Classement thématique série 1848–1945:
I. RELATIONS BILATÉRALES
I.14. Pays-Bas
I.14.1. Colonies néerlandaises
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 479
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1236a* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 542 | |
Titolo dossier | Errichtung eines Generalkonsulates 1863. Umwandlung in ein Konsulat 1882 (1855–1895) | |
Riferimento archivio | C.325.05.01 |
dodis.ch/41478 Proposition du Chef du Département du Commerce et des Péages, F. Frey-Hérosé, au Conseil fédéral1
Gegenstand: Errichtung eines schweizerischen Consulates in Batavia.
Nachdem die Wünschbarkeit der Aufstellung schweizerischer Konsularagenten in den königlich-niederländischen Kolonien zu dem Abschlüsse eines Staatsvertrages mit der niederländischen Regierung geführt hat2, wodurch der Schweiz die Aufstellung solcher Agentschaften zugestanden und deren Stellung regulirt worden ist, erhielt das Handels- und Zolldepartement, laut Beschluss des Bundesrathes vom 20. April d. J.3, den Auftrag, Anträge über die Besetzung der nöthig werdenden schweizerischen Konsularstellen in den holländischen überseeischen Besitzungen zu hinterbringen.
Die Nothwendigkeit der Gründung eines Konsulates in Batavia, mit Rücksicht auf die wichtigen Handelsinteressen der industriellen Kantone, deren Fabrikate auf Java einen bedeutenden Absatz finden, ist bereits im Jahre 1861 durch die Regierung von Appenzell A. R. in einem Schreiben an den Bundesrath4 und durch ein Schreiben des Kaufmännischen Direktoriums in Sankt-Gallen5 an das Handels- und Zolldepartement einlässlich erörtert worden. Als dann der Abschluss des Konsularvertrages mit Holland erfolgt war und das Departement sich mit verschiedenen schweizerischen Handelskammern über jene Konsulatsfrage ins Vernehmen setzte, um eventuell die Ausführung des Projektes einzuleiten, fand letzteres allseitige Unterstützung und liefen die eingegangenen Informationen mit der Ansicht der Finanzdirektion und Handelskammer des Kantons Zürich zusammen6, nämlich dahin, dass Batavia sich zu einem der wichtigeren Plätze für die schweizerische Industrie qualifizire und dass die Errichtung eines Konsulates daselbst sich vollkommen rechtfertigen würde.
Nach diesen übereinstimmenden Gutachten der hauptsächlichsten, mit der Förderung des schweizerischen Handels betrauten Institute beehrt sich das Departement, dem Bundesrathe zunächst die Errichtung eines Konsulates in Batavia hiemit vorzuschlagen.
Gleichzeitig ist das Departement im Falle, Personalvorschläge für die Besetzung dieses Konsulatspostens zu bringen, für welchen ihm zwei Persönlichkeiten unter den Schweizern in Batavia vorzüglich empfohlen worden sind. Es sind dies die Herren Conrad Sonderegger, von Wald, Chef des Handelshauses Ed. Moormann & Cie. in Batavia, und J. Niederer, von Trogen, Chef der Firma J. Niederer & Cie., ebenfalls in Batavia. Beide befinden sich nach den dem Departement zugekommenen, aus zuverlässigster Quelle stammenden Berichten, in sehr vortheilhafter Stellung, sind tüchtige Handelsleute und in jeder Hinsicht geeignet, dem Konsulatsposten würdig vorzustehen.
Von diesen beiden Kandidaten, die zwar, wie gesagt, auf die gleiche Linie gestellt zu werden verdienen, schlägt das Departement den erstgenannten, Herrn Conrad Sonderegger, zur Wahl als Generalkonsul vor, als guten Schweizer und als Chef eines Hauses, das mit zu denjenigen Firmen gehört, welche in Indien den ersten Rang einnehmen. Herr Aimé Humbert hat in einem seiner letzten Briefe sich auch sehr anerkennend über Herrn Sonderegger ausgesprochen.7
Das Departement beantragt ferner:
Den Beschluss der Errichtung eines Generalconsulates in Batavia, sowie auch die Wahl eines Generalkonsuls, der königlich-niederländischen Regierung zur Kenntnis zu bringen und dieselbe um Ertheilung des Exequatur für den Gewählten zu ersuchen.
Mittheilung der Wahl an Herrn Sonderegger, nebst Kenntnisgabe, dass er die Ertheilung des Exequatur, wofür Einleitung getroffen sei, zu gewärtigen, inzwischen den reglementarischen Amtseid zu leisten und den Vorschlag zu einem Stellvertreter, zu dem sich vielleicht Herr J. Niederer von Trogen, Chef des Hauses J. Niederer & Cie. in Batavia eignen dürfte, zu machen habe.
Zusendung an denselben einiger Exemplare des Konsularvertrages mit den Niederlanden, des schweizerischen Konsularreglementes und der übrigen, den schweizerischen Konsuln zukommenden amtlichen Drucksachen, nebst der Anzeige, dass ihm ein Konsulatssiegel von hier aus werde zugesandt werden. Die Anfertigung und Versendung desselben wird von dem Departemente besorgt werden. Endlich wäre Herr Sonderegger zu ersuchen, Bericht8 zu erstatten über die Frage, ob in den niederländischen Colonien die Errichtung weiterer schweizerischer Consulate oder Vicekonsulate nothwendig oder wünschbar wäre; und wenn ja, wo und warum?9
- 1
- E 2/1236.↩
- 2
- Le 22 novembre 1862, la Suisse a conclu avec les Pays-Bas un traité de commerce et d’établissement et une convention consulaire en vue de l’érection de consulats suisses dans les colonies néerlandaises des pays d’outre-mer. Les Chambres néerlandaises ayant refusé la ratification du traité de commerce à cause de la discrimination existant en Suisse à l’égard des Juifs, seule la convention consulaire a été ratifiée, par la Hollande le 20 mars 1863, par la Suisse le 4 avril 1863. Cf. RO VII, p. 447-452.↩
- 3
- E 1004/1, 53, no 1496.↩
- 4
- Du 23 octobre 1861, non reproduite.↩
- 5
- Du 24/30 mai 1861, non reproduite.↩
- 6
- Du 30 janvier 1863, non reproduite.↩
- 7
- Non retrouvée.↩
- 8
- Du 28 juin 1864, non reproduite.↩
- 9
- Par décision du 22 mai 1863, Le Conseil fédéral nomme Conrad Sonderegger, de Wald, Chef de la Maison Ed. Moormann et Cie, Consul général de Suisse à Batavia. (E 1004/1,53, no 1958).↩
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