Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.2. Autriche
I.2.4. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 528
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1007#1995/533#67* | |
Dossier title | April - Juni 1865 (Nr. 1278-2690) (1865–1865) | |
File reference archive | 7.1.1 |
dodis.ch/41527
Ihrer Depesche vom 18. lauf. Mts.2 entnehmen wir, dass in Beziehung auf die Frage, ob Österreich geneigt wäre, nach Aufstellung seines neuen Zolltarifes die Schweiz den am meisten begünstigten Staaten gleichzustellen, der Hr. Minister Graf Mensdorff sich dahin ausgesprochen hat, er glaube, dass man jenseits vor der Hand nicht darauf denken könne, neue Verträge, die erst gründlich geprüft werden müssten, abzuschliessen. Er werde übrigens den Fall dem Ministerrathe vorlegen und Ihnen später weitere Mittheilung machen.
Es scheint uns nun hier ein Missverständnis obzuwalten, an dessen Berichtigung uns sehr viel gelegen ist. Die Sache verhält sich nämlich folgendermassen.
Nach dem projektirten neuen Zollgeseze wäre Österreich geneigt, alle Staaten an den Vortheilen des ermässigten Tarifs theilnehmen zu lassen, sofern dieselben ihrerseits bereit sind, Österreich ebenfalls den am meisten begünstigten Nationen gleichzustellen. Nur jenen Staaten gegenüber, welche sich hiezu nicht verstehen, müsste ein Zollzuschlag von 40% gemacht werden.
Die Schweiz ist nun durchaus bereit, vom 1. Juli nächsthin hinweg denjenigen Zolltarif, welchen sie den am meisten begünstigten Nationen (Frankreich, Zollverein) bewilligt, auch Österreich zu gewähren, sofern seinerseits Österreich erklärt, die Schweiz im Zollwesen den am meisten begünstigten Staaten gleich zu halten.
Nach unserm Dafürhalten sollte das k.k. Ministerium kein Bedenken tragen, der Schweiz eine Erklärung abzugeben, da ja ein derartiges Verfahren dem Inhalt des projektirten neuen Zollgesezes entspricht und mit der Handelspolitik, welche der Kaiserstaat vom 1. Juli an einzuhalten gedenke, ganz im Einklang steht.
Das Gesagte kurz zusammenfassend, stellt sich die Sache so: die Schweiz wird vom 1. Juli d.Js. an Österreich gegenüber ihren ermässigten Zolltarif zur Anwendung bringen, sofern das k.k. Ministerium erklärt, die Schweiz ebenfalls mit den am meisten begünstigten Nationen gleichzuhalten.
Wir laden Sie daher ein, in einer nochmaligen Audienz dem Hrn. Minister die Sache von diesem Standpunkte aus vorzulegen und dahin zu wirken, dass von Seite Österreichs eine angedeutete, dem Grundsaze der Reziprozität entsprechende Erklärung erfolge.
Da nun aber zwischen jezt und dem Eintritte unseres neuen Tarifs3 nur noch wenige Wochen bleiben und es in unserm Wunsch liegt, unsern ermässigten Tarif gegenüber allen, oder doch den meisten unserer Nachbarstaaten zur Anwendung bringen zu können, so laden wir Sie ferner ein, eine Erledigung dieser Angelegenheit in dem angeregten Sinne nach Möglichkeit zu beschleunigen.