dodis.ch/41556 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 23 mai 1866
1 2171. Florenz, Minister, Telegramm, Pferdeausfuhrzollerhöhung betr.
Mit Telegramm von 21. diess.2 meldet der eidg. Minister in Florenz: der erhöhte Pferdeausfuhrzoll in der Schweiz habe beim Ministerium und Publikum Aufregung erzeugt, da derselbe noch vor der Kriegserklärung erfolgt sei, obschon abgeschlossene Käufe ausgenommen seien. Die vom Präsidium hierauf ertheilte telegraphische Rükantwort3, dahin lautend: Mehrere Kantonsregierungen und höhere Offiziere haben dem Bundesrath erklärt, dass wenn dem Austritt der Pferde nicht Einhalt geboten werde, die Kantone die nöthige Anzahl Pferde zur Armee nicht mehr stellen können, dieses der Grund der Massregel, welche eine allgemeine ist. Alle Pferde, welche vor Erlass der Schlussnahme gekauft waren, können noch ausgeführt werden. Man habe in Italien keinen Grund, sich über diese Massregel zu beklagen, die einzig im Interesse unserer Armee gefasst wurde und nothwendig war. Wollen Sie die gehörigen Aufklärungen geben – ist genehmigt worden.
2172. Florenz, Minister, Pferdeausfuhrzoll, Neutralität der Schweiz betr.
Mit Depesche vom 20.4 diess berichtet der eidgenössische Minister in Florenz
1. von einer Unterredung mit dem Ministerpräsidenten General Lamarmora über die Pferdeausfuhrzollerhöhung, welche grossen Unwillen erregt habe und worauf Herr Pioda Auskunft ertheilte;
2. betreffend die Neutralität der Schweiz, so verstehe sich diese von selbst und die italienische Regierung werde sie ausser allem Zweifel respektiren, sofern dies allseitig geschehe. Diesen Ausdruk habe er auf Befragen dahin erläutert, es wolle nicht gesagt sein, dass wenn die schweizerische Neutralität verlezt würde, dies von Italien auch geschähe, sondern nur, dass man nicht wissen könne, was dannzumal begegnen könnte. Herr Pioda habe erwidert: die Schweiz erwarte allerdings, dass ihre Neutralität respektirt werde, sie gedenke dieselbe aber auch selbst respektiren zu machen.
Es ist hievon Vormerkung genommen und beschlossen worden, den schweizerischen Repräsentanten mitzutheilen, dass man von der Neutralitätszusicherung Notiz nehme; sie möchten jedoch zu verstehen geben, dass den betreffenden Armeeführern diesfällige Ordre ertheilt werde.
An die Schweiz. Repräsentanten in Florenz, Wien u. Paris.