicht zweifeln, zur Mittheilung in Drittmannshand sich eignen, worüber wir Ihren beförderlichen Bericht gewärtigen.